Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Es wird ab dem 01.01.2020 ein Fonds zur Finanzierung empfängnisverhütender Mittel für Frauen mit geringem Einkommen („Verhütungsmittelfonds“) in einer Höhe von 50.000 € jährlich errichtet.

 

Die Finanzierung von Verhütungsmitteln aus diesem Fonds erfolgt nach Maßgabe der Konzeption „Verhütungsmittelfonds“ vom 30.10.2019.


Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellte unter dem 12.10.2018 einen Antrag auf Einrichtung eines Fonds zur Bezahlung von empfängnisverhütenden Mitteln für Frauen mit geringem Einkommen[1].

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 21.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, in Vorüberlegungen zur Erstellung eines Konzepts zur Erbringung von Leistungen zur Familienplanung einzutreten[2].

 

Das Amt für Soziales richtete hierzu eine Arbeitsgruppe ein, um die Rahmenbedingungen, den  Umfang  und  die  Ziele  eines  Verhütungsmittelfonds  für  den Kreis  Heinsberg zu entwickeln. Über den Verlauf der angestellten Überlegungen berichtete die Verwaltung in den Sitzungen des Ausschusses vom 13.03.2019 (TOP 3.2), 16.05.2019 (TOP 3.2) und 04.09.2019 (TOP 1.2).

 

Die erarbeitete und mit den Fachstellen im Kreis, dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt abgestimmte Konzeption eines „Fonds zur Sicherstellung der Versorgung mit Verhütungsmitteln von Frauen mit geringem Einkommen“ (Verhütungsmittelfonds) vom 30.10.2019 ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales als Anlage beigefügt.

 

Es wird derzeit mit einem finanziellen Aufwand (ohne Arbeitsplatzkosten) von 20.000 € jährlich gerechnet[3]. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine unerwartet höhere Nachfrage eintreten wird. Daher wird vorgeschlagen, die Inanspruchnahme bis zu einem Betrag von 50.000 € zu ermöglichen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf für 2020 mit 20.000 € eingeplant, ein darüber hinausgehender Bedarf muss durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden.

 

Die Leistung soll solange erbracht werden, bis eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt, sich die Bedarfssituation im Kreis Heinsberg ändert oder sie nicht mehr zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Der mit der Erfüllung der Aufgabe einhergehende Arbeitsmehraufwand soll zunächst von dem vorhandenen Personal erbracht werden. Soweit die Fallzahlen bzw. die Bearbeitungszeiten den erwarteten Umfang (0,1 Stelle)[4] überschreiten, ist der Stellenbedarf neu zu bewerten.

 

Dezernentin Ritzerfeld beantwortet in der Sitzung des Kreisausschusses die entstehenden Fragen zur Bewertung und betont, dass es bei der Errichtung des Fonds sicherlich unbekannte Faktoren gebe. Landrat Pusch erläutert in der sich anschließenden kurzen Diskussion zur Zuständigkeit, dass der Bundesgesetzgeber zum Teil nicht schnell genug auf Entwicklungen und mögliche Gesetzeslücken reagieren könne und der Kreis daher diese freiwillige Leistung anbieten möchte.



[1] Siehe Anlage zur Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21.11.2018

[2] Siehe Niederschrift zu TOP 3.2 der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 21.11.2018

[3] Siehe Ziffer X der Konzeption „Verhütungsmittelfonds“ vom 30.10.2019

 

[4] Siehe Ziffer IX der Konzeption „Verhütungsmittelfonds“ vom 30.10.2019