Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung und die Institutionen in Trägerschaft des Kreises steigen bei ihrer Beschaffung auf Recyclingpapier um.


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gem. § 5 GeschO vom 19.02.2020 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreisausschuss wie folgt aus:

Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Recyclingpapier fordert die Erfüllung höchster ökologischer Standards und ist die umweltfreundlichste Wahl bei der Beschaffung von Papier. Für die kreiseigenen Schulen wurde daher bis Ende 2019 Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ beschafft. Der Einsatz dieses Recyclingpapiers hat jedoch zu massiven Störungen bei Kopierern und Arbeitsplatzdruckern in den Schulen geführt. Die mit der Wartung dieser Geräte beauftragten Firmen/Hersteller haben eingeräumt, dass der Einsatz dieses Papiers grundsätzlich für die Geräte zugelassen sei, der Betrieb jedoch nicht empfohlen werde. Die Staubpartikel, die bei der Verarbeitung des Recyclingpapiers in den elektronischen Geräten entstehen und dort auch verbleiben, waren häufig Ursache dieser massiven Störungen. Insbesondere Kopierer sind in sehr kurzen Intervallen stetig ausgefallen. Die Wartungsintervalle wurden erheblich verkürzt und dennoch kam es immer wieder zu Ausfällen der Geräte. Dies hat den Schulbetrieb erheblich negativ beeinflusst. Die Schulleiter haben die Verwaltung dringend um Abhilfe gebeten.

 

 

Seit Beginn des Jahres 2020 wird daher auch für die Schulen das bereits seit Jahren in der Verwaltung eingesetzte FSC-zertifizierte Papier beschafft. Seit dem Einsatz dieses Papiers arbeiten die Kopierer an den Schulen nahezu störungsfrei. Die zuvor genannten Probleme  beim Einsatz von Recyclingpapier haben vor Jahren bereits in der Verwaltung zu einer Umstellung auf FSC-zertifiziertes Papier geführt. Zuletzt wurde die Hausdruckerei im Kreishaus im Oktober 2019 mit zwei neuen „Kopierstraßen“ ausgestattet. Der Gerätehersteller Ricoh hat aus den vorgenannten Gründen empfohlen, auf den Einsatz von Recyclingpapier zu verzichten. Repräsentative Gründe haben seinerzeit bei der Papierumstellung keine Rolle gespielt. Der Verwaltung ist insofern an der Wirtschaftlichkeit einer Papierbeschaffung gelegen, um einen störungsfreien Betrieb im Bereich der Druckerzeugnisse zu gewährleisten. Bezüglich der Nachhaltigkeit gelten für die Verwaltung die nachfolgenden Kriterien für die Beschaffung des Papiers:

 

 

FSC – Forest Stewardship Council

Der Forest Stewardship Council ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich seit 1993 für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Nutzung der Wälder weltweit einsetzt. Neben der Zertifizierung von Wäldern vergibt der FSC die Label FSC 100 %, FSC Mix und FSC Recycled an Produkte aus Holz, unter anderem Papier. Bei dem derzeit in der Verwaltung und den kreiseigenen Schulen verwendeten Papier „target personal“ handelt es sich um ein FSC-Mix mind. 70 %. Dieses Label steht für Produkte, bei denen Materialien aus FSC-zertifizierten Wäldern, Recyclingmaterial sowie Material aus kontrollierten Quellen (Controlled Wood mit maximal 30 %) zum Einsatz kommen. FSC-Mix ermöglicht eine verantwortungsvolle Waldwirtschaft nicht nur für Vollholzprodukte (FSC 100%), sondern auch für Möbel und Papier.

 

 

EU-Ecolabel

Das Siegel wird von der Europäischen Kommission ausgegeben. Es stellt Anforderungen an den gesamten Herstellungsprozess des Papiers. Um Wasser und Luft zu schonen, wird der Chemikalieneinsatz beschränkt. Das verwendete Material muss außerdem zu mindestens 50 % von externen Zertifizierungssystemen, wie beispielsweise FSC zertifiziert sein.

 

 

ECF (elementary-chlorine-free)

Die Herstellung von Papiererzeugnissen erfolgt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff.

 

 

Alterungsbeständigkeit (ISO 9706)

Um Schriftgut dauerhaft für die Archivierung erhalten zu können, muss das Papier alterungsbeständig gemäß dieser Norm sein. Neben Festigkeitseigenschaften benennt die Norm Anforderungen an Alkalireserve, Oxidationsbeständigkeit und ph-Wert des Kaltwasserextraktes. Recyclingpapier kann zwar die ISO 9706 erfüllen, jedoch nicht das Umweltzeichen „Blauer Engel“ erhalten, da die Anforderungen an die zu verwendenden Altpapiersorten nicht erfüllt werden.

 

 

Weitere Kriterien sind:

Umweltmanagementsystem nach ISO 14001

Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Gesundheits- und Sicherheitssystem nach ISO 45001.“

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass das derzeit verwendete Papier keine optimale Lösung sei und die Nutzung von Recyclingpapier in anderen Verwaltungen funktioniere.

 

 

Die Fraktionen von FDP und CDU äußern, dass der Antrag bereits vor Jahren gestellt worden sei und man damals wie heute dem Antrag nicht zustimmen könne, da die Nutzung von Recyclingpapier mit den eingesetzten Kopierern und Druckern problematisch sei.

 

Landrat Pusch stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen daraufhin zur Abstimmung.