Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt die Abrechnung der Jugendamtsumlage, der Umlage für das Kreisgymnasium Heinsberg, der Umlage für die Kreismusikschule sowie der Umlage für die Jakob-Muth-Schule in Bezug auf das Haushaltsjahr 2018.   


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung differenzierte Kreisumlagen für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg, die Kreismusikschule in Erkelenz sowie für die Jakob-Muth-Schule mit den Standorten in Gangelt und Oberbruch. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt und als differenzierte Kreisumlage festgesetzt.

 

Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage im Verhältnis der maßgeblichen Umlagegrundlagen (Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen) erhoben. Die ungedeckten Kosten im Bereich des Kreisgymnasiums werden anhand des jeweiligen Schüleranteils umgelegt. Dies gilt auch für die Kreismusikschule und die Jakob-Muth-Schule.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So konnten - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Diese Verfahrensweise soll auch für das Haushaltsjahr 2018 angewandt werden.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Demnach ist eine Entscheidung des Kreistages, die differenzierten Umlagen tatsächlich abzurechnen, eine wesentliche Voraussetzung für das Abrechnungsverfahren.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2018 hat die Verwaltung die Differenz zwischen den festgesetzten Umlagen und den tatsächlichen Ergebnissen ermittelt.

 


Die Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Umlage für

Festsetzung

Ist

Differenz

Jugendamt

26.499.871,13 €

25.737.615,14 €

+    762.255,99 €

Kreisgymnasium

202.089,95 €

109.022,12 €

+      93.067,83 €

Kreismusikschule

468.848,74 €

473.591,63 €

-         4.742,89 €

Jakob-Muth-Schule

 1.038.561,77 €

1.003.310,37 €

+      35.251,40 €

 

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass der Kreis differenzierte Umlagen erhoben hat, die im Bereich der Kreismusikschule geringfügig hinter den Ist-Aufwendungen zurückbleiben (Fehlbetrag) und im Bereich des Jugendamtes, des Kreisgymnasiums und der Jakob-Muth-Schule über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (erzielte Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2018 alle Umlagen abzurechnen. D.h. die Unterdeckung im Bereich der Musikschule ist von den betroffenen Städten und Gemeinden nachzufordern und die erzielten Überschüsse im Bereich des Jugendamtes, des Kreisgymnasiums sowie der Jakob-Muth-Schule sind zu erstatten.

 

Bei allen Umlagen liegen Abrechnungsbeträge vor, die eine Forderung gegenüber bzw. Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Die Stadt Heinsberg beispielsweise zahlt aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg in gleichem Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Bei einem Verzicht auf die hier vorgeschlagene Abrechnung, würde der Überschuss zum Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen; entsprechendes gilt für die entstandenen Differenzen in den übrigen Bereichen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2018 stehen. Die Verwaltung wird den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 am 01.10.2019 in den Kreistag einbringen.