Landrat Pusch nimmt in der Sitzung des Kreistages zu der als Tischvorlage vorliegenden Anfrage der Fraktionen SPD und Freie Wähler wie folgt Stellung:

 

„Aus Sicht der Verwaltung impliziert diese Anfrage bereits eine - unzutreffende - Annahme, die mit der Beauftragung der Wohnungsmarktstudie in der Form nicht verbunden war. Mit der Erstellung der Wohnungsmarktstudie war nicht automatisch die Intention verknüpft, hieraus bereits einen allgemeinen Auftrag an die Verwaltung zu generieren. Die in der Anfrage aufgeführten Fragen sind genau die Fragen, die seinerzeit schon im politischen Raum gestellt worden sind. Letztlich fehlte der Politik hierzu aber das nötige Datenmaterial, um parteiintern verlässlich entscheiden zu können, welche Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Wohnungsmarktes im Kreis Heinsberg sinnvoll sein könnten.

 

Die Wohnungsmarktstudie wurde schließlich auf der Grundlage eines entsprechenden ein-stimmigen Beschlusses des Kreistags beauftragt. Die Beschlussfassung erfolgte aufgrund der seinerzeitigen Erkenntnis, dass erst einmal die Feststellung des Status quo als Arbeitsgrundla-ge für die politische Willensbildung nötig ist. Ausgangspunkt war hierbei u. a. auch die Frage, ob die Neugründung von kommunalen oder öffentlichen Wohnungsunternehmen für das Kreisgebiet eine Option darstellen könnte.  

 

Bereits vor der Veröffentlichung der Studie wurden dem Kreistag einige Kernerkenntnisse in der Sitzung am 19. Februar 2019 durch den Geschäftsführer der InWIS GmbH, Herrn Dr, Bölting, vorgestellt. Hierbei hat dieser ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass die Ergebnisse der Studie dazu dienen sollen, Ziele, Strategien und Maßnahmen für künftige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik abzuleiten. Es wurde auch deutlich gemacht, dass die Daten sowohl für die parteipolitischen Prozesse in den Kommunen wie auch auf Kreisebene eine Basis bil-den sollen.

 

Im Übrigen greift der alleinige Hinweis auf den Bedarf von 11.000 Wohnungen bis 2030 deutlich zu kurz:

 

Die Studie zeigt auf, dass der Wohnungsmarkt im Kreis Heinsberg in weiten Teilen funktio-niert und Bedarfe entsprechend gedeckt werden können, wenn die Bautätigkeit in etwa auf gleichem Niveau weitergeführt wird.

 

Ziffer 8.1 mit dem Titel „Qualitätsvoller Neubau für verschiedene Zielgruppen“ beschreibt insoweit Folgendes:

„Die Wohnungsbedarfsprognose ermittelt Gesamtbedarfe in Höhe von rd. 11.000 Wohnungen für den Zeitraum 2018 bis 2030. Kurz- und mittelfristig (bis 2025) besteht somit jährlich mind. ein Bedarf an 1.100 Wohnungen, in den Folgejahren bis 2030 dann mind. 420 Wohnungen. In den Jahren 2013 bis 2017 schwankten die Fertigstellungen im Kreis Heinsberg zwischen rd. 870 und 1.200 Wohnungen. Durchschnittlich wurden rd. 990 Wohnungen fertiggestellt. Dementsprechend sollte das bisherige Fertigstellungsniveau bis 2025 mind. auf ähnlichem Niveau fortgeführt werden.“

 

Zum öffentlich geförderten Mietwohnungsbau möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die dem Kreis seit dem Jahr 2016 zugewiesenen Mittel im Laufe des jeweiligen Jahres stets überschritten wurden, sodass von hier aus regelmäßig noch zusätzliche Mittel beantragt wurden. Diese wurden auch bewilligt.

Lediglich im Jahr 2018 wurde ein Teil (rd. 2 Mio. €) dieser zusätzlich bewilligten Mittel nicht abgerufen, weil ein Investor von der Realisierung eines geplanten Projektes Abstand genom-men hat. Diese Mittel stehen dem Kreis aber weiterhin in diesem Jahr zur Verfügung.

 

Auch für das laufende Jahr ist zu erwarten, dass die dem Kreis zugeteilten Mittel in den nächsten Monaten erschöpft sein werden und eine Nachforderung erforderlich wird. Das Land hat insoweit bereits allgemein signalisiert, dass eine solche Nachforderung auch in diesem Jahr kein Problem sein wird.

 

Die Studie hat für die künftige Wohnungsmarktpolitik sowie für eine nachfragegerechte Ent-wicklung von Wohnungsangeboten im Kreis Heinsberg folgende sechs prägnante Ziele aufge-führt:

 

1.            Qualitätsvoller Neubau für verschiedene Zielgruppen

2.            Bündnisse eingehen und Akteure aktivieren

3.            Wohnungsbestand attraktiv halten und entwickeln

4.            Stabilisierung von ländlichen Wohnlagen

5.            Beratungsangebote und Begleitung von Zielgruppen

6.            Profilierung als regionaler Wohnstandort.

 

Durch diese Zielbenennungen wird deutlich, dass es nicht den „einen“ Wohnungsmarkt und nicht den Einen, alleinigen Lösungs- bzw. Ergebnisansatz gibt. Bei diesem zukunftsweisenden Thema ist vor allem die Politik aufgerufen, die entsprechenden – ergänzenden - politischen Weichen zu stellen.

 

Aufgrund der dargestellten Aspekte im Zusammenhang mit der Wohnungsmarktstudie war daher hier und heute eine Gesamtbeantwortung der gestellten Anfrage angezeigt.“