Beschluss: keine Beschlussfassung

 


Für das Programmjahr 2020/21 ist auf der Grundlage der Entgeltordnung und der Angebotsstruktur der letzten Jahre wieder ein umfangreiches Programm geplant worden. Der VHS-Leiter stellt dar, dass aber damit gerechnet werden muss, dass die Abstands- und Hygieneregeln der Coronaschutzverordnung die Durchführung der Veranstaltungen auch im neuen Programmjahr bestimmen werden. Es ist aber noch unsicher, in welchem Ausmaß ein Fachbereich davon langfristig betroffen sein wird. Seine Ausführungen sind stichpunktartig als letzte Seite der zu Tagesordnungspunkt 2 genannten PowerPoint-Präsentation als Anlage beigefügt. Er stellt seine Besorgnis dar, dass ein Fortdauern der derzeitigen Auslegung der Rechtslage dazu führen wird, dass ein Großteil der geplanten Veranstaltungen in Schulen nicht durchgeführt werden kann. Er schlägt vor, dass sich der VHS-Leiter und Fachbereichsleitende mit den Städten und Gemeinden des Kreises noch vor den Sommerferien in Verbindung setzen, um über die räumliche Umsetzung der geplanten Veranstaltungen zu sprechen. Er bittet dabei darum zu prüfen, ob die für Schulen verbindlichen Hygienepläne ggf. angepasst werden können, um eine Nutzung durch die VHS zu ermöglichen und verweist auf entsprechende Beispiele aus dem Ruhrgebiet.

 

Die Kuratoriumsvorsitzende fasst das Anliegen des VHS-Leiters in einem Appell zusammen: Die Städte und Gemeinden werden eindringlich aufgerufen, mit der VHS zusammen die Durchführung der geplanten VHS-Veranstaltungen 2020/21 zu ermöglichen. Die Kuratoriumsmitglieder unterstützen dieses Anliegen.