Sitzung: 17.12.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0232/2019
Beschlussvorschlag:
1. Für die Benennung des Aufsichtsratsmitgliedes
der NEW AG durch die Kreiswerke Heinsberg GmbH wird seitens des Kreises
Heinsberg als Mehrheitsgesellschafter der KWH Landrat Stephan Pusch
vorgeschlagen.
2. Für die Wahl in den Regionalbeirat der NEW AG
werden dem Aufsichtsrat der NEW AG seitens des Kreises Heinsberg Landrat
Stephan Pusch und Herr Kreistagsabgeordneter Harald Schlößer vorgeschlagen.
Die Amtszeit der Vertreter
zu 1. und 2. endet am 31.10.2020. Die Vertreter bleiben danach bis zu der
Hauptversammlung im Amt, die nach der Kommunalwahl im Jahr 2020 die neuen
Aufsichtsratsmitglieder wählt.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 9 Abs. 1 der Satzung der NEW AG besteht der Aufsichtsrat der NEW AG ab dem
01.01.2015 aus 15 Mitgliedern. Jeweils fünf Mitglieder werden von der
Hauptversammlung auf Vorschlag der NEW Kommunalholding GmbH und der Innogy SE
gewählt, fünf Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter. Dabei kann die Stadt
Mönchengladbach/die Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Mönchengladbach mbH drei Mitglieder, die Stadt Viersen und der
Kreis Heinsberg als Mehrheitsgesellschafter der KWH je ein Mitglied bestimmen,
die von der NEW Kommunalholding der Hauptversammlung der NEW AG vorschlagen
werden. Als Vertreter des Kreises über die KWH wurde mit Kreistagsbeschluss vom
18.11.2014 Landrat Stephan Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG bestimmt.
Gemäß
§ 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die
Amtszeit begann in 2015. Damit endet sie Anfang 2020 mit der Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019.
Die Wahlzeit des neu zu bestimmenden
Aufsichtsratsmitglieds wird bis zum 31.10.2020 begrenzt. Damit wird über die
Besetzung des Aufsichtsratspostens der Kreistag nach der Kommunalwahl in 2020
beschließen. Das jetzt vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied bleibt solange im
Amt, bis die Hauptversammlung der NEW AG nach der Kommunalwahl im Jahr 2020,
ihre Nachfolger gewählt hat.
Gleiches gilt für die Wahl der
Regionalbeiratsmitglieder gemäß § 15 der Satzung der NEW AG. Hier wurden vom
Kreistag mit Kreistagsbeschluss vom 18.11.2014 Landrat Stephan Pusch und
Kreistagsabgeordneter Harald Schlößer vorgeschlagen, die nach Eingabe durch den
Aufsichtsrat der NEW AG durch die Hauptversammlung in den Regionalbeirat der
NEW AG gewählt wurden.