Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH, künftig Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) in § 17 Abs. 2 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat bereits am 15.11.2018 und 19.02.2019 einstimmig Änderungen des Gesellschaftsvertrages gemäß den Sitzungsvorlagen 0558/2018 und 0004/2019 zugestimmt. Die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es der nachfolgenden Ergänzung im § 17 (Beschlussfassung und Stimmrecht) des Gesellschaftsvertrages bedarf:

 

§ 17 Abs. 2, 2. Spiegelstrich (neu)

 

Beschlüsse gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. a (Feststellung des Wirtschafts- und Stellenplans):

die Gesellschafter können jeweils ein Vetorecht gegen den Beschluss ausüben für den Fall, dass der jährlich zu beschließende Finanzbedarf für die o.g. Beschlüsse 500.000 € für den eigenen Zahlungsanteil übersteigt.  

 

Da es sich hierbei um einen wesentlichen Vertragsinhalt handelt, bedarf es gemäß
§ 108 Abs. 6 Ziff. b) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i. V. m. § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) eines erneuten Beschlusses des
Kreistages. Der Beschluss des Kreistages ist der Bezirksregierung Köln gemäß § 115 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW anzuzeigen.

 

Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH haben die o.g. Änderung des Gesellschaftsvertrages am 03.05.2019 unter dem Vorbehalt entsprechender Rats-, Kreistags- und Städteregionstagsbeschlüsse zugestimmt. Vor der notariellen Beurkundung soll die Änderung in den Gesellschaftsvertrag eingearbeitet werden.