Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Mit Schreiben vom 09.08.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragt die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN nach § 5 der Geschäftsordnung der Fachausschuss möge     folgenden Beschluss fassen:

 

-           Für die Dauer von einem Jahr wird in Erkelenz der Stadtbus in einer Testphase auch                    

             samstags bis in die späten Nachmittagsstunden ein Fahrangebot bereithalten. Nach                   

             dieser Testphase wird anhand der dann vorliegenden Nutzungszahlen erneut beraten,

             ob daraus ein Regelangebot werden kann.

 

-           Für die Stadt Heinsberg wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Heinsberg,                 

             dem Planungsamt für Verkehr des Kreises Heinsberg und der West Verkehr GmbH

             ein optimiertes Liniennetz für eine noch einzurichtende neue Stadtbuslinie innerhalb

             des           Stadtgebietes Heinsberg entworfen und dem Ausschuss vorgestellt bzw. zur nächst- 

             möglichen Fahrplanumstellung integriert.                                                                                                        

 

Über den v. g. Antrag ist in der Ausschusssitzung zu beraten und zu beschließen. Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 09.08.2019 ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der Anlage beigefügt.

Ausschussmitglied Horst gibt zunächst Erläuterungen zur Intention des Antrages ab. Herr Dick nimmt im Anschluss für die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zum vorliegenden Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN weist die Verwaltung darauf hin, dass die Kapazitäten der WestVerkehr, hier insbesondere der Planungs- und Betriebsabteilung, wegen der Vorbereitungen zur Verkehrsaufnahme des gesamten Liniennetzes im Kreis Heinsberg ab dem Jahr 2020 derzeitig vollständig ausgelastet sind.

 

Eine Überplanung der Stadtbusleistung als Testphase für den Samstagseinsatz würde die Vorbereitungen der Fahr- und Dienstplangestaltung sowie die Buseinsatzplanung betreffen. Hier schlägt die Verwaltung vor, diese Testphase zeitlich zu verschieben und ggf. erst zum „kleinen Fahrplanwechsel“ am 14.06.2020 starten zu lassen. Auf Grund der sich dann überschneidenden Verkehrsangebote von Stadtbus und MultiBus wird die Kreisverwaltung mit der WestVerkehr für die Testphase im 1. Quartal 2020 eine Stadtbuslinie auswählen, die sich im Bezug zum Verbraucherverhalten in der Vergangenheit sowie den verkehrlichen Gegebenheiten im Liniennetz möglichst konfliktfrei ergänzt.

 

Die Verwaltung steht dem Vorschlag, auch in der Stadt Heinsberg ggf. eine Stadtbuslinie einzurichten, offen gegenüber und sieht hier zwecks Nutzung der Planungsressourcen der WestVerkehr auch als Planungshorizont frühestens die 2. Jahreshälfte 2020 vor. Im Dezember 2020 steht die Einführung des RRX als Ersatz für den RE4 im SPNV an. Hierzu sind entsprechend notwendige Anpassungen an den Fahr- und Linienplänen nicht auszuschließen.

Grundsätzlich begrüßen die Ausschussmitglieder Schlüter, Gerads, Dahlmanns und Orth den Antrag. Mehrheitlich wird allerdings zum Ausdruck gebracht, dass eine Zustimmung zum Antrag ohne Erkenntnisse über die Kosten (Kostenschätzung/Kostenplanung) nicht in Frage kommt. Ausschussmitglied Orth reicht in der Ausschusssitzung einen Änderungsantrag ein, der der Niederschrift in der Anlage beigefügt ist. Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt folgende Änderungen zum vorliegenden Antrag:

„Für beide Fälle werden die Mehrkilometer, die Kosten, die erwarteten zusätzlichen Fahrgeldeinnahmen und die Auswirkungen auf das Ergebnis der WestVerkehr in Zusammenarbeit mit den Städten Erkelenz und Heinsberg ermittelt. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Beide Probebetriebe werden zunächst auf ein Jahr befristet. Die Kosten tragen die Städte jeweils zu 100 %. Bei Erreichen der jeweils prognostizierten Ergebnisse werden die Maßnahmen fortgeführt.

Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Jansen erklärt Ausschussmitglied Orth, dass der Änderungsantrag so zu verstehen ist, dass zunächst eine Kostenschätzung erfolgen soll, ehe über den vorliegenden Antrag weiterdiskutiert wird. Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden und stimmen dieser Vorgehensweise einstimmig zu.