Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.      Die Verwaltung führt zum Schuljahr 2021/2022 an den Schulen in Kreisträgerschaft, dem Berufskolleg Erkelenz, dem Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen, dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen, dem Kreisgymnasium, der Janusz-Korczak-Schule, Sekundarstufe I, und der Jakob-Muth-Schule, Sekundarstufe I, das School&Fun-Ticket ein.

 

2.      Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 12,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das 2. Kind 6,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird.

 


Mit  Beschluss des Kreisausschusses vom 03.12.2019 ist die Verwaltung mit der Prüfung zur Einführung eines „School&Fun-Tickets“ im Kreis Heinsberg beauftragt worden. Um die Schulträger umfassend über die Rahmenbedingungen und Konditionen, die mit der etwaigen Einführung dieses Tickets verbunden sind, zu informieren, wurden alle Schulträger im Kreis Heinsberg im Dezember 2019 zu einer Veranstaltung eingeladen, in der der Aachener Verkehrsverbund (AVV) gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen WestVerkehr GmbH detailliert über das „School&Fun-Ticket“ informierte. Die mit der Einführung verbundenen Vor- und Nachteile wurden umfassend und eingehend erörtert.

 

Das vom AVV angebotene „School&Fun-Ticket“ gilt für ein ganzes Schuljahr vom 01.08. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Es berechtigt zu Fahrten im gesamten AVV-Gebiet sowie in Teilbereichen des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS). Das Ticket hat seine Gül- tigkeit – im Gegensatz zur Schülerjahreskarte – auch in Ferienzeiten, an Wochenenden und Feiertagen. Der jeweilige Schulträger hat nach der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 SchulG (SchfkVO) für die anspruchsberechtigten Schüler/innen die Kosten für das School&Fun-Ticket“ zu zahlen, wobei alle Anspruchsberechtigten für eine Schülerjahreskarte zu einem Eigenanteil in Höhe von 12,00 € (für das 1. Kind) bzw. in Höhe von 6,00 € (für das 2. Kind) herangezogen werden können. Eine Verpflichtung der Anspruchsberechtigten zur Abnahme des „School&Fun-Tickets“ besteht nicht. Berechtigte nach der SchfkVO, die von dem Angebot keinen Gebrauch machen möchten, verlieren ihren Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten.

 

Der Schulträger garantiert dem Verkehrsunternehmen die Einnahme, indem auf der Basis der abgenommenen Schülerjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler eine fiktive Zahllast ermittelt wird, die den Rabatt auf den Schülerjahreskartenpreis berücksichtigt, den Schulträger erhalten, die das „School&Fun-Ticket“ eingeführt haben.

 

Auf der Grundlage der im Schuljahr 2018/2019 abgerechneten Schülerjahreskarten errechnet sich für die Schulen in Kreisträgerschaft ein zu zahlender Preis für das „School&Fun-Ticket“ in Höhe von ca. 1,68 Mio. € im Jahr. Der Rabatt bei Einführung des „School&Fun-Tickets“ würde ca. 27.000,00 € im Jahr betragen. Der Eigenanteil, den die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/innen zu zahlen hätten, läge bei ca. 270.000 €.

 

Der Kreis zahlt auch derzeit ca. 1,7 Mio. € für Schülerjahreskarten. Die Einführung des Tarifsystems „School&Fun-Ticket“ führt zu keinen Mehrkosten. Schüler/-innen, die keinen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte nach geltendem Recht haben, z. B. weil sie einen kurzen Schulweg haben oder nicht die nächstgelegene Schule besuchen, können bei dem neuen Tarifmodell dennoch zum Preis von monatlich 30,30 € ein „School&Fun-Ticket“ erwerben und damit vom vollen Leistungsangebot des ÖPNV profitieren.

 

Die Schulleitungen der in Kreisträgerschaft stehenden Schulen wurden gebeten, ein Meinungsbild bei den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern zu erfragen. Entgegen der im Jahr 2017 erfolgten Abfrage stehen diese einer Einführung des „School&Fun-Tickets“ nunmehr positiv gegenüber.

 

Aufgrund der Verbesserung des Angebotes des ÖPNV wie MultiBus, Fahrrad- und Stadtbus und nicht zuletzt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes sowie der Positionierung der Schulleitungen befürwortet der Schulträger Kreis Heinsberg die Einführung des „School&Fun-Tickets“ zum Schuljahr 2020/2021.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der SchfkVO kann der Schulträger einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin/vom volljährigen Schüler zu tragenden Eigenteil von bis zu 12,00 € je Beförderungsmonat festsetzen, wenn der Schulträger bzw. ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anbietet, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das 2. Kind nur bis zu 6,00 € je Beförderungsmonat. Auf der Grundlage des mit der Aachener Verkehrsverbund GmbH abzuschließenden Vertrages tritt der Schulträger sämtliche Ansprüche, die ihm aus der Festsetzung des Eigenanteils nach dem Schulgesetz erwachsen, für die Dauer des Vertrages an das Verkehrsunternehmen ab. Die Eigenanteile stellen für das Verkehrsunternehmen Fahrgeldeinnahmen dar und verbleiben bei dem Verkehrsunternehmen; sie reduzieren nicht die vom Schulträger zu zahlenden Beträge.

