Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Daniela Ritzerfeld, Sozial- und Gesundheitsdezernentin des Kreises, berichtet hierzu wie folgt:

 

Die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung ist auch im Kreis Heinsberg aufmerksam zu betrachten. Die bisher in der Regel noch gut funktionierenden Strukturen müssen weiterhin erhalten bleiben bzw. z. T. auch verbessert werden.

Zum Zwecke einer Bestandsaufnahme für den Bereich des Kreises Heinsberg hat der Landrat bereits zu Beginn des Jahres 2019 ein Gespräch mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geführt. Hierbei haben diese die für den Kreis Heinsberg relevanten Daten vorgestellt. Von besonderer Wichtigkeit sind hierbei der sog. Versorgungsgrad sowie das Durchschnittsalter der Hausärzte im Kreisgebiet. Es ergaben sich hierbei folgende Zahlen (Stand: 01.07.2018):

 

Versorgungsgrad und Durchschnittsalter der Hausärzte

 

Planungsbereich

„Mittelbereich“

   

   Einwohner

 (30.11.2017)

 

   Anzahl

    Ärzte

 

Versorgungs-

grad

 

Niederlassungs-möglichkeiten

 

Durchschnitts-alter

MB Erkelenz

    43.415

27

103,4 %

2

57,1

MB Geilenkirchen (Gangelt, GK, Selfkant)

    49.524

30

103,2 %

2

56,9

MB Heinsberg

(HS, Waldfeucht, Wassenberg)

    68.546

40,5

99,0 %

4,5

55,6

MB Hückelhoven

    39.521

30

128,5 %

0

57,5

MB Übach-Palenberg

    24.085

14

98,0 %

2

58,6

MB Wegberg

    27.897

18

105,7 %

1

52,5

Kreis Heinsberg

  252.988

159,5

105,8 %

11,5

56,4

Nordrhein

9.649.629

 5.987,05

104, 5 %

(Durchschnitt)

255

55,2

 

Der Versorgungsgrad wird von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelt. Hierbei wird als Zielgröße für die Einwohner/Arzt-Relation grundsätzlich die Verhältniszahl 1.671 Einwohner/Arzt innerhalb des Mittelbereichs zugrunde gelegt. Eine rechnerische Bedarfsdeckung wird bei einem Versorgungsgrad von mindestens 100 % erreicht. Bei einem Versorgungsgrad von mehr als 110 % werden keine weiteren Niederlassungsmöglichkeiten seitens der KV Nordrhein eingeräumt.

Aus den dargestellten Zahlen ergibt sich, dass eine akute Notlage, d. h. dass die wohnortnahe  Erreichbarkeit eines Hausarztes nicht mehr gewährleistet werden kann, für das Kreisgebiet derzeit nicht besteht.

Gleichwohl erscheinen unter dem Aspekt einer längerfristigen Planung Maßnahmen angezeigt, die Anreize für die kontinuierliche Niederlassung von Hausärzten im Kreisgebiet bieten. Derartige Maßnahmen könnten zusätzlich zu den bereits seitens des Landes NRW eingeleiteten Maßnahmen (sog. Hausarztaktionsprogramm) sowie zusätzlich zu den Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützend wirken.

Es geht hierbei insbesondere um die Bewerbung des hiesigen Standortes als lebenswerter Kreis. Hierzu wurde z. B. bereits Kontakt aufgenommen mit Herrn Schirowski von der WFG. Denkbar wären auch Investitionskostenzuschüsse für die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten in der hausärztlichen Versorgung. Solchermaßen fortgebildete Fachkräfte sind u. a. auch in der Lage, Hausbesuche durchzuführen und medizinische Aufgaben im Umfeld des Patienten zu übernehmen (z. B. sog. VerAH - Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis; sog. EVA - entlastende Versorgungsassistentin) und können so zur Entlastung des Hausarztes und zu einer verbesserten Praxisorganisationsstruktur beitragen. Ebenfalls positiv diskutiert wurde die Idee der Zurverfügungstellung von Praxisräumen in der Fläche als Zweigstellen für Sprechstunden für bereits niedergelassene Ärzte.

In einem im Juli mit Vertretern der Ärztekammer Nordrhein, der KV Nordrhein und des Hausärzteverbandes Nordrhein e. V. im Kreishaus geführten Gespräch wurde deutlich, dass seitens der Hausärzte eine solche zusätzliche Unterstützung durch den Kreis präferiert würde.

Abschließend ist festzustellen, dass in den bislang geführten Gesprächen regelmäßig deutlich wurde, dass die sowohl seitens des Landes wie auch seitens der KV Nordrhein zur Verfügung stehenden Fördermittel (Investitionskostenzuschüsse, Förderung von Praxishospitationen, Förderprogramm Quereinstieg Allgemeinmedizin) im Ergebnis keine durchschlagenden Anreize darstellen, um die Ansiedlung von Hausärzten „schlagartig“ zu fördern. Gleiches dürfte für die im Februar 2019 in Kraft getretene Landarztverordnung gelten.

Seitens des Kreises wird der oben dargestellte Aspekt einer organisatorischen Unterstützung weiterverfolgt werden; zu gegebener Zeit wird insofern weiter berichtet werden.