Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Die Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Heinsberg (Heranziehungssatzung) vom 17.12.2019 wird beschlossen. 


Die derzeit geltende Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe vom 02.03.2017 ist am 01.04.2017 in Kraft getreten. Sie bedarf durch das Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 01.01.2020 einer Anpassung.

Hintergrund ist insbesondere die Verlagerung der Bestimmungen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (6. Kapitel SGB XII) in den Zweiten Teil des SGB IX. Eingliederungshilfe wird damit nicht mehr unter dem Oberbegriff „Sozialhilfe“ erbracht.

Der Entwurf der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe mit den Änderungen zur Fassung vom 02.03.2017 ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20.11.2019 als Anlage beigefügt.