Sitzung: 17.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0158/2019
Es wird auf den als Anlage dem Nachversand zur Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.09.2019 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2019 verwiesen.
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:
„Der Kreis
Heinsberg bezieht vom derzeitigen Anbieter NEW Niederrhein Energie und Wasser
GmbH (NEW) Ökostrom, der zu 100 % aus Wind- und Wasserkraft gewonnen wird. Die
Herkunftsnachweise zur Veredelung der Stromlieferung stammen aus europäischen
Wind- und Wasserkraftanlagen und erfüllen die Vorgaben des Artikels 15 der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG), Richtlinie 2009/28/EG, des Europäischen
Parlaments und Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie
aus erneuerbaren Quellen.
Ein
entsprechendes Zertifikat zum Bezug von 100 % Ökostrom liegt der
Kreisverwaltung vor und ist noch bis zum 31.12.2021 gültig.
Abweichend
hiervon können auch andere Ökostromprodukte mit anderen Zertifikaten bezogen
werden. Bei allen Versicherungen und Zertifizierungen besteht aber das Risiko,
dass der angestrebte Zweck einer umfassenden Ökostromproduktion vor Ort nicht
erfüllt wird. Deshalb wird die Kreisverwaltung prüfen, inwieweit neue Flächen
für Photovoltaikanlagen an kreiseigenen Liegenschaften erschlossen werden
können, um den Eigenstromverbrauch möglichst umfassend selbst zu decken.“
In der sich anschließenden Diskussion wird
weitestgehend Einvernehmen erzielt, dass eine möglichst umfassende
Eigenstromversorgung geprüft werden sollte. Nach dieser Prüfung soll die
Verwaltung den zuständigen Gremien konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreiten,
die dann auch die Vertragssituation für die Deckungslücke der Stromversorgung
beinhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den Antrag
daraufhin zurück.