Beschluss: keine Beschlussfassung

Mit Schreiben vom 15.07.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die FDP-Kreistagsfraktion um Beantwortung von diversen Fragen zur Speicherung erneuerbarer Energien im Kreis Heinsberg. Die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 15.07.2019 war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der Anlage beigefügt.

 

Die Anfrage wird von Dezernent Lind wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:               Welchen Anteil haben umweltfreundliche Energien (Windkraft, Solarstrom,                                   Erdwärme, Abwärme, Bioenergie) an der Strom- und Wärmeversorgung der                                         kreiseigenen Gebäude?

 

Antwort:             Das Amt für Gebäudewirtschaft teilt mit, dass die kreiseigenen Liegenschaften                                             seit dem 01.01.2019 mit Strom aus Windkraft versorgt werden. Der Anteil                                                regenerativer Energien liegt beim Strom somit bei 100 %. Die regenerative                                 Heizenergie macht momentan ca. 20 % der beheizten Gesamtfläche aus

                               (Heizenergie Kreisverwaltung: Biogas und Holzpellets;

                               Berufskolleg Erkelenz-Fachschule Sozialpädagogik: Holzpellets).

Derzeit besteht zwischen dem Amt für Gebäudewirtschaft sowie der NEW Kontakt bezüglich einer Prüfung der Umstellung der gasbeheizten Liegenschaften auf Biogas. Nach der Umstellung würden dann noch ca. 3 % ölbeheizte (kleine) Liegenschaften verbleiben.

 

Frage 2:               Welche Speichereinrichtungen für umweltfreundlich gewonnene Energie gibt                                              es auf dem Gebiet des Kreises?

 

Frage 4:                Welche Möglichkeiten sehen Kreistag und Kreisverwaltung, die üblicherweise für das Einspeichern und das Wiederverstromen von Energie fälligen Gebühren zu vermeiden, weil durch die Speicherung sonst nicht genutzter Strom gerettet wird?

 

Frage 5:                Welche Möglichkeit sieht der Kreistag, über seine Beteiligung an der NEW Kommunalholding GmbH eine zielgerichtete Diskussion zur Speicherung von Windkraft durch die NEW Re GmbH anzustoßen?

 

Antwort:             Für die Beantwortung der Fragen 2, 4 und 5 ist der Kreis nicht zuständig. Zuständigkeitshalber wurden die Fragen an die NEW Re weitergeleitet und    werden aufgrund der eingegangenen Rückmeldung zusammengefasst be-antwortet.

                                Insgesamt werden im Kreis Heinsberg (Stand 31.12.2018) 620 GWh/a Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Dies entspricht bei einem Gesamtstromverbrauch von 1.988 GWh/a einem Anteil von 21,3 %. Ziel der NEW Re ist, den Erzeugungsanteil regenerativer Energien weiter auszubauen. Im Kreis Heinsberg sind im Bereich regenerativer Energien vornehmlich Windkraft  (424 GWh/a), Photovoltaik (103 GWh/a), Biomasse (88 GWh/a) sowie  Klärgas (3 GWh/a) und Deponiegas (2 GWh/a) zu nennen (Quelle: Energieatlas NRW).

                                Eine Speicherung von Windenergie ist, laut NEW Re, zurzeit nicht notwendig, da die Energie größtenteils von dem örtlichen Netz und dem Übertragungsnetz aufgenommen und verteilt werden kann.

                                Die NEW Re beschäftigt sich mit dem Thema der Speicherung von Wind-energie / Power to Gas im Rahmen eines Windprojektes in Jüchen. Ein wirtschaftlicher Betrieb derartiger Anlagen wird derzeit allerdings als schwierig erachtet. Die weitere Entwicklung wird jedoch weiter beobachtet, um eine ge-eignete Umsetzung in der Region bedarfsgerecht zu gewährleisten. Besonders Anpassungen des EEG auf Bundesebene werden aktiv verfolgt.

 

Frage 3:               Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung - ggf. auch in Kooperation mit der                                               WFG - die Speicherung der kreisweit erzeugten umweltfreundlichen Energie-                                             mengen voranzutreiben z. B.

a)      durch zielgerichtete, konzeptionelle Tätigkeit des Klimaschutzmanagers (die befristet geförderte Stelle kann möglicherweise über einen Förderantrag „Klimaschutzmanagement“ beibehalten werden)

b)      durch Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW?

 

Antwort:             Seitens der Verwaltung wird auf das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept verwiesen, insbesondere auf die Maßnahme „Strategiekonzept erneuerbare Energien“ (Handlungsfeld 5 - Energieeffiziente Energieversorgung und        Erneuerbare Energien, Maßnahmen-Nummer 1). Diese Maßnahme ist zur Umsetzung durch die/den beantragte/n Klimaschutzmanager/in vorgesehen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll eine Detailbetrachtung der kreisbezogenen    Potenziale erneuerbarer Energien in theoretischer, technischer und wirtschaft-licher Sicht vorgenommen werden, um darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Diese Analyse ist als strategisches Konzept zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstehen. Das Thema „Speicherung“ soll hierbei berücksichtigt werden. Die/Der Klimaschutzmanager/in wird zu gegebener Zeit hierüber berichten. Die WFG ist ebenfalls mit diesem Thema befasst.