Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Es wird auf den als Anlage dem Nachversand zur Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.09.2019 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2019 verwiesen.

 

Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:

 

„Der Kreis Heinsberg bezieht vom derzeitigen Anbieter NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (NEW) Ökostrom, der zu 100 % aus Wind- und Wasserkraft gewonnen wird. Die Herkunftsnachweise zur Veredelung der Stromlieferung stammen aus europäischen Wind- und Wasserkraftanlagen und erfüllen die Vorgaben des Artikels 15 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG), Richtlinie 2009/28/EG, des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

 

Ein entsprechendes Zertifikat zum Bezug von 100 % Ökostrom liegt der Kreisverwaltung vor und ist noch bis zum 31.12.2021 gültig.

 

Abweichend hiervon können auch andere Ökostromprodukte mit anderen Zertifikaten bezogen werden. Bei allen Versicherungen und Zertifizierungen besteht aber das Risiko, dass der angestrebte Zweck einer umfassenden Ökostromproduktion vor Ort nicht erfüllt wird. Deshalb wird die Kreisverwaltung prüfen, inwieweit neue Flächen für Photovoltaikanlagen an kreiseigenen Liegenschaften erschlossen werden können, um den Eigenstromverbrauch möglichst umfassend selbst zu decken.“

 

In der sich anschließenden Diskussion wird weitestgehend Einvernehmen erzielt, dass eine möglichst umfassende Eigenstromversorgung geprüft werden sollte. Nach dieser Prüfung soll die Verwaltung den zuständigen Gremien konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreiten, die dann auch die Vertragssituation für die Deckungslücke der Stromversorgung beinhalten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den Antrag daraufhin zurück.