Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 15

Es wird auf den dem Nachversand der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 05.11.2019 beigefügten Änderungsantrag der FDP-Fraktion gemäß § 10 GeschO vom 27.10.2019 betr. „Klimaschutz – das Notwendige mit dem Machbaren verknüpfen“ zum Antrag der CDU-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. „Haushaltsstellen 2020 Klima- und Naturschutz“ verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreisausschusses aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für „investive Maßnahmen für den Naturschutz“ in Höhe von 300.000,00 € sowie für „Maßnahmen Energie und Klimaschutz“ in Höhe von 200.000,00 €, die die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 17.09.2019 gem. § 5 GeschO beantragt hat, in der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 berücksichtigt seien.

 

Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP) erläutert, der Antrag der CDU-Fraktion gehe in die richtige Richtung, müsse jedoch konkreter gefasst werden. Die Verwendung der Mittel sowie die Einsparung von Emissionen müssten festgelegt werden. Fraktionsvorsitzender Dahlmanns (CDU) signalisiert die Zustimmung der CDU-Fraktion zu den angeregten Ergänzungen. Fraktionsvorsitzende Sprenger (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der CDU-Antrag konkreter sein könnte, während Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD) auf die noch offen gebliebenen Fragen beim FDP-Antrag hinweist.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel Jansen (CDU) erläutert die Beweggründe für die Antragsstellung. Zum einen soll ein konsumtiver Haushaltsansatz im Bereich des Energie- und Klimaschutzes geschaffen werden. Der Klimaschutzmanager, der voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 eingestellt werde, brauche einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum. Die andere Haushaltsstelle befasse sich mit der Bereitstellung investiver Mittel, damit das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung in Angelegenheiten des Naturschutzes weiter nachhaltig agieren könne.

 

In der sich anschließenden Diskussion im Kreisausschuss über die Konkretisierung der beiden Anträge herrscht weitgehend Zustimmung zum Antrag der FDP-Fraktion. Fraktionsvorsitzender Schreinemacher (FW) schlägt im Einvernehmen mit Fraktionsvorsitzendem Lenzen (FDP) vor, den Antrag der FDP-Fraktion bzgl. der vorrangig anzustrebenden interkommunalen Projekte um grenzüberschreitende Projekte zu ergänzen. Sodann lässt Landrat Pusch über den leicht modifizierten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

In der Sitzung des Kreistages kündigen die Fraktionsvorsitzenden Derichs (SPD) und Spenrath (AfD) die Enthaltung Ihrer Fraktionen aufgrund offener Fragen zum Antrag an. Anschließend lässt Landrat Pusch über folgenden Beschlussvorschlag, der in der Sitzung des Kreisausschusses gefasst wurde, abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreis Heinsberg beschließt für das Haushaltsjahr 2020 die Einrichtung einer Haushaltsstelle „investive Maßnahmen für den Naturschutz“ in Höhe von 300.000 € sowie einer Haushaltsstelle „Maßnahmen Energie und Klimaschutz“ in Höhe von 200.000 €.

 

2. Grenzüberschreitende und interkommunale Projekte zum Nutzen der kreisangehörigen Kommunen, die Hilfestellung zur Umsetzung von Klimaschutzzielen leisten, sind vorrangig anzustreben.

 

3. Für jede Maßnahme, die aus diesen Haushaltsstellen finanziert werden soll, muss analog zum IKSK das angestrebte Ziel (z. B. Einsparungsmenge CO2 oder NOx), der notwendige Mitteleinsatz und der Zeitraum bis zur Zielerreichung beschrieben werden.