Sitzung: 17.12.2019 Kreistag
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung wie folgt:
„Nachprüfungsverfahren der Direktvergabe der öffentlichen
Personenverkehrsdienste auf dem Gebiet des Kreises Heinsberg an die WestVerkehr
GmbH
Mit dem Beschluss des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 03.07.2019, der es dem Kreis Heinsberg
als Aufgabenträger ÖPNV ermöglicht hat, die WestVerkehr GmbH im Wege der
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an einen internen
Betreiber nach den Bestimmungen der VO 1370/2007 mit Wirkung zum 01.01.2020 per
Gesellschafter-weisungen zu betrauen, ist der Bundesgerichtshof (BGH) im
Vergabenachprüfungsverfahren auf Grund der sog. Divergenzvorlage involviert.
Gestern ist seitens des
Gerichts dem Kreis Heinsberg sowie der WestVerkehr der Beschluss des BGH vom
12.11.2019 mitgeteilt worden. Der BGH hat beschlossen:
„Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin
gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom
11.11.2016 wird zurückgewiesen.“
Der BGH hat damit seine
Kompetenz genutzt, die streitgegenständliche Angelegenheit zu Gunsten des
Kreises Heinsberg zu entscheiden.
Die Urteilsbegründung wird derzeit durch die Anwälte
der PricewaterhouseCoopers Legal AG (PwC), die den Kreis Heinsberg in der Sache
vertreten, geprüft.“
Die Kreistagsmitglieder nehmen die Ausführungen des Landrates wohlwollend zur Kenntnis.