Beschluss: keine Beschlussfassung

Beschluss:


Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten (Amtsleiter Kapell-TOP 9.1/Dezernent Lind-TOP 9.2 und 9.3/Herr Dick-TOP 9.4):

 

9.1          Straßenverkehrszählung 2020

 

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsmengen auf den Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen wird im Jahr 2020 nach 5 Jahren wiederum eine   bundesweite Zählung durchgeführt. Die Zählung erstreckt sich – als Teil einer EU-Zählung – auf die „freien Strecken“ und die Ortsdurchfahrten in der überörtlichen Baulast.

 

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein in Mönchengladbach werden in den Monaten April bis Oktober 2020 an 8 bzw. 6 Zähltagen für jeweils 3 Zeitstunden das Verkehrsaufkommen manuell in einem Zählbogen differenziert nach Fahrzeugtypen (z. B. Fahrräder, Motorräder, Pkw und Lkw mit und ohne Anhänger) erfasst.

 

An Zählstellen mit einem geschätzten DTV-Wert (Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke) über 7.000 Kfz/24h werden an jeweils 2 Normalwerktagen, 2 Freitagen, 2 Ferientagen und 2 Sonntagen Zählungen durchgeführt.

An Zählstellen mit einem geschätzten DTV-Wert unter 7.000 Kfz/24h werden an jeweils 2 Normalwerktagen, 2 Ferientagen und 2 Sonntagen Zählungen erfolgen.

 

Die erhobenen Daten der Verkehrszählung bilden insbesondere die Basis für zukünftige Verkehrsprognosen und sind notwendige Grunddaten zur Planung von Straßenbauvorhaben. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Verkehr des Landes NRW mit Erlass vom 10.10.2019 um eine rege Teilnahme durch die kommunalen Straßenbaulastträgern geworben.

 

Die Kosten der Zählung bei Kreisstraßen bezuschusst das Land mit voraussichtlich 300 € pro Zählstelle.

 

Da die Erhebung von repräsentativen Daten zu den Verkehrsbelastungen auf den Kreisstraßen insbesondere für zukünftige Planungen von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Kreis Heinsberg bedeutsam ist und eine bundesweite Verkehrszählung nur alle 5 Jahre erfolgt, ist seitens der Verwaltung geplant, sich an der bundesweiten Verkehrszählung im kommenden Jahr zu beteiligen. Die für die Verkehrszählung notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2020 bei Produkt 12020100.5019 (Verkehrsentwicklungsplanung für das Kreisgebiet / Dienstaufwendungen Sonstige Beschäftigte) eingeplant.

 

9.2          Kreisweites Breitband-Förderprojekt

 

Die Versorgung mit der Glasfaser-Technologie im FTTH/B-Modell (Fiber to the Home – Glasfaser bis in die Wohnung/das Gebäude) – und damit verbunden die synchrone Datenübertragung im Gigabitbereich (> 1.000 Mbit/s) – ist bei 54 % aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet bereits möglich. Bundesweit sind dies gerade einmal knapp über 9 % (Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Mit dem kreisweiten Breitband-Förderprojekt werden zunächst die „Weißen Flecken“ (der-zeitige Versorgung: < 30 Mbit/s) im Kreisgebiet beseitigt. Das sind noch 1.090 Anschlüsse, darunter 960 private Adresspunkte, 79 Gewerbestandorte und die restlichen 51 Schulstandorte. In der Sitzung des Fachausschusses vom 12.03.2019 wurde hierzu bereits berichtet.

 

Der Breitbandausbau im Kreis Heinsberg hat im August 2019 mit dem Abschluss der        Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den zehn kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Durchführung des weiteren Glasfaser-Infrastrukturausbaus eine entscheidende  Hürde genommen.  Zwischen April und August haben die zehn Stadt- und Gemeinderäte der Kommunen Beschlüsse gefasst, die die Verwaltungen bzw. die Bürgermeister zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung befugten.

 

Auf Basis dieser Kooperationsvereinbarung hat der Breitbandkoordinator für den Kreis Heinsberg am 26.08.2019 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke beim Bundesfördermittelverwalter ateneKOM eingereicht. Da bereits am 17.09.2019 eine Nachforderung zu den eingereichten Antragsunterlagen eingegangen ist und diese am 20.09.2019 beantwortet wurde, sollte der vorläufige Bescheid für die Bundesfördermittel zeitnah bei der Kreisverwaltung eingehen.

 

Im Zuge der weiteren Projektrealisierung wird sich der Kreis Heinsberg zur Gewährleistung der Umsetzung des Breitbandprojekts sowohl eines externen Dienstleisters zur technisch-fachlichen als auch zur juristischen Beratung bedienen. Das technisch-fachliche Beratungsmandat wurde in der KW 46 vergeben. Der Auftragnehmer hat bereits die Begleitung des Markterkundungsverfahrens und die Erstellung des FTTB-Masterplans für den Kreis Heinsberg vorgenommen. Das juristische Beratungsmandat wurde am 04.11.2019 veröffentlicht. Die Angebotsfrist lief bis zum gestrigen Tag. Eine sich anschließende zeitnahe Beauftragung wird angestrebt.

