Landrat Pusch erläutert in der Sitzung wie folgt:

 

Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

Mit Schreiben vom 16.07.2019 habe ich Herrn Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, über die Beschlüsse des Kreistages zu den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ informiert und eine zügige Umsetzung der Empfehlungen und Rechtssicherheit für den Kreis Heinsberg gefordert. Am 12. August antwortete mir das Bundesministerium wie folgt:


„Der Kohleausstieg muss gemeinsam mit allen Betroffenen auf den Weg gebracht werden. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass Sie und der Kreistag Heinsberg den von uns eingeschlagenen Weg unterstützen und als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger vor Ort den Strukturwandel mitgestalten möchten. Unserer Unterstützung in diesem für das Rheinische Revier und den Kreis Heinsberg so wichtigen Prozess können Sie sicher sein.


Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von Januar 2019 ein schlüssiges Konzept entwickelt, das in enger Abstimmung mit den Braunkohleländern, auch dem Land Nordrhein-Westfalen, entstanden ist. Noch in diesem Jahr beginnen wir mit dem Sofortprogramm für die Braunkohlereviere. Hierbei werden Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt. Mit dem Beschluss der Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommission hat das Bundeskabinett den Grundstein für neue Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in den Regionen gelegt. Aus unserer Sicht ist das eine große Chance für das Rheinische Revier. Die Region kann den Wandel mitgestalten und ihre Wirtschaftsstruktur auf nachhaltige und zukunftsfähige Geschäftsmodelle umstellen.


Derzeit erstellt das Bundeswirtschaftsministerium mit Hochdruck einen Entwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen auf Basis der Eckpunkte, der zeitnah vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Zentrale Bestandteile sind die Förderung von Investitionen der Länder und bundeseigene Projekte, etwa der Ausbau der Straßen- und Bahninfrastruktur und der Aufbau von Forschungsinstituten. So schaffen wir gemeinsam attraktive Standortbedingungen vor Ort, die Investitionen begünstigen. Damit können in Ihrer Region auch in Zukunft sichere und gute Arbeitsplätze entstehen.


Genauso entschieden setzt das Bundeswirtschaftsministerium die klima- und energiepolitischen Empfehlungen des Kommissionsberichts um. Versorgungssicherheit und bezahlbare Strompreise haben für uns höchste Priorität bei der Umsetzung der Maßnahmen. Wie Sie wissen, laufen derzeit die Verhandlungen des Ministeriums mit den Kraftwerksbetreibern. Im Ergebnis wollen wir einen verbindlichen Ausstiegspfad bis 2038 festlegen und somit einen klaren Fahrplan zur Reduktion und Beendigung der Kohleverstromung darstellen. Das Ziel ist, die Verhandlungen mit allen Betreibern noch in diesem Jahr abzuschließen.


Die Umsetzung der strukturpolitischen und energiepolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie höchste Priorität. So schaffen wir Planungssicherheit und Rechtsklarheit für die Menschen in Ihrer Region. Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger können Sie für die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort werben und zu einem erfolgreichen Strukturwandel beitragen. Ich bedanke mich daher bereits im Voraus für Ihre Unterstützung in diesem wichtigen Prozess für Ihre Region.“

 

 

Begleitung Strukturwandelprozess Braunkohle

 

Der Kreis Heinsberg ist durch den Tagebau Garzweiler II direkt vom Braunkohlestrukturwandel betroffen. Die weitreichenden Fördermittel des Braunkohlenstrukturfonds ermöglichen es dem Kreis Heinsberg, gemeinsam mit den Kommunen und den Unternehmen vor Ort innovationsorientierte Projekte zu entwickeln und zukunftsorientierte Initiativen auf den Weg zu bringen.

 

Der Aufsichtsrat der WFG hat deshalb die Geschäftsführung einvernehmlich ermächtigt, personelle Maßnahmen zu ergreifen, dass die anstehenden Herausforderungen im Strukturwandelprozess professionell wahrgenommen werden können. Für das nächste Haushaltsjahr sollen deshalb 250.000,00 € für Personal- und Sachkosten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.



Einführung der E-Rechnung im Kreis Heinsberg

 

Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) verbindlich vor. Auf kommunaler Ebene ist der späteste Zeitpunkt für die Umsetzung der Richtlinie der 17.04.2020.


Neben der Umsetzung der europäischen Vorgabe zur Verarbeitung der E-Rechnungen wird der Kreis Heinsberg die elektronische Rechnungsbearbeitung auch bei eingehenden Papierrechnungen nutzen. Damit wird ein weiterer Baustein zur Digitalisierung von Arbeitsabläufen in der Verwaltung konkret in die Praxis umgesetzt.

 

Die sukzessive Einführung der Ämter in den elektronischen Rechnungsworkflow, welche durch das Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen koordiniert wird, erfolgt bis ins nächste Jahr hinein.

 

Mit dieser Einführung einhergehend werden interne Vorschriften tangiert, deren vollständige Überarbeitung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Neben der Dienstanweisung über das Anordnungswesen ist davon auszugehen, dass auch die Allgemeine Dienstordnung und die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung entsprechend anzupassen sind.

 

Da die Dienstanweisungen als Sicherheitsstandard nach § 32 KomHVO dem Kreistag zur  Kenntnis zu geben sind, möchte ich hiermit die von den Vorschriften entgegenstehenden temporären Abweichungen anzeigen. 

  

Demnach wird Personen, die feststellungsbefugt bzw. anordnungsbefugt sind, das Recht eingeräumt, im Rahmen der Anwendung des Programms MACH Web 2.0 diese Befugnis auch in elektronischer Form auszuüben. Die Verpflichtungen zur eigenhändigen Unterschrift sowie zur Nutzung der papiergebunden Dokumente (insb. Anordnungsvordrucke) entfallen.“