Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.      Für die Benennung des Aufsichtsratsmitgliedes der NEW AG durch die Kreiswerke Heinsberg GmbH wird seitens des Kreises Heinsberg als Mehrheitsgesellschafter der KWH Landrat Stephan Pusch vorgeschlagen. 

 

2.      Für die Wahl in den Regionalbeirat der NEW AG werden dem Aufsichtsrat der NEW AG seitens des Kreises Heinsberg Landrat Stephan Pusch und Herr Kreistagsabgeordneter Harald Schlößer vorgeschlagen.

 

Die Amtszeit der Vertreter zu 1. und 2. endet am 31.10.2020. Die Vertreter bleiben danach bis zu der Hauptversammlung im Amt, die nach der Kommunalwahl  im Jahr 2020 die neuen Aufsichtsratsmitglieder wählt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der NEW AG besteht der Aufsichtsrat der NEW AG ab dem 01.01.2015 aus 15 Mitgliedern. Jeweils fünf Mitglieder werden von der Hauptversammlung auf Vorschlag der NEW Kommunalholding GmbH und der Innogy SE gewählt, fünf Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter. Dabei kann die Stadt Mönchengladbach/die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH drei Mitglieder, die Stadt Viersen und der Kreis Heinsberg als Mehrheitsgesellschafter der KWH je ein Mitglied bestimmen, die von der NEW Kommunalholding der Hauptversammlung der NEW AG vorschlagen werden. Als Vertreter des Kreises über die KWH wurde mit Kreistagsbeschluss vom 18.11.2014 Landrat Stephan Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG bestimmt.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit begann in 2015. Damit endet sie Anfang 2020 mit der Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.

 

Die Wahlzeit des neu zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieds wird bis zum 31.10.2020 begrenzt. Damit wird über die Besetzung des Aufsichtsratspostens der Kreistag nach der Kommunalwahl in 2020 beschließen. Das jetzt vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied bleibt solange im Amt, bis die Hauptversammlung der NEW AG nach der Kommunalwahl im Jahr 2020, ihre Nachfolger gewählt hat.

 

Gleiches gilt für die Wahl der Regionalbeiratsmitglieder gemäß § 15 der Satzung der NEW AG. Hier wurden vom Kreistag mit Kreistagsbeschluss vom 18.11.2014 Landrat Stephan Pusch und Kreistagsabgeordneter Harald Schlößer vorgeschlagen, die nach Eingabe durch den Aufsichtsrat der NEW AG durch die Hauptversammlung in den Regionalbeirat der NEW AG gewählt wurden.