Hierzu liegt nichts vor.

 

 

Zum Ende des öffentlichen Teils greift Landrat Pusch die Thematik rund um das Verhalten des Geschäftsführers der AfD-Kreistagsfraktion und seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2020 auf.

 

Landrat Pusch zitiert dazu ein Schreiben des AfD-Fraktionsvorsitzenden Spenrath vom 10.02.2020, dort heißt es unter anderem: „Sie erwähnten dabei ein Schreiben das Sie uns in der Angelegenheit „Verhalten des Geschäftsführers der AfD-Kreistagsfraktion“ zugesandt haben.

Wir haben diesseits zu diesem Vorgang einen Klärungsbedarf. Wir bitten Sie deshalb uns eine Kopie des Rückscheines oder eines anderen Beleges aus dem die Zustellung des Schreibens ersichtlich wird […] zu übersenden.“

 

Ferner führt Landrat Pusch aus, er habe am 12.02.2020 an Herrn Spenrath geantwortet, ihm erschließe sich nicht, weshalb er einen Zustellungsnachweis übermitteln sollte. Falls das Schreiben Herrn Spenrath nicht bekannt sein sollte, könne er dies direkt zum Ausdruck bringen. Im Falle des Erhalts des Schreibens erübrige sich die Übermittlung des Zustellungsnachweises.

 

Mit Schreiben vom 16.02.2020 hat Herr Spenrath wiederum geantwortet. Dieses Antwortschreiben zitiert Landrat Pusch ebenfalls in der Sitzung: „Es mag sein das sich Ihnen der Sinn unserer Bitte auf Übersendung eines Zustellungsbeleges nicht erschließt. Wir sehen darin jedoch keinen Grund unserem Wunsch nicht zu entsprechen. Wie schon geschrieben haben wir zu dem Vorgang einen Klärungsbedarf. […]

Wir haben uns für die Erledigung unserer Anfrage den Termin Dienstag den 18. Februar 2020, 17:00 Uhr vorgemerkt.“

 

Die anschließende Frage des Landrates Pusch in der Sitzung, ob er das besagte Schreiben vom 08.01.2020 erhalten habe, lässt Herr Spenrath mit Verweis auf noch bestehenden Klärungsbedarf und auf Rat seiner Rechtsabteilung hin mehrfach unbeantwortet.

 

Landrat Pusch erläutert, er habe den Rückschein des Einschreibens zu seinem Schreiben an Herrn Spenrath vom 08.01.2020 nicht erhalten. Jedoch liege digital zum Sendungsstatus die Unterschrift des Herrn Spenrath vor, mit der er die Zustellung des Schreibens am 14.01.2020 quittiert habe.

 

In einer weiteren Diskussion fordert Landrat Pusch Herrn Spenrath auf, künftig inhaltslose Schreiben dieser Art zu unterlassen.