Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Es wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 29.10.2019  verwiesen.

 

Frau Daniela Ritzerfeld, Sozialdezernentin des Kreises, beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Frage 1:         Wie hoch ist der Stundenumfang für die Aufgaben des Behindertenbeauftragten?

 

Antwort 1:      Eine genaue Stundenzahl kann derzeit noch nicht benannt werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Aufgaben des Behindertenbeauftragten nicht zusätzlich zu den Aufgaben des Herrn Krienke geleistet werden können.

Frage 2:         Wurde Herr Krienke von anderen Aufgaben entlastet?

 

Antwort 2:      Es ist beabsichtigt, Herrn Krienke zunächst einmal zu 25 % von seinen bisherigen Aufgaben freizustellen. Die Überlegungen, wie dies in der Praxis umzusetzen ist, laufen noch.

Frage 3:         Ist der Behindertenbeauftragte für alle Fragen und Problemfelder der Politik und Verwaltung zuständig (z. B. behindertengerechte Zugänge in kreiseigenen Gebäuden)? 

Antwort 3:      Der Behindertenbeauftragte ist zuständig für die Belange von Menschen mit Behinderung in den Bereichen innerhalb und außerhalb von Liegenschaften des Kreises, auf die der Kreis Einfluss nehmen kann und die nicht in der originären Zuständigkeit anderer Kommunen oder Behörden liegen. Der Behindertenbeauftragte nimmt Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Belangen der Menschen mit Behinderung auf, soweit diese die Aufgaben des Kreises Heinsberg betreffen. Der Behindertenbeauftragte besitzt keine Zuständigkeit in Angelegenheiten, die Verwaltungsakte oder die Verfolgung von individuellen Ansprüchen betreffen.

Frage 4:         Welche Aufgaben/Problemfelder haben jetzt für den Beauftragten Priorität?

Antwort 4:      Vorrang haben zunächst einmal das Kennenlernen und die Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen. Vereinzelte Kontakte hat es insoweit bereits gegeben. Ein erstes gemeinsames Treffen aller Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen ist für den 03.12.2019 im Kreishaus geplant.

Einzelne Problemlagen innerhalb des Kreishauses wurden von dem Behindertenbeauftragten bereits benannt und Änderungen/Verbesserungen in die Wege geleitet, so z. B. im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang in das Gesundheitsamt und in das VHS-Gebäude.

Die ersten Kontakte mit den kommunalen Behindertenbeauftragten sollen insbesondere dazu dienen, die jeweiligen Zuständigkeiten und die aus diesem Bereich an den Kreis-Behindertenbeauftragten gestellten Erwartungen zu klären.

Darüber hinaus hat inzwischen auch ein Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Geilenkirchen, Herrn Pütz, stattgefunden. Dieser hat angeboten, bei dem Aufbau und der Organisation des Tätigkeitsbereiches eines Kreisbehindertenbeauftragten unterstützend behilflich zu sein. Dieses Angebot wurde seitens des Kreises angenommen. Herrn Pütz wurde angeboten, insoweit als stellvertretender Kreisbehindertenbeauftragter zu fungieren, was dieser gerne angenommen hat. 

Frage 5:         Was hat der Behindertenbeauftragte inzwischen unternommen?

a)            Hat es ein Treffen mit den Behindertenverbänden im Kreis gegeben?

 

Antwort 5a:                Nein.

 

b)           Gab es ein Treffen aller Behindertenbeauftragten der Kommunen im Kreis mit Herrn Krienke?

 

Antwort 5b:                Findet statt am 03.12.2019, s. o.

 

c)           Wenn ja, wie war das Ergebnis?

 

(-)

 

Anschließend stellt sich Herr Hans-Peter Krienke als Behindertenbeauftragter des Kreises vor und gibt einen kurzen Überblick über seine berufliche Vita.