Sitzung: 01.10.2019 Kreistag
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung wie folgt:
„Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Mit Schreiben vom 16.07.2019
habe ich Herrn Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, über die
Beschlüsse des Kreistages zu den Empfehlungen der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel, Beschäftigung“ informiert und eine zügige Umsetzung der Empfehlungen
und Rechtssicherheit für den Kreis Heinsberg gefordert. Am 12. August
antwortete mir das Bundesministerium wie folgt:
„Der Kohleausstieg muss gemeinsam mit allen Betroffenen auf den Weg gebracht
werden. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass Sie und der Kreistag Heinsberg
den von uns eingeschlagenen Weg unterstützen und als Vertreter der Bürgerinnen
und Bürger vor Ort den Strukturwandel mitgestalten möchten. Unserer
Unterstützung in diesem für das Rheinische Revier und den Kreis Heinsberg so
wichtigen Prozess können Sie sicher sein.
Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von Januar 2019 ein schlüssiges
Konzept entwickelt, das in enger Abstimmung mit den Braunkohleländern, auch dem
Land Nordrhein-Westfalen, entstanden ist. Noch in diesem Jahr beginnen wir mit
dem Sofortprogramm für die Braunkohlereviere. Hierbei werden Projektvorschläge
der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt. Mit dem Beschluss
der Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der
Kohlekommission hat das Bundeskabinett den Grundstein für neue Wertschöpfung
und neue Arbeitsplätze in den Regionen gelegt. Aus unserer Sicht ist das eine
große Chance für das Rheinische Revier. Die Region kann den Wandel mitgestalten
und ihre Wirtschaftsstruktur auf nachhaltige und zukunftsfähige
Geschäftsmodelle umstellen.
Derzeit erstellt das Bundeswirtschaftsministerium mit Hochdruck einen Entwurf
für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen auf Basis der Eckpunkte, der
zeitnah vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Zentrale Bestandteile
sind die Förderung von Investitionen der Länder und bundeseigene Projekte, etwa
der Ausbau der Straßen- und Bahninfrastruktur und der Aufbau von Forschungsinstituten.
So schaffen wir gemeinsam attraktive Standortbedingungen vor Ort, die
Investitionen begünstigen. Damit können in Ihrer Region auch in Zukunft sichere
und gute Arbeitsplätze entstehen.
Genauso entschieden setzt das Bundeswirtschaftsministerium die klima- und
energiepolitischen Empfehlungen des Kommissionsberichts um.
Versorgungssicherheit und bezahlbare Strompreise haben für uns höchste
Priorität bei der Umsetzung der Maßnahmen. Wie Sie wissen, laufen derzeit die
Verhandlungen des Ministeriums mit den Kraftwerksbetreibern. Im Ergebnis wollen
wir einen verbindlichen Ausstiegspfad bis 2038 festlegen und somit einen klaren
Fahrplan zur Reduktion und Beendigung der Kohleverstromung darstellen. Das Ziel
ist, die Verhandlungen mit allen Betreibern noch in diesem Jahr abzuschließen.
Die Umsetzung der strukturpolitischen und energiepolitischen Empfehlungen der
Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie höchste Priorität. So schaffen wir
Planungssicherheit und Rechtsklarheit für die Menschen in Ihrer Region. Als
Vertreter der Bürgerinnen und Bürger können Sie für die Akzeptanz der
Bevölkerung vor Ort werben und zu einem erfolgreichen Strukturwandel beitragen.
Ich bedanke mich daher bereits im Voraus für Ihre Unterstützung in diesem
wichtigen Prozess für Ihre Region.“
Begleitung Strukturwandelprozess Braunkohle
Der Kreis Heinsberg ist
durch den Tagebau Garzweiler II direkt vom Braunkohlestrukturwandel betroffen.
Die weitreichenden Fördermittel des Braunkohlenstrukturfonds ermöglichen es dem
Kreis Heinsberg, gemeinsam mit den Kommunen und den Unternehmen vor Ort
innovationsorientierte Projekte zu entwickeln und zukunftsorientierte
Initiativen auf den Weg zu bringen.
Der Aufsichtsrat der WFG hat
deshalb die Geschäftsführung einvernehmlich ermächtigt, personelle Maßnahmen zu
ergreifen, dass die anstehenden Herausforderungen im Strukturwandelprozess
professionell wahrgenommen werden können. Für das nächste Haushaltsjahr sollen
deshalb 250.000,00 € für Personal- und Sachkosten zusätzlich zur Verfügung
gestellt werden.
Einführung der E-Rechnung im Kreis
Heinsberg
Die Europäische Richtlinie
204/55/EU vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei
öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von
elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) verbindlich vor. Auf kommunaler Ebene
ist der späteste Zeitpunkt für die Umsetzung der Richtlinie der 17.04.2020.
Neben der Umsetzung der europäischen Vorgabe zur Verarbeitung der E-Rechnungen
wird der Kreis Heinsberg die elektronische Rechnungsbearbeitung auch bei
eingehenden Papierrechnungen nutzen. Damit wird ein weiterer Baustein zur
Digitalisierung von Arbeitsabläufen in der Verwaltung konkret in die Praxis
umgesetzt.
Die
sukzessive Einführung der Ämter in den elektronischen Rechnungsworkflow, welche
durch das Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen koordiniert wird, erfolgt
bis ins nächste Jahr hinein.
Mit
dieser Einführung einhergehend werden interne Vorschriften tangiert, deren
vollständige Überarbeitung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Neben der Dienstanweisung über das Anordnungswesen ist davon auszugehen, dass
auch die Allgemeine Dienstordnung und die Dienstanweisung für die
Finanzbuchhaltung entsprechend anzupassen sind.
Da die Dienstanweisungen als Sicherheitsstandard nach § 32 KomHVO dem
Kreistag zur Kenntnis zu geben sind,
möchte ich hiermit die von den Vorschriften entgegenstehenden temporären
Abweichungen anzeigen.
Demnach
wird Personen, die feststellungsbefugt bzw. anordnungsbefugt sind, das Recht
eingeräumt, im Rahmen der Anwendung des Programms MACH Web 2.0 diese Befugnis
auch in elektronischer Form auszuüben. Die Verpflichtungen zur eigenhändigen
Unterschrift sowie zur Nutzung der papiergebunden Dokumente (insb.
Anordnungsvordrucke) entfallen.“