Sitzung: 04.09.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0145/2019
Herr Andreas
Louven, Leiter des Amtes für Soziales,
berichtet über den aktuellen Stand:
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.03.2019 (TOP 3.1) berichtete die
Verwaltung über die abgebrochene Einführung des neugestalteten Modells der
Erbringung der Mobilitätshilfen in Form einer Geldleistung und die sich daraus
ergebenden Folgen. Die Mobilitätshilfen sind als Hilfe zur Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Sozialgesetzbuchs
- Zwölftes Buch - (SGB XII) bzw. ab dem 01.01.2020 Hilfe zur sozialen Teilhabe
nach Teil 2 des Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch - (SGB IX).
Zwischenzeitlich ist zu erkennen, dass die weit überwiegende Zahl der
Nutzer - 411 - wie in der Vergangenheit die „Sachleistung“ („Berechtigungskarte
für das DRK“/altes Modell) in Anspruch nimmt. Nur 69 Nutzer machen von der
Geldleistung Gebrauch[1].
Wie angekündigt hat das Amt für Soziales Ende Mai 2019 eine Befragung
der Nutzer der Mobilitätshilfen durchgeführt. Die Auswertung der Umfrage stellt
sich wie folgt dar:
Es haben sich von
480 angeschriebenen Personen 328 Nutzer beteiligt. Von diesen nehmen 287 das
Angebot des DRK in Anspruch und nur 29 die zur Verfügung gestellte
Geldleistung. 12 Nutzer haben diesbezüglich keine Angaben gemacht. Insgesamt
sind 7 Nutzer mit den Mobilitätshilfen nicht zufrieden, von denen 6 die
Sachleistung und 1 die Geldleistung nutzen[2].
180 Nutzer der
Sachleistung und 15 Nutzer der Geldleistung nahmen die Gelegenheit wahr, Lob
oder Kritik sowohl für den/am Anbieter als auch für die/an der Verwaltung zu
äußern. Hieraus lassen sich allerdings nur die unterschiedlichen persönlichen
Wahrnehmungen im Einzelfall ersehen, bestimmte Fakten oder Umstände, die ein
Tätigwerden der Verwaltung erforderlich machen würden, sind allerdings nicht
herleitbar.
Zwischenzeitlich
hat sich eine Selbsthilfegruppe „Fahrdienst für Rollis“ gegründet, bei deren
Auftaktveranstaltung der Kreis mit der Sozialdezernentin und dem Leiter des
Amtes für Soziales zugegen war. Die Treffen der Gruppe wurden und werden vom
Kreis begleitet, insoweit steht die Verwaltung mit den dort organisierten
Menschen in einem regelmäßigen Austausch.
Wie berichtet geht
für den weitaus überwiegenden Teil der Betroffenen die Zuständigkeit für die Mobilitätshilfen ab
dem 01.01.2020 auf den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der
Eingliederungshilfe über. Der LVR hat den Kreis zur Wahrnehmung dieser Aufgabe
herangezogen[3], bestimmt aber über (noch nicht vorliegende) Richtlinien Art und Umfang
der Leistung[4].
Der Landrat hat
unter dem 29.07.2019 die Direktorin des LVR umfänglich über die Situation im
Kreis Heinsberg unterrichtet und hierbei empfohlen, ab dem Jahr 2020 wieder
ausschließlich zu der Leistungserbringung als „Sachleistung“ („Berechtigungskarte für das DRK“/altes
Modell) zurückzukehren und wie bisher völlig auf die eigentlich obligatorische
Bedürftigkeitsprüfung (Keine/nur teilweise Leistung bei Überschreiten der
Einkommens- und/oder Vermögensfrei-grenzen gemäß den Vorschriften des SGB
XII/SGB IX) zu verzichten. Hierzu hat der Landrat die Diskussion des Themas im
Rahmen persönlicher Gespräche mit dem LVR vorgeschlagen.
Eine Rückmeldung von Seiten des LVR ist derzeit noch nicht erfolgt.