Sitzung: 04.09.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0147/2019
Herr Wilhelm
Schulze, Leiter der Stabsstelle demografischer Wandel und Sozialplanung, führt
hierzu aus:
Die im Juni 2019 beschlossene aktuelle
verbindliche Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg weist - wie die
vorangegangenen Planungen - mit steigender Tendenz einen zusätzlichen Bedarf an
solitären Kurzzeitpflegeplätzen in nicht unerheblichem Umfang aus.
Trotz vielfältiger Bemühungen in der
Vergangenheit, u.a. durch Initiierung einer entsprechenden Bedarfsausschreibung
und in der Folge die Herausnahme der Kurzzeitpflege aus der verbindlichen
Bedarfsplanung, ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, eine ausreichende
Bedarfsdeckung in diesem Pflegeschwerpunkt im Kreis Heinsberg zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund sucht die Verwaltung
nochmals das Gespräch mit Trägern, Einrichtungen und Institutionen aus dem
Bereich der stationären Pflege. Dieser Dialogaustausch soll am 11. September
2019 stattfinden. Hierbei sollen insbesondere die Aspekte der Rechtsvorgaben,
Kostengesichtspunkte und der praktischen Erkenntnislagen erörtert und wenn
möglich die weitere Vorgehensweise erarbeitet werden.
Über die Ergebnisse des Dialogs wird die Verwaltung nachfolgend berichten.