Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0138/2019
Mit Schreiben vom 09.08.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragt die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN nach § 5 der Geschäftsordnung der Fachausschuss möge folgenden Beschluss fassen:
- Für
die Dauer von einem Jahr wird in Erkelenz der Stadtbus in einer Testphase auch
samstags
bis in die späten Nachmittagsstunden ein Fahrangebot bereithalten. Nach
dieser
Testphase wird anhand der dann vorliegenden Nutzungszahlen erneut beraten,
ob
daraus ein Regelangebot werden kann.
- Für
die Stadt Heinsberg wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Heinsberg,
dem
Planungsamt für Verkehr des Kreises Heinsberg und der West Verkehr GmbH
ein
optimiertes Liniennetz für eine noch einzurichtende neue Stadtbuslinie
innerhalb
des Stadtgebietes Heinsberg entworfen und
dem Ausschuss vorgestellt bzw. zur nächst-
möglichen
Fahrplanumstellung integriert.
Über den v. g. Antrag ist in der Ausschusssitzung zu
beraten und zu beschließen. Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN vom 09.08.2019 ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Klima, Verkehr und Strukturwandel in der Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Horst gibt zunächst Erläuterungen
zur Intention des Antrages ab. Herr Dick nimmt im Anschluss für die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Zum vorliegenden Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN weist die Verwaltung darauf hin, dass die Kapazitäten der WestVerkehr, hier insbesondere der Planungs- und Betriebsabteilung, wegen der Vorbereitungen zur Verkehrsaufnahme des gesamten Liniennetzes im Kreis Heinsberg ab dem Jahr 2020 derzeitig vollständig ausgelastet sind.
Eine Überplanung der Stadtbusleistung als Testphase für den Samstagseinsatz würde die Vorbereitungen der Fahr- und Dienstplangestaltung sowie die Buseinsatzplanung betreffen. Hier schlägt die Verwaltung vor, diese Testphase zeitlich zu verschieben und ggf. erst zum „kleinen Fahrplanwechsel“ am 14.06.2020 starten zu lassen. Auf Grund der sich dann überschneidenden Verkehrsangebote von Stadtbus und MultiBus wird die Kreisverwaltung mit der WestVerkehr für die Testphase im 1. Quartal 2020 eine Stadtbuslinie auswählen, die sich im Bezug zum Verbraucherverhalten in der Vergangenheit sowie den verkehrlichen Gegebenheiten im Liniennetz möglichst konfliktfrei ergänzt.
Die Verwaltung steht dem Vorschlag, auch in der Stadt Heinsberg ggf. eine Stadtbuslinie einzurichten, offen gegenüber und sieht hier zwecks Nutzung der Planungsressourcen der WestVerkehr auch als Planungshorizont frühestens die 2. Jahreshälfte 2020 vor. Im Dezember 2020 steht die Einführung des RRX als Ersatz für den RE4 im SPNV an. Hierzu sind entsprechend notwendige Anpassungen an den Fahr- und Linienplänen nicht auszuschließen.
Grundsätzlich
begrüßen die Ausschussmitglieder Schlüter, Gerads, Dahlmanns und Orth den
Antrag. Mehrheitlich wird allerdings zum Ausdruck gebracht, dass eine
Zustimmung zum Antrag ohne Erkenntnisse über die Kosten
(Kostenschätzung/Kostenplanung) nicht in Frage kommt. Ausschussmitglied Orth
reicht in der Ausschusssitzung einen Änderungsantrag ein, der der Niederschrift
in der Anlage beigefügt ist. Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt folgende
Änderungen zum vorliegenden Antrag:
„Für
beide Fälle werden die Mehrkilometer, die Kosten, die erwarteten zusätzlichen
Fahrgeldeinnahmen und die Auswirkungen auf das Ergebnis der WestVerkehr in
Zusammenarbeit mit den Städten Erkelenz und Heinsberg ermittelt. Die Ergebnisse
werden dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Beide
Probebetriebe werden zunächst auf ein Jahr befristet. Die Kosten tragen die
Städte jeweils zu 100 %. Bei Erreichen der jeweils prognostizierten Ergebnisse
werden die Maßnahmen fortgeführt.
Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Jansen erklärt Ausschussmitglied Orth, dass der Änderungsantrag so zu verstehen ist, dass zunächst eine Kostenschätzung erfolgen soll, ehe über den vorliegenden Antrag weiterdiskutiert wird. Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden und stimmen dieser Vorgehensweise einstimmig zu.