Sitzung: 17.09.2019 Kreisausschuss
Landrat Pusch erklärt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:
„School&Fun-Ticket
Die politischen Gremien des
Kreises Heinsberg haben sich bereits mehrfach, zuletzt im Jahr 2017, mit der
Einführung des „School&Fun-Tickets“ im Kreis Heinsberg beschäftigt. Die
Verwaltung war seinerzeit beauftragt worden, ein Meinungsbild bei den Schulträgern
im Kreis Heinsberg zum School&Fun-Ticket einzuholen. Seinerzeit hatten sich
alle 10 Städte und Gemeinden sowie die Schulleitungen der in Kreisträgerschaft
stehenden Schulen gegen die Einführung des School&Fun-Tickets
ausgesprochen. Auf der Grundlage dieses Meinungsbildes hat der Kreis Heinsberg
sich im Jahr 2017 nach Prüfung und Beratung im Schul- und Kreisausschuss
entschieden, das School&Fun-Ticket nicht einzuführen.
Aufgrund einer Verbesserung des
Angebotes des ÖPNV und nicht zuletzt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes
beabsichtige ich, das Thema „Einführung eines School&Fun-Tickets“ für den
Kreis Heinsberg erneut aufzugreifen. Hierzu habe ich bereits erste Gespräche
mit Bürgermeistern geführt. Bekanntlich würde dieses Ticket Berechtigten ermöglichen,
ganzjährig, d.h. auch in den Ferien und in der Freizeit, den öffentlichen
Personennahverkehr im gesamten AVV-Gebiet zu nutzen. Dadurch könnten vielfach
im Freizeitbereich mit dem Pkw zurückgelegte Fahrstrecken von den Berechtigten
mit dem School&Fun-Ticket zurückgelegt werden. Ziel sollte es daher sein,
auch die anderen kommunalen Schulträger im Kreis Heinsberg für eine Einführung
des School&Fun-Tickets zu gewinnen. Es ist vorgesehen, das Thema demnächst
in den zuständigen politischen Gremien zu behandeln. Außerdem soll sich der
„Runde Tisch zur Schulentwicklungsplanung“ mit diesem Thema befassen.
Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Einführung des School&Fun-Tickes wäre
der Schuljahresbeginn 2020/2021.
Sachstand zum Digitalpakt
Die Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW
(„DigitalPakt NRW“) wurde am 15.09.2019 im Amtsblatt veröffentlicht.
Danach gelten folgende
Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem „Digitalpakt“:
-
Das
Schulträgerbudget für den Kreis Heinsberg beträgt ca. 3,1 Mio. €.
-
Die
Schulträger haben einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
-
Förderfähig
sind die Kosten für:
1.
IT-Grundstruktur
2.
Digitale
Arbeitsgeräte
3.
Mobile
Endgeräte
4.
Regionale
Maßnahmen (z. B. zusätzliche Serverkapazitäten in Rechenzentren)
-
Die
Antragsfrist endet am 31.12.2021.
Eine Konkretisierung der o. g.
Maßnahmen wird in einem bereits für die nächsten Tage terminierten Gespräch
unter Einbindung des neu eingestellten Digitalisierungskoordinators für die
Schulen und der Schulleitungen der kreiseigenen Schulen erfolgen. Durch einen
einvernehmlichen Mitteleinsatz soll eine einheitliche Grundausstattung in allen
Kreisschulen erreicht werden. Der Schulausschuss wird über die weitere
Entwicklung informiert werden.“