Sitzung: 19.11.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 15
Vorlage: 0191/2019
Es wird auf den dem Nachversand der Einladung zur
Sitzung des Kreisausschusses am 05.11.2019 beigefügten Änderungsantrag der
FDP-Fraktion gemäß § 10 GeschO vom 27.10.2019 betr. „Klimaschutz – das
Notwendige mit dem Machbaren verknüpfen“ zum Antrag der CDU-Fraktion gem. § 5
GeschO betr. „Haushaltsstellen 2020 Klima- und Naturschutz“ verwiesen.
Landrat Pusch führt in der Sitzung des
Kreisausschusses aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für „investive
Maßnahmen für den Naturschutz“ in Höhe von 300.000,00 € sowie für „Maßnahmen
Energie und Klimaschutz“ in Höhe von 200.000,00 €, die die CDU-Fraktion mit Schreiben
vom 17.09.2019 gem. § 5 GeschO beantragt hat, in der Haushaltsplanung für das
Jahr 2020 berücksichtigt seien.
Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP) erläutert, der
Antrag der CDU-Fraktion gehe in die richtige Richtung, müsse jedoch konkreter
gefasst werden. Die Verwendung der Mittel sowie die Einsparung von Emissionen
müssten festgelegt werden. Fraktionsvorsitzender Dahlmanns (CDU) signalisiert
die Zustimmung der CDU-Fraktion zu den angeregten Ergänzungen.
Fraktionsvorsitzende Sprenger (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der
CDU-Antrag konkreter sein könnte, während Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD)
auf die noch offen gebliebenen Fragen beim FDP-Antrag hinweist.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel Jansen (CDU) erläutert die Beweggründe für die
Antragsstellung. Zum einen soll ein konsumtiver Haushaltsansatz im Bereich des
Energie- und Klimaschutzes geschaffen werden. Der Klimaschutzmanager, der
voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 eingestellt werde, brauche
einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum. Die andere Haushaltsstelle
befasse sich mit der Bereitstellung investiver Mittel, damit das Amt für Umwelt
und Verkehrsplanung in Angelegenheiten des Naturschutzes weiter nachhaltig
agieren könne.
In der sich anschließenden Diskussion im
Kreisausschuss über die Konkretisierung der beiden Anträge herrscht weitgehend
Zustimmung zum Antrag der FDP-Fraktion. Fraktionsvorsitzender Schreinemacher
(FW) schlägt im Einvernehmen mit Fraktionsvorsitzendem Lenzen (FDP) vor, den
Antrag der FDP-Fraktion bzgl. der vorrangig anzustrebenden interkommunalen
Projekte um grenzüberschreitende Projekte zu ergänzen. Sodann lässt Landrat
Pusch über den leicht modifizierten Beschlussvorschlag abstimmen.
In der Sitzung des Kreistages kündigen die
Fraktionsvorsitzenden Derichs (SPD) und Spenrath (AfD) die Enthaltung Ihrer
Fraktionen aufgrund offener Fragen zum Antrag an. Anschließend lässt Landrat
Pusch über folgenden Beschlussvorschlag, der in der Sitzung des Kreisausschusses
gefasst wurde, abstimmen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Heinsberg beschließt für das
Haushaltsjahr 2020 die Einrichtung einer Haushaltsstelle „investive Maßnahmen
für den Naturschutz“ in Höhe von 300.000 € sowie einer Haushaltsstelle
„Maßnahmen Energie und Klimaschutz“ in Höhe von 200.000 €.
2. Grenzüberschreitende und interkommunale Projekte
zum Nutzen der kreisangehörigen Kommunen, die Hilfestellung zur Umsetzung von
Klimaschutzzielen leisten, sind vorrangig anzustreben.
3. Für jede Maßnahme, die aus diesen Haushaltsstellen
finanziert werden soll, muss analog zum IKSK das angestrebte Ziel (z. B.
Einsparungsmenge CO2 oder NOx), der notwendige Mitteleinsatz und der Zeitraum
bis zur Zielerreichung beschrieben werden.