Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Astrid van der Kruijssen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales, berichtet hierzu wie folgt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16.05.2019 wurde berichtet, dass die Verwaltung - zur Wahrung der aus dem SGB II als auch dem SGB XII bestehenden rechtlichen Verpflichtung - eine Leistungsvereinbarung zur Einrichtung einer Frauenberatungs-stelle, die die Finanzierung der nicht durch eine mögliche Landesförderung abgedeckten übrigen 15 % des vorgegebenen Jahrespauschalbetrages der Personalkosten mit einem entsprechenden Leistungsanbieter regelt, entwickelt.

 

Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Hierbei wurde insbesondere die Dokumentation, die intern zu erfolgen hat, auf das notwendigste Maß beschränkt. Die zu erhebenden Daten entsprechen nunmehr denen, die seitens des Landschaftsverbandes Rheinland im Rahmen der Förderung ohnehin in den für diesen zu erstellenden Erhebungsbögen gefordert werden

 

Die erarbeiteten Entwürfe der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, die Leistungsbe-schreibung und die zur Leistungsvereinbarung gehörenden Anlagen wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit Schreiben vom 18. Juli 2019 an alle kreisansässigen bzw. im Kreis tätigen Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen (SKF/M Erkelenz e.V., Caritasverband für die Region Heinsberg e. V., Lebenshilfe Heinsberg e. V., Diakonisches Werk des Kirchen-kreises Jülich, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heinsberg e. V., Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Heinsberg e. V.  und Donum Vitae Heinsberg e. V.) mit der Bitte, ein mögliches Interesse zeitnah - unter Berücksichtigung der Schulferien - spätestens bis zum 06.09.2019 mitzuteilen, versandt.

 

Der Verwaltung gegenüber hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mitgeteilt, dass es eine Konkurrenzsituation bezüglich der möglichen Förderung gibt. Mittlerweile lägen Anfragen aus allen vier bislang nicht mit einer landesgeförderten Frauenberatungsstelle versorgten Kreisen vor. Von daher ist bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln vorsichtshalber davon auszugehen, dass seitens des Leistungserbringers keine Landesmittel (für 1,5 Stellen) in Anspruch genommen werden können.

 

In diesem Fall wäre für die Einrichtung einer Frauenberatungsstelle mit Personalkosten einschließlich anfallender Sach- und Gemeinkosten von rund 100.000 € je Vollzeitstelle zu rechnen, die im Haushalt zu berücksichtigen wären. Derzeit liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, wie hoch der Beratungsbedarf ist und wie viel Personal seitens eines Leistungserbringers zur Bedarfsdeckung einzusetzen sein wird.

 

Die Frist für die Interessenbekundungen endet zum 06.09.2019.

Über den Fortgang der Angelegenheit wird die Verwaltung weiter berichten.