Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom 24.03.2020 über die Zuleitung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2018 wird genehmigt.


Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-      Gesamtbilanz,

-      Gesamtergebnisrechnung und

-      Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schmitz aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wurde von Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2018 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

 

Der Gesamtabschluss hat einen erheblichen Umfang, der mit dem Umfang des Haushaltsplans vergleichbar ist. Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise wird schon aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erstellung einer Vielzahl von Exemplaren des Gesamtwerkes und eine Versendung mit diesen Erläuterungen verzichtet.


 

Selbstverständlich besteht für alle Kreistagsmitglieder die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen einzusehen.

 

Da die Sitzung des Kreistages am 31.03.2020 aufgrund der Einschränkungen durch den Coronavirus nicht stattgefunden hat, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW a.F. folgender Beschluss gefasst:

 

 

„Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet.“

 

Die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Dringlichkeitsentscheidung und die Entwürfe der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und der Kapitalflussrechnung sowie der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wurden den Kreistagsmitgliedern per E-Mail am 07.04.2020 übermittelt.