Beschluss: keine Beschlussfassung

Beschluss:


Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten:

 

5.1          Sachstand Neuaufstellung Regionalplan im Regierungsbezirk Köln

 

Im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung erfolgte im Frühjahr des vergangen Jahres ein Scoping-Verfahren zur Umweltprüfung des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe, im Herbst des vergangenen Jahres dann ein Scoping-Verfahren zur Umweltprüfung des Regionalplans. Der Kreis Heinsberg hat hierzu jeweils eine Rückmeldung gegeben.

 

Am 07.02.2020 ist eine Klausurtagung des Regionalrates zur Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses für die Überarbeitung des Regionalplanes in der darauf folgenden Sitzung des    Regionalrates am 13.03.2020 anberaumt. Im Rahmen dieser Sitzung ist vorgesehen, den Grundsatzbeschluss über den Regionalplan zu fassen. Dieser ist Voraussetzung, um die     strategische Umweltprüfung starten zu können. Der Erarbeitungsbeschluss wird im Anschluss an diese Prüfung erfolgen. Der Erarbeitungsbeschluss zum sachlichen Teilplan Nicht-energetische Rohstoffe ist in der Sitzung am 13.03.2020 vorgesehen.

 

5.2          Breitbandausbau im Kreis Heinsberg

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel vom 21.11.2019 sowie in der Sitzung des Kreistages vom 19.06.2019 wurde u. a. zum kreisweiten Breitband-Förderprojekt berichtet.

Vor dem Hintergrund des weiteren Breitbandausbaus im Kreis Heinsberg wurden im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens (MEV) Gebiete ermittelt, die in absehbarer Zeit nicht    eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Zur Sicherstellung der Breitbandversorgung haben Bund und Land Förderprogramme aufgelegt. Zur Versorgung der im MEV erfassten, unterversorgten Adresspunkte im Kreis Heinsberg werden Kosten in Höhe von rund 40 Mio. Euro veranschlagt.

50 % der Ausbaukosten werden über ein Bundesförderprogramm und weitere 40 % über eine Landes-Kofinanzierung des Bundesprogramms sichergestellt. Entsprechende Förderanträge wurden in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg bereits in 2019 gestellt.

Der Eigenanteil der kreisangehörigen Kommunen liegt grundsätzlich bei 10 %. Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept oder im Haushaltssanierungsplan befinden, brauchen keinen Eigenanteil aufzubringen; diese übernimmt das Land. Der Kreis Heinsberg übernimmt in diesem Projekt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Bündelungsfunktion.

Ein am 26.08.2019 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellter Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke wurde zwischenzeitlich mit Schreiben vom 16.12.2019 positiv beschieden. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 16.12.2019 bis zum 23.11.2024.

Ein Zuwendungsbescheid für eine ergänzende Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 40 % steht derzeit noch aus. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten.

 

5.3          Mobilfunknetzsituation

 

Bezüglich der Frage zur Mobilfunknetzsituation, die ebenfalls in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel vom 21.11.2019 aufgeworfen wurde, wird auf die Zuständigkeit der jeweiligen Kommunikationsunternehmen verwiesen. Bei schlechten Netzabdeckungen sind diese zu kontaktieren. Nach Rücksprache mit dem Breitband-koordinator, Herrn Eßer, sollen beim geplanten Breitbandausbau auch die derzeit be-stehenden Mobilfunkstandorte im Kreis Heinsberg mit in den Netzplanungen der Glasfaser-Telekommunikationsinfrastruktur berücksichtigt werden.

 

5.4          Fassadenbegrünung an kreiseigenen Gebäuden

 

Seitens der Verwaltung wurden die Fassaden aller in Frage kommenden Gebäude überprüft, insbesondere die Kreisverwaltung und die Schulgebäude. Substantielle Möglichkeiten der Begrünung sind jedoch aufgrund der großen Anzahl von Fenstern praktisch nicht möglich. Einige Stirnwände wären grundsätzlich begrünbar. Hiervon soll jedoch ebenfalls derzeit Abstand genommen werden. Eine Begrünung von Flächen, die in Zukunft möglicherweise für Photovoltaik interessant sein könnten, soll nicht erfolgen. Eine Begrünung wird diesseits auch als sehr unterhaltungsaufwendig angesehen. So müssten Efeu oder wilder Wein spätestens, wenn die Dachtraufe erreicht ist oder wenn sie in Fensterflächen hineinwachsen, regelmäßig mit hohem Aufwand zurückgeschnitten werden, um Schäden an der Bausubstanz zu ver-meiden. Hier müsste teilweise auf teure Arbeitsbühnen zurückgegriffen werden. Gehölze, wie Blauregen, die mit Rankhilfe wachsen, müssten ebenfalls in regelmäßigen Abständen zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus gibt es Wände, die begrünbar wären, die aber bereits von Gehölzen verdeckt sind oder im Bodenbereich kein durchwurzelungsfähiges Bodensubstrat besitzen. Hier macht eine Begrünung wenig Sinn. In Abstimmung mit Amt 65 wird es als zielführender angesehen, z. B. die Schulhöfe dahingehend zu überprüfen, inwieweit z. B. eine zusätzliche Anpflanzung einiger Bäume möglich ist. Hier ist aber auch zu beachten, dass die Anforderungen der Feuerwehren, vorhandene Leitungen sowie eine zu starke Beschattung von Fensterflächen die Möglichkeiten einschränken.

 

5.5          Aufforstung Gillrath

 

Der Kreis wird in den nächsten Wochen zwischen Gillrath und Panneschopp eine ca. 1,2 ha große Ackerfläche aufforsten. Der entsprechende Erstaufforstungsbescheid wurde seitens des Forstamtes im Dezember zugestellt. Die Fläche wird in Abstimmung mit dem zuständigen Revierförster bepflanzt. Hauptbaumarten sollen Stiel- und Traubeneiche sowie Esskastanie und Vogelkirsche sein. Der Außensaum wird mit Sträuchern wie Hasel, Schlehe oder Weißdorn bepflanzt. Die Fläche wurde 2016 mit Ersatzgeldern erworben. Die Kosten für die Gehölze übernimmt das Forstamt, das hierfür dort vorgehaltene forstliche Ersatzgelder ver-wenden möchte. Die Pflanzarbeiten übernimmt der Kreisbauhof.

 

5.6          Lastenfahrrad

Die Verwaltung hat 3 Fahrräder, davon 1 Lastenfahrrad beauftragt. Ausschussmitglied Horst stimmt auf Anfrage zu, dass der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 04.11.2019 damit als erledigt zu betrachten ist.

 


Abstimmungsergebnis: