Sitzung: 04.09.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0148/2019
Frau Daniela
Ritzerfeld, Sozial- und Gesundheitsdezernentin des Kreises, berichtet hierzu
wie folgt:
Die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung ist auch im Kreis
Heinsberg aufmerksam zu betrachten. Die bisher in der Regel noch gut
funktionierenden Strukturen müssen weiterhin erhalten bleiben bzw. z. T. auch
verbessert werden.
Zum Zwecke einer Bestandsaufnahme für den Bereich des Kreises Heinsberg
hat der Landrat bereits zu Beginn des Jahres 2019 ein Gespräch mit Vertretern
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geführt. Hierbei haben diese die für
den Kreis Heinsberg relevanten Daten vorgestellt. Von besonderer Wichtigkeit sind
hierbei der sog. Versorgungsgrad sowie das Durchschnittsalter der Hausärzte im
Kreisgebiet. Es ergaben sich hierbei folgende Zahlen (Stand: 01.07.2018):
Versorgungsgrad und Durchschnittsalter der
Hausärzte
Planungsbereich „Mittelbereich“ |
Einwohner (30.11.2017) |
Anzahl
Ärzte |
Versorgungs- grad |
Niederlassungs-möglichkeiten |
Durchschnitts-alter |
MB Erkelenz |
43.415 |
27 |
103,4
% |
2 |
57,1 |
MB Geilenkirchen (Gangelt,
GK, Selfkant) |
49.524 |
30 |
103,2
% |
2 |
56,9 |
MB Heinsberg (HS, Waldfeucht,
Wassenberg) |
68.546 |
40,5 |
99,0
% |
4,5 |
55,6 |
MB Hückelhoven |
39.521 |
30 |
128,5
% |
0 |
57,5 |
MB Übach-Palenberg |
24.085 |
14 |
98,0
% |
2 |
58,6 |
MB Wegberg |
27.897 |
18 |
105,7
% |
1 |
52,5 |
Kreis Heinsberg |
252.988 |
159,5 |
105,8 % |
11,5 |
56,4 |
Nordrhein |
9.649.629 |
5.987,05 |
104, 5 % (Durchschnitt) |
255 |
55,2 |
Der Versorgungsgrad wird von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelt.
Hierbei wird als Zielgröße für die Einwohner/Arzt-Relation grundsätzlich die
Verhältniszahl 1.671 Einwohner/Arzt innerhalb des Mittelbereichs zugrunde
gelegt. Eine rechnerische Bedarfsdeckung wird bei einem Versorgungsgrad von
mindestens 100 % erreicht. Bei einem Versorgungsgrad von mehr als 110 % werden
keine weiteren Niederlassungsmöglichkeiten seitens der KV Nordrhein eingeräumt.
Aus den dargestellten Zahlen ergibt sich, dass eine akute Notlage, d. h.
dass die wohnortnahe Erreichbarkeit
eines Hausarztes nicht mehr gewährleistet werden kann, für das Kreisgebiet
derzeit nicht besteht.
Gleichwohl erscheinen unter dem Aspekt einer längerfristigen Planung
Maßnahmen angezeigt, die Anreize für die kontinuierliche Niederlassung von
Hausärzten im Kreisgebiet bieten. Derartige Maßnahmen könnten zusätzlich zu den
bereits seitens des Landes NRW eingeleiteten Maßnahmen (sog.
Hausarztaktionsprogramm) sowie zusätzlich zu den Maßnahmen der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein unterstützend wirken.
Es geht hierbei insbesondere um die Bewerbung des hiesigen Standortes
als lebenswerter Kreis. Hierzu wurde z. B. bereits Kontakt aufgenommen mit
Herrn Schirowski von der WFG. Denkbar wären auch Investitionskostenzuschüsse
für die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten in der hausärztlichen
Versorgung. Solchermaßen fortgebildete Fachkräfte sind u. a. auch in der Lage,
Hausbesuche durchzuführen und medizinische Aufgaben im Umfeld des Patienten zu
übernehmen (z. B. sog. VerAH - Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis;
sog. EVA - entlastende Versorgungsassistentin) und können so zur Entlastung des
Hausarztes und zu einer verbesserten Praxisorganisationsstruktur beitragen.
Ebenfalls positiv diskutiert wurde die Idee der Zurverfügungstellung von
Praxisräumen in der Fläche als Zweigstellen für Sprechstunden für bereits
niedergelassene Ärzte.
In einem im Juli mit Vertretern der Ärztekammer Nordrhein, der KV
Nordrhein und des Hausärzteverbandes Nordrhein e. V. im Kreishaus geführten
Gespräch wurde deutlich, dass seitens der Hausärzte eine solche zusätzliche
Unterstützung durch den Kreis präferiert würde.
Abschließend ist festzustellen, dass in den bislang geführten Gesprächen
regelmäßig deutlich wurde, dass die sowohl seitens des Landes wie auch seitens
der KV Nordrhein zur Verfügung stehenden Fördermittel
(Investitionskostenzuschüsse, Förderung von Praxishospitationen, Förderprogramm
Quereinstieg Allgemeinmedizin) im Ergebnis keine durchschlagenden Anreize
darstellen, um die Ansiedlung von Hausärzten „schlagartig“ zu fördern. Gleiches
dürfte für die im Februar 2019 in Kraft getretene Landarztverordnung gelten.
Seitens des Kreises wird der oben dargestellte Aspekt einer
organisatorischen Unterstützung weiterverfolgt werden; zu gegebener Zeit wird
insofern weiter berichtet werden.