Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 16.04.2012 beauftragte der Fachausschuss die Verwaltung, mit der Verbraucherzentrale NRW Kontakt aufzunehmen und Informationen einzuholen, unter welchen Voraussetzungen Energieberatungsstützpunkte im Kreis Heinsberg eingerichtet werden können. Zu klären war dabei auch die Frage nach den zu erwartenden Kosten, die dem Kreis Heinsberg bei der Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes entstehen würden. Bezüglich der zu erwartenden Kosten für die Bereitstellung einer geeigneten Räumlichkeit mit Internet- und Telefon-Anschluss im Kreishaus und den voraussichtlichen Personalaufwand für die Terminierung der Beratungsgespräche durch Bedienstete der Kreisverwaltung berichtete die Verwaltung dem Ausschuss bereits eingehend in der Sitzung am 26.06.2012 (TOP 3 der Niederschrift). Der Fachausschuss sprach sich seinerzeit dafür aus, die Entscheidung über die Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes im Kreishaus zurückzustellen, bis hinreichende Informationen über Erfahrungen und Daten der Nachfrage zur Energieberatung im Energieberatungsstützpunkt Geilenkirchen vorliegen.

 

Nachdem durch die Verbraucherzentrale NRW im Herbst des vergangenen Jahres eine Honorarfachkraft zur Durchführung von Energieberatungen engagiert werden konnte, finden seit dem 25.09.2012 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Geilenkirchen regelmäßig an 2 Nachmittagen im Monat Beratungsgespräche zum Themenbereich Energieeinsparung im privaten Haus- und Wohnungseigentum für interessierte Bürger/innen statt. Nach Angaben der dort tätigen Honorarfachkraft, die im Hauptberuf als Architekt tätig ist, wurden bis Ende Januar 2013 rd. 30 Einzelberatungen (im Mittel: 8 Einzelberatungen im Monat) durchgeführt. Interessenten kamen dabei nicht nur aus dem Stadtgebiet Geilenkirchen, sondern auch aus den umliegenden Kommunen. Neben Fragestellungen zur Installation von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, zum baulichen Wärmeschutz (Wohnraumisolierung) und zu Maßnahmen der Heizungserneuerung bzw. –sanierung im Altbaubereich wurde häufig auch nach öffentlichen Fördermodellen zur Energieeinsparung angefragt. Nach Einschätzung der Honorarfachkraft ist tendenziell mit einer zunehmenden Nachfrage zu rechnen, wenn durch begleitende Informations- und Werbemaßnahmen, wie beispielsweise Aushang von Plakaten, Auslage von Handzetteln und Veröffentlichungen in der Presse, auf die Möglichkeit der Energieberatung in der Verwaltung aufmerksam gemacht wird.

 

 

Auch besteht nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW durch die „online-Terminverwaltung“ die Möglichkeit, Terminvergaben für einen anderen als den eigenen Energieberatungsstützpunkt durchzuführen. Hierdurch wird erreicht, dass zum einen die Stützpunkte annährend im gleichen Umfang ausgelastet werden können und zum anderen, keine allzu langen Wartezeiten für ratsuchende Bürger/innen entstehen. Ferner ist anzumerken, dass das Beratungsangebot im stationären Energieberatungsstützpunkt nur ein Segment der Energieberatung der Verbraucherzentrale darstellt. Neben der Einzelberatung sind ergänzend gezielt Gebäude- sowie Details-Checks durch den Energieberater möglich (siehe hierzu auch die beigefügte Anlagen zur Einladung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr über die einzelnen Beratungsmöglichkeiten zur Energieberatung).

 

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass nach dem vom Landtag NRW Ende Januar dieses Jahres verabschiedeten Klimaschutzgesetz NRW eines der Klimaschutzziele darin besteht, durch Aufklärung der Bevölkerung über Energieeinsparmaßnahmen und Energieeffizienz sowie zu Maßnahmen der erneuerbarer Energien im eigenen Wohnbereich die Treibhausgasemissionen in NRW spürbar zu verringern (§ 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW). Durch Einrichtung von Energieberatungsstützpunkten vor Ort wird die Bevölkerung mit Blick auf die angestrebten Klimaschutzziele individuell über Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz im Sinne des Klimaschutzgesetzes NRW beraten.

 

Nach Information der Verwaltung bestehen bei den Städten Erkelenz und Hückelhoven ebenfalls konkrete Überlegungen, einen Energieberatungsstützpunkt im Rathaus einzurichten.

 

Vor dem Hintergrund des ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens einer landesweiten Energieberatung und der mit der Einrichtung von stationären Energieberatungsstellen in öffentlichen Gebäuden geschaffenen Ausweitung des ortsnahen Dienstleistungsangebotes für Bürger/innen zu Fragen der Energieeinsparung und Energieeffizienz ist im Sinne des gemeinsamen Antrages der CDU-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 30.03.2012 über die Einrichtung eines stationären Energieberatungsstützpunktes in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung zu entscheiden.