Sitzung: 14.11.2019 Schulausschuss
Dezernent Dahlmanns berichtet wie folgt:
1. Bericht über die Förderschullandschaft
Derzeit stellt sich die Situation an den Förderschulen im Kreis Heinsberg wie folgt dar:
Name der Schule |
Schülerzahl |
Jakob-Muth-Schule Förderschwerpunkte
„Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“ |
Gangelt: 130 Oberbruch: 103 = 233 |
Janusz-Korczak-Schule Förderschwerpunkt
„Emotionale und soziale Entwicklung“ |
74 |
Rurtal-Schule Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ |
283 |
Peter-Jordan-Schule Förderschwerpunkte
„Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“ |
188 |
Vergleicht man diese Schülerzahlen mit dem Stand November 2018 ist an allen Schulen in Kreisträgerschaft ein Zuwachs zu verzeichnen.
Jakob-Muth-Schule Förderschwerpunkte
„Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“ |
+ 19 |
Janusz-Korczak-Schule Förderschwerpunkt
„Emotionale und soziale Entwicklung“ |
+ 22 |
Rurtal-Schule Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ |
+ 4 |
An der Peter-Jordan-Schule, Stadt Hückelhoven, werden neun Schüler/innen weniger beschult.
2.
Schulpsychologische Beratungsstelle
Über die Arbeit der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Heinsberg, d. h. über die schulpsychologischen Unterstützungsbedarfe, die schulpsychologischen Handlungsfelder sowie über die Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der einzelnen Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle, informiert der aktuelle Schuljahresbericht 2018/2019, der als Tischvorlage bereitgestellt wurde. In einer der kommenden Sitzungen wird die Leiterin der Schulpsychologischen Beratungsstelle Greiner einen ausführlichen mündlichen Bericht zur Arbeit geben.
3. Informationen zur
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW
(„Digitalpakt“)
Bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.09.2019 hat Landrat Pusch zu diesem Thema berichtet.
Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 16.05.2019 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (LR Digitalpakt NRW) erarbeitet. Der Runderlass ist im September 2019 in Kraft getreten. Danach sind die Kosten für die IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte sowie regionale Maßnahmen förderfähig.
Die Schulträger haben einen Eigenanteil i. H. v. 10 % zu leisten; das Schulträgerbudget für den Kreis Heinsberg beträgt 3,1 Mio. €. Die Antragsfrist endet am 31.12.2021.
Am 26.09.2019 hat die Verwaltung bereits mit den Schulleitungen ein gemeinsames Gespräch zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise geführt. Man hat sich einvernehmlich darauf verständigt, zunächst eine einheitliche IT-Grundstruktur in allen Kreisschulen zu schaffen und in einem zweiten Schritt in digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte zu investieren.
Der Digitalisierungskoordinator des Kreises Heinsberg, Ralf Thelen, steht in engem Kontakt mit den Schulleitungen und ist mit der Umsetzung der Förderrichtlinie befasst.