Landrat Pusch erläutert in der Sitzung wie folgt:

„Nachprüfungsverfahren der Direktvergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf dem Gebiet des Kreises Heinsberg an die WestVerkehr GmbH

 

Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 03.07.2019, der es dem Kreis Heinsberg als Aufgabenträger ÖPNV ermöglicht hat, die WestVerkehr GmbH im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an einen internen Betreiber nach den Bestimmungen der VO 1370/2007 mit Wirkung zum 01.01.2020 per Gesellschafter-weisungen zu betrauen, ist der Bundesgerichtshof (BGH) im Vergabenachprüfungsverfahren auf Grund der sog. Divergenzvorlage involviert.

 

Gestern ist seitens des Gerichts dem Kreis Heinsberg sowie der WestVerkehr der Beschluss des BGH vom 12.11.2019 mitgeteilt worden. Der BGH hat beschlossen:

 

„Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 11.11.2016 wird zurückgewiesen.“

 

Der BGH hat damit seine Kompetenz genutzt, die streitgegenständliche Angelegenheit zu Gunsten des Kreises Heinsberg zu entscheiden.

 

Die Urteilsbegründung wird derzeit durch die Anwälte der PricewaterhouseCoopers Legal AG (PwC), die den Kreis Heinsberg in der Sache vertreten, geprüft.“

Die Kreistagsmitglieder nehmen die Ausführungen des Landrates wohlwollend zur Kenntnis.