Sitzung: 20.11.2019 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0210/2019
Es wird auf die der
Einladung als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom
29.10.2019 verwiesen.
Frau Daniela
Ritzerfeld, Sozialdezernentin des Kreises, beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage
1: Wie hoch ist der Stundenumfang
für die Aufgaben des Behindertenbeauftragten?
Antwort 1: Eine
genaue Stundenzahl kann derzeit noch nicht benannt werden. Es zeichnet sich
jedoch ab, dass die Aufgaben des Behindertenbeauftragten nicht zusätzlich zu
den Aufgaben des Herrn Krienke geleistet werden können.
Frage
2: Wurde Herr Krienke von anderen
Aufgaben entlastet?
Antwort 2: Es
ist beabsichtigt, Herrn Krienke zunächst einmal zu 25 % von seinen bisherigen
Aufgaben freizustellen. Die Überlegungen, wie dies in der Praxis umzusetzen
ist, laufen noch.
Frage
3: Ist der Behindertenbeauftragte
für alle Fragen und Problemfelder der Politik und Verwaltung zuständig (z. B.
behindertengerechte Zugänge in kreiseigenen Gebäuden)?
Antwort 3: Der
Behindertenbeauftragte ist zuständig für die Belange von Menschen mit
Behinderung in den Bereichen innerhalb und außerhalb von Liegenschaften des
Kreises, auf die der Kreis Einfluss nehmen kann und die nicht in der originären
Zuständigkeit anderer Kommunen oder Behörden liegen. Der Behindertenbeauftragte
nimmt Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Belangen der Menschen mit
Behinderung auf, soweit diese die Aufgaben des Kreises Heinsberg betreffen. Der
Behindertenbeauftragte besitzt keine Zuständigkeit in Angelegenheiten, die
Verwaltungsakte oder die Verfolgung von individuellen Ansprüchen betreffen.
Frage
4: Welche Aufgaben/Problemfelder
haben jetzt für den Beauftragten Priorität?
Antwort 4: Vorrang
haben zunächst einmal das Kennenlernen und die Abstimmung mit den
Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen. Vereinzelte Kontakte hat
es insoweit bereits gegeben. Ein erstes gemeinsames Treffen aller
Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen ist für den 03.12.2019 im
Kreishaus geplant.
Einzelne Problemlagen innerhalb des Kreishauses wurden von dem
Behindertenbeauftragten bereits benannt und Änderungen/Verbesserungen in die
Wege geleitet, so z. B. im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang in das
Gesundheitsamt und in das VHS-Gebäude.
Die ersten Kontakte mit den kommunalen Behindertenbeauftragten sollen
insbesondere dazu dienen, die jeweiligen Zuständigkeiten und die aus diesem
Bereich an den Kreis-Behindertenbeauftragten gestellten Erwartungen zu klären.
Darüber hinaus hat inzwischen auch ein Gespräch mit dem
Behindertenbeauftragten der Stadt Geilenkirchen, Herrn Pütz, stattgefunden.
Dieser hat angeboten, bei dem Aufbau und der Organisation des
Tätigkeitsbereiches eines Kreisbehindertenbeauftragten unterstützend behilflich
zu sein. Dieses Angebot wurde seitens des Kreises angenommen. Herrn Pütz wurde
angeboten, insoweit als stellvertretender Kreisbehindertenbeauftragter zu
fungieren, was dieser gerne angenommen hat.
Frage
5: Was hat der
Behindertenbeauftragte inzwischen unternommen?
a)
Hat es ein Treffen mit den
Behindertenverbänden im Kreis gegeben?
Antwort 5a: Nein.
b)
Gab es ein Treffen aller
Behindertenbeauftragten der Kommunen im Kreis mit Herrn Krienke?
Antwort 5b: Findet statt am 03.12.2019, s.
o.
c)
Wenn ja, wie war das Ergebnis?
(-)
Anschließend stellt sich Herr Hans-Peter Krienke als Behindertenbeauftragter des Kreises vor und gibt einen kurzen Überblick über seine berufliche Vita.