Sitzung: 21.11.2019 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Beschluss:
9.1 Straßenverkehrszählung 2020
Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der
Verkehrsmengen auf den Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen wird im Jahr 2020
nach 5 Jahren wiederum eine bundesweite
Zählung durchgeführt. Die Zählung erstreckt sich – als Teil einer EU-Zählung –
auf die „freien Strecken“ und die Ortsdurchfahrten in der überörtlichen Baulast.
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Regionalniederlassung Niederrhein in Mönchengladbach werden in den Monaten April bis Oktober 2020 an 8
bzw. 6 Zähltagen für jeweils 3 Zeitstunden das Verkehrsaufkommen manuell in
einem Zählbogen differenziert nach Fahrzeugtypen (z. B. Fahrräder,
Motorräder, Pkw und Lkw mit und ohne Anhänger) erfasst.
An Zählstellen mit einem geschätzten DTV-Wert (Durchschnittliche
Tägliche Verkehrsstärke) über 7.000 Kfz/24h werden an jeweils 2
Normalwerktagen, 2 Freitagen, 2 Ferientagen und 2 Sonntagen Zählungen
durchgeführt.
An Zählstellen mit einem geschätzten DTV-Wert unter 7.000 Kfz/24h
werden an jeweils 2 Normalwerktagen, 2 Ferientagen und 2 Sonntagen Zählungen
erfolgen.
Die erhobenen Daten der Verkehrszählung bilden insbesondere die Basis
für zukünftige Verkehrsprognosen und sind notwendige Grunddaten zur Planung von
Straßenbauvorhaben. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Verkehr des Landes
NRW mit Erlass vom 10.10.2019 um eine rege Teilnahme durch die kommunalen
Straßenbaulastträgern geworben.
Die Kosten der Zählung bei Kreisstraßen bezuschusst das Land mit
voraussichtlich 300 € pro Zählstelle.
Da die Erhebung von repräsentativen Daten zu den Verkehrsbelastungen
auf den Kreisstraßen insbesondere für zukünftige Planungen von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen
im Kreis Heinsberg bedeutsam ist und eine bundesweite Verkehrszählung nur alle
5 Jahre erfolgt, ist seitens der Verwaltung geplant, sich an der bundesweiten
Verkehrszählung im kommenden Jahr zu beteiligen. Die für die Verkehrszählung
notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2020 bei Produkt 12020100.5019
(Verkehrsentwicklungsplanung für das Kreisgebiet / Dienstaufwendungen Sonstige
Beschäftigte) eingeplant.
9.2 Kreisweites Breitband-Förderprojekt
Die Versorgung mit der Glasfaser-Technologie im FTTH/B-Modell (Fiber to
the Home – Glasfaser bis in die Wohnung/das Gebäude) – und damit verbunden die
synchrone Datenübertragung im Gigabitbereich (> 1.000 Mbit/s) – ist bei 54 %
aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet bereits
möglich. Bundesweit sind dies gerade einmal knapp über 9 % (Quelle:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).
Mit dem kreisweiten Breitband-Förderprojekt werden zunächst die „Weißen
Flecken“ (der-zeitige Versorgung: < 30 Mbit/s) im Kreisgebiet beseitigt. Das
sind noch 1.090 Anschlüsse, darunter 960 private Adresspunkte, 79
Gewerbestandorte und die restlichen 51 Schulstandorte. In der Sitzung des
Fachausschusses vom 12.03.2019 wurde hierzu bereits berichtet.
Der Breitbandausbau im Kreis Heinsberg hat im August 2019 mit dem
Abschluss der
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den zehn
kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Durchführung des weiteren
Glasfaser-Infrastrukturausbaus eine entscheidende Hürde genommen. Zwischen April und August haben die zehn
Stadt- und Gemeinderäte der Kommunen Beschlüsse gefasst, die die Verwaltungen
bzw. die Bürgermeister zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
befugten.
Auf Basis dieser Kooperationsvereinbarung hat der Breitbandkoordinator
für den Kreis Heinsberg am 26.08.2019 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke beim Bundesfördermittelverwalter
ateneKOM eingereicht. Da bereits am 17.09.2019 eine Nachforderung zu den
eingereichten Antragsunterlagen eingegangen ist und diese am 20.09.2019
beantwortet wurde, sollte der vorläufige Bescheid für die Bundesfördermittel
zeitnah bei der Kreisverwaltung eingehen.
Im Zuge der weiteren Projektrealisierung wird sich der Kreis Heinsberg
zur Gewährleistung der Umsetzung des Breitbandprojekts sowohl eines externen
Dienstleisters zur technisch-fachlichen als auch zur juristischen Beratung
bedienen. Das technisch-fachliche Beratungsmandat wurde in der KW 46 vergeben.
Der Auftragnehmer hat bereits die Begleitung des Markterkundungsverfahrens und
die Erstellung des FTTB-Masterplans für den Kreis Heinsberg vorgenommen. Das
juristische Beratungsmandat wurde am 04.11.2019 veröffentlicht. Die
Angebotsfrist lief bis zum gestrigen Tag. Eine sich anschließende zeitnahe
Beauftragung wird angestrebt.
