Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Im Landesentwicklungsplan NRW wird in Geilenkirchen-Lindern eine Fläche von rd. 240 ha für landesbedeutsame flächenintensive industrielle Großvorhaben gesichert („LEP VI-Fläche“, Ziel 6.4-2 im Landesentwicklungsplan NRW). Seit 1992 wurden im Plangebiet   insgesamt rd. 142 ha Flächen von der NRW.URBAN GmbH & Co. KG im Treuhandauftrag des Landes und von der Stadt Geilenkirchen erworben. In Nordrhein-Westfalen sind          insgesamt vier solcher Flächen ausgewiesen. Eine Entwicklung und Vermarktung der Fläche in Geilenkirchen-Lindern scheiterte bisher u.a. an der fehlenden ortsdurchfahrtsfreien über-örtlichen Verkehrsanbindung sowie dem bisher geforderten Mindestflächenbedarf von 80 ha.

Mit dem „Entfesselungspakt II NRW“ wurde der bisher geltende Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen auf 50 ha reduziert, der nun auch von Unternehmensverbünden in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen wie bspw. dem Baubeginn der L364n und die Anbindung an die A46 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die NRW.URBAN GmbH & Co. KG im vergangenen Jahr mit der Entwicklung einer möglichen Träger- und Projektstruktur im Rahmen eines einjährigen, kooperativen Planungsprozesses beauftragt. Diesem lag die Fragestellung zugrunde, welche Maßnahmen und Entwicklungszeiträume notwendig sind, um in Geilenkirchen-Lindern einen landesbedeutenden Industriestandort zu entwickeln. Die Bearbeitung erfolgte in einem einjährigen Arbeitsprozess in unter-schiedlichen Arbeitsgruppen unter Federführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH und der NRW.URBAN GmbH & Co. KG unter aktiver Mit-wirkung der   Städte Heinsberg, Hückelhoven und Geilenkirchen sowie des Kreises Heinsberg.

Als gemeinsame Planungsgrundlage wurde ein städtebauliches Konzept (50 ha-Cluster-Konzept) entwickelt, das die Anordnung von drei Entwicklungsbereichen vorsieht, die jeweils eine Fläche von rund 50 ha umfassen. Eine Ausweitung der Cluster ist über drei Er-weiterungsflächen möglich. Die Entwicklung des Industriegebiets ist in zwei Planungs-abschnitten angedacht. Ein weiterer Bestandteil bezieht sich auf die infrastrukturelle An-bindung bspw. über einen Gleisanschluss. Die Investitionskosten belaufen sich auf         schätzungsweise 97 Mio. Euro, die ggf. durch Fördermittel finanziert werden sollen.

Zur Etablierung der Fläche und mit Blick auf die internationale Vermarktung des Industriestandorts soll der Standort zukünftig unter der Wortmarke FUTURE SITE InWEST           positioniert werden. Für die angestrebte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorgesehen.

 

In seiner Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Strukturwandel am 21.11.2019 wurde über das Thema berichtet. In der Sitzung trägt Herr Geschäftsführer     Schirowski (WFG) ausführlich zum Themenfeld vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Seine Präsentation ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

weiterer Text Niederschrift