 

Am 15.01.2020 hat sich der „Runde Tisch“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung mit dem Thema „Einführung eines School&Fun-Tickets“ befasst. Landrat Pusch informiert in der Sitzung des Schulausschusses ausführlich darüber, dass es bei den Städten und Gemeinden kein einheitliches Meinungsbild gebe. Entgegen seiner Erwartungshaltung und den zuvor von den Bürgermeistern geäußerten Intentionen habe sich abgezeichnet, dass sich niemand grundsätzlich gegen die Einführung des School&Fun-Tickets ausspreche, jedoch mit Blick auf noch zu fassende politische Beschlüsse ein größerer Zeitvorlauf erforderlich sei. Klärungsbedarf ergebe sich hinsichtlich des Schülerspezialverkehrs und insbesondere wegen der für den Nordkreis noch fehlenden Anbindung an den VRR. Auch seien die Vorteile gegenüber dem bislang bereits angebotenen Fun-Ticket nicht deutlich geworden. Der Kreis halte aber grundsätzlich an der Absicht, das Ticket aus den bekannten Gründen einzuführen, fest, jedoch sei eine Beteiligung der Kommunen wichtig.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen stellt Geschäftsführer Geulen für den AVV die Regelungen und Vorteile des School&Fun-Tickets vor. Die PowerPoint-Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift zur Sitzung des Schulausschusses beigefügt. Auf Nachfragen erklärt Geschäftsführer Geulen, dass von dem derzeit angebotenen sogenannten Fun-Ticket ca. 350 Personen Gebrauch machen.

 

Geschäftsführer Winkens, WestVerkehr, ergänzt ebenfalls anhand einer PowerPoint-Präsentation das Leistungsportfolio der WestVerkehr und erläutert die aktuellen Verbesserungen (Anlage 2 der Niederschrift zur Sitzung des Schulausschusses).

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder Bonitz, van den Dolder, Heim, Kleinjans, Spenrath, Schreinemacher und Walther beantworteten Landrat Pusch, Geschäftsführer Geulen und Geschäftsführer Winkens. Thematisiert wird die fehlende Anbindung an den VRR, die perspektivische Anbindung an die Niederlande, Befreiungsmöglichkeiten für bedürftige Familien, Nutzungszeiten des MultiBus-Systems sowie die Taktung des ÖPNV-Verkehrs allgemein. Diskutiert wird auch, ob es sinnvoll sei, dass der Kreis als Schulträger, auch ohne die Kommunen einzubeziehen, den Systemwechsel vollziehe oder an einer konsensualen Entscheidung mit den kommunalen Schulträgern festhalte. Einvernehmlich hält man aber grundsätzlich an der Einführung des School&Fun-Tickets auf Kreisebene fest. Zur Klärung noch offener Detailfragen und unter Berücksichtigung der Entscheidungsprozesse bei den Kommunen verständigt man sich darauf, den Zeitpunkt der Einführung des School&Fun-Tickets um ein Schuljahr zu verschieben. Einigkeit besteht ferner, dass zumindest in diesem Jahr das Fun-Ticket verstärkt zu bewerben sei.

 

Den Erläuterungen war folgender Beschlussvorschlag beigefügt:

 

1.      Die Verwaltung führt zum Schuljahr 2020/2021 an den Schulen in Kreisträgerschaft, dem Berufskolleg Erkelenz, dem Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen, dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen, dem Kreisgymnasium, der Janusz-Korczak-Schule, Sekundarstufe I, und der Jakob-Muth-Schule, Sekundarstufe I, das School&Fun-Ticket ein.

 

2.      Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 12,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das 2. Kind 6,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird.

 

Nach ausführlicher Erörterung formuliert Ausschussvorsitzende Reh den folgenden Beschlussvorschlag, dem der Schulausschuss mehrheitlich folgt:

 

1.            Die Verwaltung führt zum Schuljahr 2021/2022 an den Schulen in Kreisträgerschaft, dem Berufskolleg Erkelenz, dem Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen, dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen, dem Kreisgymnasium, der Janusz-Korczak-Schule, Sekundarstufe I, und der Jakob-Muth-Schule, Sekundarstufe I, das School&Fun-Ticket ein.

 

2.            Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 12,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das 2. Kind 6,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird.

 

 

Landrat Pusch greift in der Sitzung des Kreisausschusses die Diskussion aus der Sitzung des Schulausschusses auf und erläutert, dass man weiterhin versuche, die Kommunen für das „School&Fun-Ticket“ zu überzeugen.

 

In einer ausführlichen Diskussion in der Sitzung des Kreisausschusses werden die noch offenen Fragen und Problemstellungen thematisiert. Dabei wird in den Beschlussvorschlag noch der Aspekt aufgenommen, dass ab dem 3. anspruchsberechtigten Kind kein Eigenanteil zu zahlen ist.

 

In der Sitzung des Kreistages erläutert Landrat Pusch, dass genug Zeit sei, um bis zum Schuljahr 2021/2022 die noch offenen Fragen zu klären. Die AfD-Fraktion signalisiert aufgrund noch bestehender Bedenken Ablehnung zum Beschlussvorschlag.

 

Sodann lässt Landrat Pusch in der Sitzung des Kreistages über den Beschlussvorschlag abstimmen, der auch dem Kreisausschuss zur Abstimmung vorlag.