Beschluss: keine Beschlussfassung

Mit Schreiben vom 22.01.2020 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN um Beantwortung von Fragen zum Thema „Leuchtbänke am Lago Laprello, Heinsberg“. Das o. a. Anfrageschreiben ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:               Hat die Stadt Heinsberg vor dem Beschluss die Untere Landschaftsbehörde um                                            Stellungnahme gebeten?

 

Antwort:             Nein

 

Frage 2:               Wenn ja, wie hat sich die Behörde zum Aufstellen der Bänke positioniert?

 

Antwort:             entfällt

 

Frage 3:                Wenn nicht, welche Probleme sieht die Untere Landschaftsbehörde durch die Lichtverschmutzung am Lago Laprello?

 

Antwort:             Der Lago Laprello ist am Stadtrand von Heinsberg bereits von bestehenden Lichtimmissionen durch die Umgebung betroffen. Im Falle des Lago kommt noch hinzu, dass die JVA-Beleuchtung massiv einwirkt. Explizite Verbote von Beleuchtungen gibt es in den Landschaftsplänen des Kreises Heinsberg nicht. Diese Thematik war auch in der Zeit der Erarbeitung der jüngsten Landschaftspläne noch kein Thema. Illuminierte Möbel werden derzeit verstärkt auch in Stadtparks aufgestellt. Die zunehmende Lichtverschmutzung des     Außenbereichs ist kein typisches Heinsberger Problem, sondern global ein zunehmendes Problem und wird von den Naturschutzbehörden kaum mit lokalen Verboten zu lösen sein. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde dürfte die Wirkung der Bänke auf Insekten unterhalb der von Laternen oder von Fassadenbeleuchtungen einzuordnen sein. Auf Nachfrage teilte die Stadt Heinsberg mit, dass die Bänke zusammen mit der Wegebeleuchtung um 22 Uhr ausgeschaltet werden. Dadurch ist eine Anziehungskraft auf Insekten in den relevanten Monaten ohnehin kaum gegeben. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde wird das Aufstellen der Bänke die Gesamtsituation am Lago Laprello hinsichtlich der Auswirkungen auf Insekten nicht wesentlich verändern.

 

Frage 4:                Wurden der Stadt Auflagen erteilt, z. B. zeitliche Begrenzung des Lichts?

 

Antwort:             Da die Untere Naturschutzbehörde von der Stadt nicht beteiligt wurde, sind auch keine Auflagen erteilt worden. Für das Gesamtkonzept des Lago Laprello wurde seinerzeit eine Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet erteilt.