Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Vorlage: 0132/2019
Mit
Schreiben vom 15.07.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die
FDP-Kreistagsfraktion um Beantwortung von diversen Fragen zur Speicherung
erneuerbarer Energien im Kreis Heinsberg. Die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion
vom 15.07.2019 war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel in der Anlage beigefügt.
Die
Anfrage wird von Dezernent Lind wie folgt beantwortet:
Frage
1: Welchen Anteil haben
umweltfreundliche Energien (Windkraft, Solarstrom, Erdwärme, Abwärme, Bioenergie) an
der Strom- und Wärmeversorgung der kreiseigenen
Gebäude?
Antwort: Das Amt für Gebäudewirtschaft teilt
mit, dass die kreiseigenen Liegenschaften seit
dem 01.01.2019 mit Strom aus Windkraft versorgt werden. Der Anteil regenerativer
Energien liegt beim Strom somit bei 100 %. Die regenerative Heizenergie
macht momentan ca. 20 % der beheizten Gesamtfläche aus
(Heizenergie
Kreisverwaltung: Biogas und Holzpellets;
Berufskolleg
Erkelenz-Fachschule Sozialpädagogik: Holzpellets).
Derzeit besteht zwischen dem
Amt für Gebäudewirtschaft sowie der NEW Kontakt bezüglich einer Prüfung der
Umstellung der gasbeheizten Liegenschaften auf Biogas. Nach der Umstellung
würden dann noch ca. 3 % ölbeheizte (kleine) Liegenschaften verbleiben.
Frage
2: Welche
Speichereinrichtungen für umweltfreundlich gewonnene Energie gibt es
auf dem Gebiet des Kreises?
Frage 4: Welche
Möglichkeiten sehen Kreistag und Kreisverwaltung, die üblicherweise für das
Einspeichern und das Wiederverstromen von Energie fälligen Gebühren zu
vermeiden, weil durch die Speicherung sonst nicht genutzter Strom gerettet
wird?
Frage 5: Welche
Möglichkeit sieht der Kreistag, über seine Beteiligung an der NEW
Kommunalholding GmbH eine zielgerichtete Diskussion zur Speicherung von
Windkraft durch die NEW Re GmbH anzustoßen?
Antwort: Für die Beantwortung der Fragen 2,
4 und 5 ist der Kreis nicht zuständig. Zuständigkeitshalber wurden die Fragen
an die NEW Re weitergeleitet und
werden aufgrund der eingegangenen Rückmeldung zusammengefasst be-antwortet.
Insgesamt
werden im Kreis Heinsberg (Stand 31.12.2018) 620 GWh/a Strom aus Erneuerbaren
Energien erzeugt. Dies entspricht bei einem Gesamtstromverbrauch von 1.988
GWh/a einem Anteil von 21,3 %. Ziel der NEW Re ist, den Erzeugungsanteil
regenerativer Energien weiter auszubauen. Im Kreis Heinsberg sind im Bereich
regenerativer Energien vornehmlich Windkraft
(424 GWh/a), Photovoltaik (103 GWh/a), Biomasse (88 GWh/a) sowie Klärgas (3 GWh/a) und Deponiegas (2 GWh/a) zu
nennen (Quelle: Energieatlas NRW).
Eine
Speicherung von Windenergie ist, laut NEW Re, zurzeit nicht notwendig, da die
Energie größtenteils von dem örtlichen Netz und dem Übertragungsnetz
aufgenommen und verteilt werden kann.
Die
NEW Re beschäftigt sich mit dem Thema der Speicherung von Wind-energie / Power
to Gas im Rahmen eines Windprojektes in Jüchen. Ein wirtschaftlicher Betrieb
derartiger Anlagen wird derzeit allerdings als schwierig erachtet. Die weitere
Entwicklung wird jedoch weiter beobachtet, um eine ge-eignete Umsetzung in der
Region bedarfsgerecht zu gewährleisten. Besonders Anpassungen des EEG auf
Bundesebene werden aktiv verfolgt.
Frage
3: Welche Möglichkeiten
sieht die Verwaltung - ggf. auch in Kooperation mit der WFG - die Speicherung
der kreisweit erzeugten umweltfreundlichen Energie- mengen voranzutreiben z.
B.
a)
durch zielgerichtete, konzeptionelle Tätigkeit des
Klimaschutzmanagers (die befristet geförderte Stelle kann möglicherweise über
einen Förderantrag „Klimaschutzmanagement“ beibehalten werden)
b)
durch Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW?
Antwort: Seitens
der Verwaltung wird auf das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept
verwiesen, insbesondere auf die Maßnahme „Strategiekonzept erneuerbare
Energien“ (Handlungsfeld 5 - Energieeffiziente Energieversorgung und Erneuerbare Energien, Maßnahmen-Nummer
1). Diese Maßnahme ist zur Umsetzung durch die/den beantragte/n
Klimaschutzmanager/in vorgesehen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll eine
Detailbetrachtung der kreisbezogenen
Potenziale erneuerbarer Energien in theoretischer, technischer und
wirtschaft-licher Sicht vorgenommen werden, um darauf aufbauend konkrete
Handlungsempfehlungen abzuleiten. Diese Analyse ist als strategisches Konzept
zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstehen. Das Thema „Speicherung“ soll
hierbei berücksichtigt werden. Die/Der Klimaschutzmanager/in wird zu gegebener
Zeit hierüber berichten. Die WFG ist ebenfalls mit diesem Thema befasst.