Sitzung: 19.06.2019 Kreistag
Vorlage: 0117/2019
Landrat
Pusch nimmt in der Sitzung des Kreistages zu der als Tischvorlage vorliegenden
Anfrage der Fraktionen SPD und Freie Wähler wie folgt Stellung:
„Aus
Sicht der Verwaltung impliziert diese Anfrage bereits eine - unzutreffende -
Annahme, die mit der Beauftragung der Wohnungsmarktstudie in der Form nicht
verbunden war. Mit der Erstellung der Wohnungsmarktstudie war nicht automatisch
die Intention verknüpft, hieraus bereits einen allgemeinen Auftrag an die
Verwaltung zu generieren. Die in der Anfrage aufgeführten Fragen sind genau die
Fragen, die seinerzeit schon im politischen Raum gestellt worden sind.
Letztlich fehlte der Politik hierzu aber das nötige Datenmaterial, um
parteiintern verlässlich entscheiden zu können, welche Maßnahmen für die
weitere Entwicklung des Wohnungsmarktes im Kreis Heinsberg sinnvoll sein
könnten.
Die
Wohnungsmarktstudie wurde schließlich auf der Grundlage eines entsprechenden
ein-stimmigen Beschlusses des Kreistags beauftragt. Die Beschlussfassung
erfolgte aufgrund der seinerzeitigen Erkenntnis, dass erst einmal die
Feststellung des Status quo als Arbeitsgrundla-ge für die politische
Willensbildung nötig ist. Ausgangspunkt war hierbei u. a. auch die Frage, ob
die Neugründung von kommunalen oder öffentlichen Wohnungsunternehmen für das Kreisgebiet
eine Option darstellen könnte.
Bereits
vor der Veröffentlichung der Studie wurden dem Kreistag einige Kernerkenntnisse
in der Sitzung am 19. Februar 2019 durch den Geschäftsführer der InWIS GmbH,
Herrn Dr, Bölting, vorgestellt. Hierbei hat dieser ebenfalls zum Ausdruck
gebracht, dass die Ergebnisse der Studie dazu dienen sollen, Ziele, Strategien
und Maßnahmen für künftige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik abzuleiten.
Es wurde auch deutlich gemacht, dass die Daten sowohl für die parteipolitischen
Prozesse in den Kommunen wie auch auf Kreisebene eine Basis bil-den sollen.
Im
Übrigen greift der alleinige Hinweis auf den Bedarf von 11.000 Wohnungen bis
2030 deutlich zu kurz:
Die
Studie zeigt auf, dass der Wohnungsmarkt im Kreis Heinsberg in weiten Teilen
funktio-niert und Bedarfe entsprechend gedeckt werden können, wenn die
Bautätigkeit in etwa auf gleichem Niveau weitergeführt wird.
Ziffer
8.1 mit dem Titel „Qualitätsvoller Neubau für verschiedene Zielgruppen“
beschreibt insoweit Folgendes:
„Die Wohnungsbedarfsprognose
ermittelt Gesamtbedarfe in Höhe von rd. 11.000 Wohnungen für den Zeitraum 2018
bis 2030. Kurz- und mittelfristig (bis 2025) besteht somit jährlich mind. ein
Bedarf an 1.100 Wohnungen, in den Folgejahren bis 2030 dann mind. 420
Wohnungen. In den Jahren 2013 bis 2017 schwankten die Fertigstellungen im Kreis
Heinsberg zwischen rd. 870 und 1.200 Wohnungen. Durchschnittlich wurden rd. 990
Wohnungen fertiggestellt. Dementsprechend sollte das bisherige
Fertigstellungsniveau bis 2025 mind. auf ähnlichem Niveau fortgeführt werden.“
Zum
öffentlich geförderten Mietwohnungsbau möchte ich an dieser Stelle darauf
hinweisen, dass die dem Kreis seit dem Jahr 2016 zugewiesenen Mittel im Laufe
des jeweiligen Jahres stets überschritten wurden, sodass von hier aus
regelmäßig noch zusätzliche Mittel beantragt wurden. Diese wurden auch
bewilligt.
Lediglich
im Jahr 2018 wurde ein Teil (rd. 2 Mio. €) dieser zusätzlich bewilligten Mittel
nicht abgerufen, weil ein Investor von der Realisierung eines geplanten
Projektes Abstand genom-men hat. Diese Mittel stehen dem Kreis aber weiterhin
in diesem Jahr zur Verfügung.
Auch
für das laufende Jahr ist zu erwarten, dass die dem Kreis zugeteilten Mittel in
den nächsten Monaten erschöpft sein werden und eine Nachforderung erforderlich
wird. Das Land hat insoweit bereits allgemein signalisiert, dass eine solche
Nachforderung auch in diesem Jahr kein Problem sein wird.
Die
Studie hat für die künftige Wohnungsmarktpolitik sowie für eine
nachfragegerechte Ent-wicklung von Wohnungsangeboten im Kreis Heinsberg
folgende sechs prägnante Ziele aufge-führt:
1. Qualitätsvoller Neubau für
verschiedene Zielgruppen
2. Bündnisse eingehen und Akteure
aktivieren
3. Wohnungsbestand attraktiv halten und
entwickeln
4. Stabilisierung von ländlichen
Wohnlagen
5. Beratungsangebote und Begleitung von
Zielgruppen
6. Profilierung als regionaler
Wohnstandort.
Durch
diese Zielbenennungen wird deutlich, dass es nicht den „einen“ Wohnungsmarkt
und nicht den Einen, alleinigen Lösungs- bzw. Ergebnisansatz gibt. Bei diesem
zukunftsweisenden Thema ist vor allem die Politik aufgerufen, die
entsprechenden – ergänzenden - politischen Weichen zu stellen.
Aufgrund
der dargestellten Aspekte im Zusammenhang mit der Wohnungsmarktstudie war daher
hier und heute eine Gesamtbeantwortung der gestellten Anfrage angezeigt.“