Sitzung: 28.01.2020 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Mit
Schreiben vom 22.01.2020 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN um Beantwortung von Fragen zum Thema
„Leuchtbänke am Lago Laprello, Heinsberg“. Das o. a. Anfrageschreiben ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die
Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage
1: Hat die Stadt Heinsberg
vor dem Beschluss die Untere Landschaftsbehörde um Stellungnahme
gebeten?
Antwort: Nein
Frage
2: Wenn ja, wie hat sich die
Behörde zum Aufstellen der Bänke positioniert?
Antwort: entfällt
Frage 3: Wenn nicht, welche Probleme
sieht die Untere Landschaftsbehörde durch die Lichtverschmutzung am Lago
Laprello?
Antwort: Der Lago Laprello ist am
Stadtrand von Heinsberg bereits von bestehenden Lichtimmissionen durch die
Umgebung betroffen. Im Falle des Lago kommt noch hinzu, dass die
JVA-Beleuchtung massiv einwirkt. Explizite Verbote von Beleuchtungen gibt es in
den Landschaftsplänen des Kreises Heinsberg nicht. Diese Thematik war auch in
der Zeit der Erarbeitung der jüngsten Landschaftspläne noch kein Thema.
Illuminierte Möbel werden derzeit verstärkt auch in Stadtparks aufgestellt. Die
zunehmende Lichtverschmutzung des
Außenbereichs ist kein typisches Heinsberger Problem, sondern global ein
zunehmendes Problem und wird von den Naturschutzbehörden kaum mit lokalen Verboten
zu lösen sein. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde dürfte die
Wirkung der Bänke auf Insekten unterhalb der von Laternen oder von
Fassadenbeleuchtungen einzuordnen sein. Auf Nachfrage teilte die Stadt
Heinsberg mit, dass die Bänke zusammen mit der Wegebeleuchtung um 22 Uhr
ausgeschaltet werden. Dadurch ist eine Anziehungskraft auf Insekten in den
relevanten Monaten ohnehin kaum gegeben. Nach Einschätzung der Unteren
Naturschutzbehörde wird das Aufstellen der Bänke die Gesamtsituation am Lago
Laprello hinsichtlich der Auswirkungen auf Insekten nicht wesentlich verändern.
Frage 4: Wurden der Stadt Auflagen
erteilt, z. B. zeitliche Begrenzung des Lichts?
Antwort: Da die Untere Naturschutzbehörde
von der Stadt nicht beteiligt wurde, sind auch keine Auflagen erteilt worden.
Für das Gesamtkonzept des Lago Laprello wurde seinerzeit eine Befreiung von den
Verboten im Landschaftsschutzgebiet erteilt.