Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 22.04.2020 zur kreisweiten Abwicklung der Ertragsausfälle durch die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat März 2020 wird genehmigt.


Da die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages erst am 26.05.2020 bzw. 09.06.2020 stattfinden, zur finanziellen Entlastung die Erstattung der Elternbeiträge für den Monat März 2020 jedoch Ende April 2020 erfolgen sollte, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 Satz 4 KrO am 22.04.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

 

„1. Auf der Grundlage des Belastungsausgleiches des Landes NRW für den Kreis Heinsberg in Höhe von 4 Mio. Euro erhalten die kreisangehörigen Kommunen eine Zuweisung des Kreises zur Kompensation von 50% der Ertragsausfälle bei den Elternbeiträgen für den Monat März 2020 in folgender Höhe:

 

Stadt / Gemeinde

Ausgleichsbetrag:

Erkelenz

           115.000 €

Gangelt

          6.250 €

Geilenkirchen

            58.650 €

Heinsberg, Stadt

           107.500 €

Hückelhoven

     88.650 €

Selfkant

       2.750 €

Übach-Palenberg

        12.400 €

Waldfeucht

          3.550 €

Wassenberg

             7.500 €

Wegberg

            22.500 €

gesamt

        424.750 €

 

 

Die Bewilligung erfolgt ohne gesonderte Bescheiderteilung pauschal als Festbetrag unter Ausschluss einer Nachfinanzierungsverpflichtung.

 

2. Der Jugendamtsumlage wird pauschal ein Betrag in Höhe von 177.400 Euro zur Kompensation des Ertragsausfalls für den Monat März 2020 zugeordnet.“

 

Die unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung, der weitere Erläuterungen entnommen werden können, ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.