Landrat Pusch erklärt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:

 

School&Fun-Ticket

 

Die politischen Gremien des Kreises Heinsberg haben sich bereits mehrfach, zuletzt im Jahr 2017, mit der Einführung des „School&Fun-Tickets“ im Kreis Heinsberg beschäftigt. Die Verwaltung war seinerzeit beauftragt worden, ein Meinungsbild bei den Schulträgern im Kreis Heinsberg zum School&Fun-Ticket einzuholen. Seinerzeit hatten sich alle 10 Städte und Gemeinden sowie die Schulleitungen der in Kreisträgerschaft stehenden Schulen gegen die Einführung des School&Fun-Tickets ausgesprochen. Auf der Grundlage dieses Meinungsbildes hat der Kreis Heinsberg sich im Jahr 2017 nach Prüfung und Beratung im Schul- und Kreisausschuss entschieden, das School&Fun-Ticket nicht einzuführen.

 

 

Aufgrund einer Verbesserung des Angebotes des ÖPNV und nicht zuletzt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes beabsichtige ich, das Thema „Einführung eines School&Fun-Tickets“ für den Kreis Heinsberg erneut aufzugreifen. Hierzu habe ich bereits erste Gespräche mit Bürgermeistern geführt. Bekanntlich würde dieses Ticket Berechtigten ermöglichen, ganzjährig, d.h. auch in den Ferien und in der Freizeit, den öffentlichen Personennahverkehr im gesamten AVV-Gebiet zu nutzen. Dadurch könnten vielfach im Freizeitbereich mit dem Pkw zurückgelegte Fahrstrecken von den Berechtigten mit dem School&Fun-Ticket zurückgelegt werden. Ziel sollte es daher sein, auch die anderen kommunalen Schulträger im Kreis Heinsberg für eine Einführung des School&Fun-Tickets zu gewinnen. Es ist vorgesehen, das Thema demnächst in den zuständigen politischen Gremien zu behandeln. Außerdem soll sich der „Runde Tisch zur Schulentwicklungsplanung“ mit diesem Thema befassen. Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Einführung des School&Fun-Tickes wäre der Schuljahresbeginn 2020/2021.

 

 

Sachstand zum Digitalpakt

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW („DigitalPakt NRW“) wurde am 15.09.2019 im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Danach gelten folgende Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem  „Digitalpakt“:

 

-          Das Schulträgerbudget für den Kreis Heinsberg beträgt ca. 3,1 Mio. €.

-          Die Schulträger haben einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.

-          Förderfähig sind die Kosten für:

1.       IT-Grundstruktur

2.       Digitale Arbeitsgeräte

3.       Mobile Endgeräte

4.       Regionale Maßnahmen (z. B. zusätzliche Serverkapazitäten in Rechenzentren)

-          Die Antragsfrist endet am 31.12.2021.

 

Eine Konkretisierung der o. g. Maßnahmen wird in einem bereits für die nächsten Tage terminierten Gespräch unter Einbindung des neu eingestellten Digitalisierungskoordinators für die Schulen und der Schulleitungen der kreiseigenen Schulen erfolgen. Durch einen einvernehmlichen Mitteleinsatz soll eine einheitliche Grundausstattung in allen Kreisschulen erreicht werden. Der Schulausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert werden.“