 

Der weitere Zeitplan – abhängig vom Eintreffen des vorläufigen Fördermittelbescheides des Bundes – sieht grob wie folgt aus: Kick-off-Treffen mit dem technisch-fachlichen Berater, dem juristischen Berater, der Zentralen Vergabestelle des Kreises, dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises und dem Breitbandkoordinator in der ersten Dezemberhälfte. Im Anschluss daran werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Ko-Finanzierung des Landes NRW beantragt. Im Januar soll die Veröffentlichung der Ausschreibung starten. Verhandlungsrunden und die Vergabe des geförderten Breitband-Infrastrukturausbaus folgen  unter Wahrung aller gesetzlichen Fristen.

 

Ein frühestmöglicher Baubeginn kann im vierten Quartal 2020 erreicht werden, wenn der Vergabe- und endgültige Bewilligungsprozess durch Bund und Land zügig durchlaufen    werden kann.

 

9.3          „LEP VI-Fläche“ IG Geilenkirchen-Lindern

 

Im Landesentwicklungsplan NRW wird in Geilenkirchen-Lindern eine Fläche von rd. 240 ha für landesbedeutsame flächenintensive industrielle Großvorhaben gesichert („LEP VI-Fläche“, Ziel 6.4-2 im Landesentwicklungsplan NRW). Seit 1992 wurden im Plangebiet insgesamt rd. 142 ha Flächen von NRW.URBAN im Treuhandauftrag des Landes und von der Stadt Geilenkirchen erworben. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt vier solcher Flächen ausgewiesen. Eine Entwicklung und Vermarktung der Fläche in Geilenkirchen-Lindern scheiterte bisher u. a. an der fehlenden ortsdurchfahrtsfreien überörtlichen Verkehrsanbindung sowie dem bisher geforderten Mindestflächenbedarf von 80 ha.

Mit dem „Entfesselungspakt II NRW“ wurde der bisher geltende Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen auf 50 ha reduziert, der nun auch von Unternehmensverbünden in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen wie bspw. dem Baubeginn der L 364n und die Anbindung an die A 46 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen NRW.URBAN im vergangenen Jahr mit der Entwicklung einer möglichen Träger- und Projektstruktur im   Rahmen eines einjährigen, kooperativen Planungsprozesses beauftragt. Diesem lag die Fragestellung zugrunde, welche Maßnahmen und Entwicklungszeiträume notwendig sind, um in Geilenkirchen-Lindern einen landesbedeutenden Industriestandort zu entwickeln. Die Bearbeitung erfolgte in einem einjährigen Arbeitsprozess in unterschiedlichen Arbeitsgruppen unter Federführung von WFG für den Kreis Heinsberg und NRW.URBAN unter aktiver Mitwirkung der Städte Heinsberg, Hückelhoven und Geilenkirchen sowie des Kreises Heinsberg.

Als gemeinsame Planungsgrundlage wurde ein städtebauliches Konzept (50 ha-Cluster-Konzept) entwickelt, das die Anordnung von drei Entwicklungsbereichen vorsieht, die jeweils eine Fläche von rund 50 ha umfassen. Eine Ausweitung der Cluster ist über drei Erweiterungsflächen möglich. Die Entwicklung des Industriegebiets ist in 2 Planungsabschnitten angedacht. Ein weiterer Bestandteil bezieht sich auf die infrastrukturelle An-bindung bspw. über einen Gleisanschluss. Die Investitionskosten belaufen sich auf schätzungsweise 97 Mio. Euro.

Zur Etablierung der Fläche und mit Blick auf die internationale Vermarktung des Industriestandorts soll der Standort zukünftig unter der Wortmarke FUTURE SITE InWEST        positioniert werden. Für die zukünftig angestrebte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorgesehen.

Zwischenzeitlich wurde der erarbeitete Abschlussbericht dem Wirtschafts-Staatssekretär Herrn Dammermann übergeben, wie bspw. dem Pressebericht vom 13.11.2019 zu entnehmen war.

In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel wird Herr Geschäftsführer Schirowski (WFG) umfassend zum Thema berichten.

 

9.4          Weiterführung der Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen beim NRW

                Fortschrittskolleg ACCESS!

Auf Grund der bisherigen durchweg positiven Erfahrung beabsichtigt der Kreis Heinsberg, sich auch an der Weiterführung des NRW Fortschrittskollegs „ACCESS!“ in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen als transdisziplinärer Partner zu beteiligen. Die bis dato gesetzten Impulse sowohl im Bereich der Mobilität und Verkehrsplanung als auch in der Sozialplanung und Quartiersentwicklung sollen so durch das weitere Engagement als „Praxispartner im ländlichen Raum“ verstetigt werden.

Auf Anfrage der RWTH hat der Kreis Heinsberg durch die Übersendung eines „Letter of  Intent“ die Weiterführung des Fortschrittskollegs unterstützt. Die neue Forschungsphase soll in den Jahren 2021-2024 stattfinden. Wie schon in der ersten Förderperiode unterstützt der Kreis Heinsberg die interdisziplinäre Struktur des Forschungskollegs insbesondere auf Grund der Aktualität und Bedeutung seiner Forschung zur nachhaltigen Mobilität für die Region Aachen. Das Leitmotto soll diesmal lauten:

NRW Fortschrittskolleg ACCESS: Transformationspfade zu einer nachhaltigen Mobilität

 

 


Abstimmungsergebnis: