Sitzung: 28.01.2020 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Beschluss:
Die Verwaltung berichtet dem
Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der öffentlichen
Sitzung zu nachfolgenden Punkten:
5.1 Sachstand
Neuaufstellung Regionalplan im Regierungsbezirk Köln
Im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung erfolgte im Frühjahr des
vergangen Jahres ein Scoping-Verfahren zur Umweltprüfung des Teilplans
Nichtenergetische Rohstoffe, im Herbst des vergangenen Jahres dann ein
Scoping-Verfahren zur Umweltprüfung des Regionalplans. Der Kreis Heinsberg hat
hierzu jeweils eine Rückmeldung gegeben.
Am 07.02.2020 ist eine Klausurtagung des Regionalrates zur Vorbereitung
des Grundsatzbeschlusses für die Überarbeitung des Regionalplanes in der darauf
folgenden Sitzung des Regionalrates am
13.03.2020 anberaumt. Im Rahmen dieser Sitzung ist vorgesehen, den
Grundsatzbeschluss über den Regionalplan zu fassen. Dieser ist Voraussetzung,
um die strategische Umweltprüfung
starten zu können. Der Erarbeitungsbeschluss wird im Anschluss an diese Prüfung
erfolgen. Der Erarbeitungsbeschluss zum sachlichen Teilplan Nicht-energetische
Rohstoffe ist in der Sitzung am 13.03.2020 vorgesehen.
5.2 Breitbandausbau im
Kreis Heinsberg
In der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel vom
21.11.2019 sowie in der Sitzung des Kreistages vom 19.06.2019 wurde u. a. zum
kreisweiten Breitband-Förderprojekt berichtet.
Vor dem
Hintergrund des weiteren Breitbandausbaus im Kreis Heinsberg wurden im Rahmen
eines Markterkundungsverfahrens (MEV) Gebiete ermittelt, die in absehbarer Zeit
nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut
werden. Zur Sicherstellung der Breitbandversorgung haben Bund und Land
Förderprogramme aufgelegt. Zur Versorgung der im MEV erfassten, unterversorgten
Adresspunkte im Kreis Heinsberg werden Kosten in Höhe von rund 40 Mio. Euro
veranschlagt.
50 % der
Ausbaukosten werden über ein Bundesförderprogramm und weitere 40 % über eine
Landes-Kofinanzierung des Bundesprogramms sichergestellt. Entsprechende
Förderanträge wurden in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises
Heinsberg bereits in 2019 gestellt.
Der
Eigenanteil der kreisangehörigen Kommunen liegt grundsätzlich bei 10 %.
Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept oder im
Haushaltssanierungsplan befinden, brauchen keinen Eigenanteil aufzubringen;
diese übernimmt das Land. Der Kreis Heinsberg übernimmt in diesem Projekt für
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Bündelungsfunktion.
Ein am
26.08.2019 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
gestellter Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer
Wirtschaftlichkeitslücke wurde zwischenzeitlich mit Schreiben vom 16.12.2019
positiv beschieden. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 16.12.2019 bis zum
23.11.2024.
Ein
Zuwendungsbescheid für eine ergänzende Kofinanzierung des Landes
Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 40 % steht derzeit noch aus. Die
Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten.
5.3 Mobilfunknetzsituation
Bezüglich der Frage zur
Mobilfunknetzsituation, die ebenfalls in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel vom 21.11.2019 aufgeworfen wurde,
wird auf die Zuständigkeit der jeweiligen Kommunikationsunternehmen verwiesen.
Bei schlechten Netzabdeckungen sind diese zu kontaktieren. Nach Rücksprache mit
dem Breitband-koordinator, Herrn Eßer, sollen beim geplanten Breitbandausbau
auch die derzeit be-stehenden Mobilfunkstandorte im Kreis Heinsberg mit in den Netzplanungen
der Glasfaser-Telekommunikationsinfrastruktur berücksichtigt werden.
5.4 Fassadenbegrünung an
kreiseigenen Gebäuden
Seitens der Verwaltung wurden
die Fassaden aller in Frage kommenden Gebäude überprüft, insbesondere die
Kreisverwaltung und die Schulgebäude. Substantielle Möglichkeiten der Begrünung
sind jedoch aufgrund der großen Anzahl von Fenstern praktisch nicht möglich.
Einige Stirnwände wären grundsätzlich begrünbar. Hiervon soll jedoch ebenfalls
derzeit Abstand genommen werden. Eine Begrünung von Flächen, die in Zukunft
möglicherweise für Photovoltaik interessant sein könnten, soll nicht erfolgen.
Eine Begrünung wird diesseits auch als sehr unterhaltungsaufwendig angesehen.
So müssten Efeu oder wilder Wein spätestens, wenn die Dachtraufe erreicht ist
oder wenn sie in Fensterflächen hineinwachsen, regelmäßig mit hohem Aufwand
zurückgeschnitten werden, um Schäden an der Bausubstanz zu ver-meiden. Hier
müsste teilweise auf teure Arbeitsbühnen zurückgegriffen werden. Gehölze, wie
Blauregen, die mit Rankhilfe wachsen, müssten ebenfalls in regelmäßigen
Abständen zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus gibt es Wände, die begrünbar
wären, die aber bereits von Gehölzen verdeckt sind oder im Bodenbereich kein
durchwurzelungsfähiges Bodensubstrat besitzen. Hier macht eine Begrünung wenig
Sinn. In Abstimmung mit Amt 65 wird es als zielführender angesehen, z. B. die
Schulhöfe dahingehend zu überprüfen, inwieweit z. B. eine zusätzliche
Anpflanzung einiger Bäume möglich ist. Hier ist aber auch zu beachten, dass die
Anforderungen der Feuerwehren, vorhandene Leitungen sowie eine zu starke
Beschattung von Fensterflächen die Möglichkeiten einschränken.
5.5 Aufforstung Gillrath
Der Kreis wird in den nächsten
Wochen zwischen Gillrath und Panneschopp eine ca. 1,2 ha große Ackerfläche
aufforsten. Der entsprechende Erstaufforstungsbescheid wurde seitens des
Forstamtes im Dezember zugestellt. Die Fläche wird in Abstimmung mit dem
zuständigen Revierförster bepflanzt. Hauptbaumarten sollen Stiel- und
Traubeneiche sowie Esskastanie und Vogelkirsche sein. Der Außensaum wird mit
Sträuchern wie Hasel, Schlehe oder Weißdorn bepflanzt. Die Fläche wurde 2016
mit Ersatzgeldern erworben. Die Kosten für die Gehölze übernimmt das Forstamt,
das hierfür dort vorgehaltene forstliche Ersatzgelder ver-wenden möchte. Die
Pflanzarbeiten übernimmt der Kreisbauhof.
5.6 Lastenfahrrad
Die
Verwaltung hat 3 Fahrräder, davon 1 Lastenfahrrad beauftragt. Ausschussmitglied
Horst stimmt auf Anfrage zu, dass der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN vom 04.11.2019 damit als erledigt zu betrachten ist.
Abstimmungsergebnis: