Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Andreas Louven, Leiter des Amtes für Soziales,  berichtet über den aktuellen Stand:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.03.2019 (TOP 3.1) berichtete die Verwaltung über die abgebrochene Einführung des neugestalteten Modells der Erbringung der Mobilitätshilfen in Form einer Geldleistung und die sich daraus ergebenden Folgen. Die Mobilitätshilfen sind als Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Sozialgesetzbuchs - Zwölftes Buch - (SGB XII) bzw. ab dem 01.01.2020 Hilfe zur sozialen Teilhabe nach Teil 2 des Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch - (SGB IX).

Zwischenzeitlich ist zu erkennen, dass die weit überwiegende Zahl der Nutzer - 411 - wie in der Vergangenheit die „Sachleistung“ („Berechtigungskarte für das DRK“/altes Modell) in Anspruch nimmt. Nur 69 Nutzer machen von der Geldleistung Gebrauch[1].

 

Wie angekündigt hat das Amt für Soziales Ende Mai 2019 eine Befragung der Nutzer der Mobilitätshilfen durchgeführt. Die Auswertung der Umfrage stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Es haben sich von 480 angeschriebenen Personen 328 Nutzer beteiligt. Von diesen nehmen 287 das Angebot des DRK in Anspruch und nur 29 die zur Verfügung gestellte Geldleistung. 12 Nutzer haben diesbezüglich keine Angaben gemacht. Insgesamt sind 7 Nutzer mit den Mobilitätshilfen nicht zufrieden, von denen 6 die Sachleistung und 1 die Geldleistung nutzen[2].

 

180 Nutzer der Sachleistung und 15 Nutzer der Geldleistung nahmen die Gelegenheit wahr, Lob oder Kritik sowohl für den/am Anbieter als auch für die/an der Verwaltung zu äußern. Hieraus lassen sich allerdings nur die unterschiedlichen persönlichen Wahrnehmungen im Einzelfall ersehen, bestimmte Fakten oder Umstände, die ein Tätigwerden der Verwaltung erforderlich machen würden, sind allerdings nicht herleitbar.

 

Zwischenzeitlich hat sich eine Selbsthilfegruppe „Fahrdienst für Rollis“ gegründet, bei deren Auftaktveranstaltung der Kreis mit der Sozialdezernentin und dem Leiter des Amtes für Soziales zugegen war. Die Treffen der Gruppe wurden und werden vom Kreis begleitet, insoweit steht die Verwaltung mit den dort organisierten Menschen in einem regelmäßigen Austausch.

 

Wie berichtet geht für den weitaus überwiegenden Teil der Betroffenen  die Zuständigkeit für die Mobilitätshilfen ab dem 01.01.2020 auf den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe über. Der LVR hat den Kreis zur Wahrnehmung dieser Aufgabe herangezogen[3], bestimmt aber über (noch nicht vorliegende) Richtlinien Art und Umfang der Leistung[4].

 

Der Landrat hat unter dem 29.07.2019 die Direktorin des LVR umfänglich über die Situation im Kreis Heinsberg unterrichtet und hierbei empfohlen, ab dem Jahr 2020 wieder ausschließlich zu der Leistungserbringung als „Sachleistung“  („Berechtigungskarte für das DRK“/altes Modell) zurückzukehren und wie bisher völlig auf die eigentlich obligatorische Bedürftigkeitsprüfung (Keine/nur teilweise Leistung bei Überschreiten der Einkommens- und/oder Vermögensfrei-grenzen gemäß den Vorschriften des SGB XII/SGB IX) zu verzichten. Hierzu hat der Landrat die Diskussion des Themas im Rahmen persönlicher Gespräche mit dem LVR vorgeschlagen.

 

Eine Rückmeldung von Seiten des LVR ist derzeit noch nicht erfolgt. 



[1] Stand: 12.08.2019

[2] Stand: 12.08.2019

[3] Heranziehungssatzung des LVR vom 08.07.2019

[4] § 2 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein Westfalen (AG-SGB IX NRW)