Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der im Jahre 2015 beschlossenen Museumskonzeption und der entsprechenden Aktualisierungen werden

 

Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 1.500,00 € an die musealen Einrichtungen

 

-         Bauernmuseum Selfkant,

-         Bergfried Wassenberg,

-         Besucherbergwerk Sophia-Jacoba „Schacht 3“ Hückelhoven,

-         Historisches Klassenzimmer Geilenkirchen-Immendorf,

-         Kleinbahnmuseum Selfkantbahn Gangelt-Schierwaldenrath,

-         Korbmachermuseum Hückelhoven-Hilfarth,

-         Kulturelles Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz,

-         Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz,

-         Schrofmühle Wegberg-Rickelrath,

-         Virtuelles Museum der verlorenen Heimat Erkelenz

 

und Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 750,00 €  an die musealen Einrichtungen

 

-         Heimatmuseum Waldfeucht (Umbenennung, vormals Gerhard-Tholen-Stube),

-         Leo-Küppers-Haus, Wassenberg

-         Museum der Mineralien- und Bergbaufreunde, Hückelhoven,

 

bewilligt. Die Mittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.

 

 

 

Ausschussmitglied Dr. Schmitz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. 


Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen an museale Einrichtungen im Kreis Heinsberg auf der Grundlage der in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2005 beschlossenen Museumskonzeption, die im 5-jährigen Rhythmus überarbeitet und fortgeschrieben wird. Auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2015  beschlossen, dass in den Folgejahren bis 2020 eine Bewilligung von Betriebskostenzuschüssen der musealen Einrichtungen im Kreis Heinsberg auf der Grundlage der Museumskonzeption 2015 erfolgt. In dieser Konzeption ist im Rahmen eines gewichteten Punkteschemas eine Bewertung der musealen Einrichtungen unter Berücksichtigung festgelegter museumsfachlicher Kriterien vorgenommen worden. Nach diesen Förderkriterien steht die Bezuschussung der musealen Einrichtungen in Abhängigkeit der erreichten Punkte. Dabei gelten für die Bewilligung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse - unter Berücksichtigung der durch den Kreisausschuss am 13.12.2016 beschlossenen Erhöhungen - folgende Abstufungen:

 

              1.500,00 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 65 bis 90 Punkten,

                 750,00 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 57 bis 64 Punkten.

 

Bei einer Gesamtbewertung von weniger als 57 Punkten kommt die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht.


Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Übrigen nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrages und bei einer finanziellen oder sächlichen Förderung durch die Stadt/Gemeinde. Alle Museen mit einer Gesamtbewertung von mindestens 57 Punkten haben einen Antrag auf einen Zuschuss des Kreises für das Jahr 2020 gestellt und werden durch die jeweilige Stadt/ Gemeinde sächlich oder finanziell unterstützt.

 

Derzeit wird die Museumskonzeption, Stand 2015, aktualisiert und dem Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus voraussichtlich in seiner kommenden Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.