Sitzung: 01.10.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0153/2019
Beschlussvorschlag:
Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH, künftig Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) in § 17 Abs. 2 wird zugestimmt.
Der Kreistag hat bereits am 15.11.2018 und 19.02.2019 einstimmig Änderungen
des Gesellschaftsvertrages gemäß den Sitzungsvorlagen 0558/2018 und 0004/2019
zugestimmt. Die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat zwischenzeitlich
mitgeteilt, dass es der nachfolgenden Ergänzung im § 17 (Beschlussfassung und
Stimmrecht) des Gesellschaftsvertrages bedarf:
§ 17 Abs. 2, 2. Spiegelstrich (neu)
Beschlüsse gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. a
(Feststellung des Wirtschafts- und Stellenplans):
die Gesellschafter können jeweils ein
Vetorecht gegen den Beschluss ausüben für den Fall, dass der jährlich zu
beschließende Finanzbedarf für die o.g. Beschlüsse 500.000 € für den eigenen
Zahlungsanteil übersteigt.
Da es sich hierbei um einen wesentlichen Vertragsinhalt handelt,
bedarf es gemäß
§ 108 Abs. 6 Ziff. b) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i. V. m. § 53 der
Kreisordnung NRW (KrO NRW) eines erneuten Beschlusses des Kreistages. Der Beschluss
des Kreistages ist der Bezirksregierung Köln gemäß § 115 GO NRW i. V. m. § 53
KrO NRW anzuzeigen.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH haben die
o.g. Änderung des Gesellschaftsvertrages am 03.05.2019 unter dem Vorbehalt
entsprechender Rats-, Kreistags- und Städteregionstagsbeschlüsse zugestimmt.
Vor der notariellen Beurkundung soll die Änderung in den Gesellschaftsvertrag
eingearbeitet werden.