Der weitere Zeitplan – abhängig vom Eintreffen des vorläufigen
Fördermittelbescheides des Bundes – sieht grob wie folgt aus: Kick-off-Treffen
mit dem technisch-fachlichen Berater, dem juristischen Berater, der Zentralen
Vergabestelle des Kreises, dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises und dem
Breitbandkoordinator in der ersten Dezemberhälfte. Im Anschluss daran werden
die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Ko-Finanzierung des Landes NRW
beantragt. Im Januar soll die Veröffentlichung der Ausschreibung starten.
Verhandlungsrunden und die Vergabe des geförderten
Breitband-Infrastrukturausbaus folgen
unter Wahrung aller gesetzlichen Fristen.
Ein frühestmöglicher Baubeginn kann im vierten Quartal 2020 erreicht
werden, wenn der Vergabe- und endgültige Bewilligungsprozess durch Bund und
Land zügig durchlaufen werden kann.
9.3 „LEP VI-Fläche“ IG Geilenkirchen-Lindern
Im
Landesentwicklungsplan NRW wird in Geilenkirchen-Lindern eine Fläche von rd.
240 ha für landesbedeutsame flächenintensive industrielle Großvorhaben
gesichert („LEP VI-Fläche“, Ziel 6.4-2 im Landesentwicklungsplan NRW). Seit
1992 wurden im Plangebiet insgesamt rd. 142 ha Flächen von NRW.URBAN im
Treuhandauftrag des Landes und von der Stadt Geilenkirchen erworben. In
Nordrhein-Westfalen sind insgesamt vier solcher Flächen ausgewiesen. Eine
Entwicklung und Vermarktung der Fläche in Geilenkirchen-Lindern scheiterte
bisher u. a. an der fehlenden ortsdurchfahrtsfreien überörtlichen
Verkehrsanbindung sowie dem bisher geforderten Mindestflächenbedarf von 80 ha.
Mit
dem „Entfesselungspakt II NRW“ wurde der bisher geltende Mindestflächenbedarf
für Erstansiedlungen auf 50 ha reduziert, der nun auch von
Unternehmensverbünden in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund von geänderten
Rahmenbedingungen wie bspw. dem Baubeginn der L 364n und die Anbindung an die A
46 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen NRW.URBAN im vergangenen Jahr mit der
Entwicklung einer möglichen Träger- und Projektstruktur im Rahmen eines einjährigen, kooperativen
Planungsprozesses beauftragt. Diesem lag die Fragestellung zugrunde, welche
Maßnahmen und Entwicklungszeiträume notwendig sind, um in Geilenkirchen-Lindern
einen landesbedeutenden Industriestandort zu entwickeln. Die Bearbeitung
erfolgte in einem einjährigen Arbeitsprozess in unterschiedlichen
Arbeitsgruppen unter Federführung von WFG für den Kreis Heinsberg und NRW.URBAN
unter aktiver Mitwirkung der Städte Heinsberg, Hückelhoven und Geilenkirchen
sowie des Kreises Heinsberg.
Als
gemeinsame Planungsgrundlage wurde ein städtebauliches Konzept (50
ha-Cluster-Konzept) entwickelt, das die Anordnung von drei Entwicklungsbereichen
vorsieht, die jeweils eine Fläche von rund 50 ha umfassen. Eine Ausweitung der
Cluster ist über drei Erweiterungsflächen möglich. Die Entwicklung des
Industriegebiets ist in 2 Planungsabschnitten angedacht. Ein weiterer
Bestandteil bezieht sich auf die infrastrukturelle An-bindung bspw. über einen
Gleisanschluss. Die Investitionskosten belaufen sich auf schätzungsweise 97
Mio. Euro.
Zur
Etablierung der Fläche und mit Blick auf die internationale Vermarktung des
Industriestandorts soll der Standort zukünftig unter der Wortmarke FUTURE
SITE InWEST positioniert
werden. Für die zukünftig angestrebte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure
ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorgesehen.
Zwischenzeitlich
wurde der erarbeitete Abschlussbericht dem Wirtschafts-Staatssekretär Herrn
Dammermann übergeben, wie bspw. dem Pressebericht vom 13.11.2019 zu entnehmen
war.
In
der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel wird Herr Geschäftsführer Schirowski (WFG) umfassend zum Thema
berichten.
9.4 Weiterführung der Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen beim
NRW
Fortschrittskolleg ACCESS!
Auf
Grund der bisherigen durchweg positiven Erfahrung beabsichtigt der Kreis
Heinsberg, sich auch an der Weiterführung des NRW Fortschrittskollegs „ACCESS!“
in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen als transdisziplinärer Partner zu
beteiligen. Die bis dato gesetzten Impulse sowohl im Bereich der Mobilität und
Verkehrsplanung als auch in der Sozialplanung und Quartiersentwicklung sollen
so durch das weitere Engagement als „Praxispartner im ländlichen Raum“
verstetigt werden.
Auf
Anfrage der RWTH hat der Kreis Heinsberg durch die Übersendung eines „Letter
of Intent“ die Weiterführung des
Fortschrittskollegs unterstützt. Die neue Forschungsphase soll in den Jahren
2021-2024 stattfinden. Wie schon in der ersten Förderperiode unterstützt der
Kreis Heinsberg die interdisziplinäre Struktur des Forschungskollegs
insbesondere auf Grund der Aktualität und Bedeutung seiner Forschung zur
nachhaltigen Mobilität für die Region Aachen. Das Leitmotto soll diesmal
lauten:
NRW
Fortschrittskolleg ACCESS: Transformationspfade zu einer nachhaltigen Mobilität
Abstimmungsergebnis: