Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Wilhelm Schulze, Leiter der Stabsstelle demografischer Wandel und Sozialplanung, führt hierzu aus:

 

Die im Juni 2019 beschlossene aktuelle verbindliche Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg weist - wie die vorangegangenen Planungen - mit steigender Tendenz einen zusätzlichen Bedarf an solitären Kurzzeitpflegeplätzen in nicht unerheblichem Umfang aus.

 

Trotz vielfältiger Bemühungen in der Vergangenheit, u.a. durch Initiierung einer entsprechenden Bedarfsausschreibung und in der Folge die Herausnahme der Kurzzeitpflege aus der verbindlichen Bedarfsplanung, ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, eine ausreichende Bedarfsdeckung in diesem Pflegeschwerpunkt im Kreis Heinsberg zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund sucht die Verwaltung nochmals das Gespräch mit Trägern, Einrichtungen und Institutionen aus dem Bereich der stationären Pflege. Dieser Dialogaustausch soll am 11. September 2019 stattfinden. Hierbei sollen insbesondere die Aspekte der Rechtsvorgaben, Kostengesichtspunkte und der praktischen Erkenntnislagen erörtert und wenn möglich die weitere Vorgehensweise erarbeitet werden.

 

Über die Ergebnisse des Dialogs wird die Verwaltung nachfolgend berichten.