Sitzung: 26.05.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0069/2020
Beschlussvorschlag:
Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 30.03.2020
zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für März und April 2020 wird
genehmigt.
Im Wege der Dringlichkeit wurde gem. § 50 Abs. 3 S. 4 KrO am 30.03.2020 folgender Beschluss gefasst:
„1.
Der Kreis Heinsberg setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der
örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten, Offenen
Ganztagsschulen und Kindertagespflegen im Hinblick auf die aktuelle
Corona-Situation für den Monat April 2020 aus. Sofern Elternbeiträge für den
Monat April 2020 trotzdem gezahlt werden, werden diese erstattet.
2. Hinsichtlich des Monats März 2020 werden die bereits
eingezogenen bzw. gezahlten Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von
Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und Kindertagespflegen angesichts
der notwendigen Bearbeitungsdauer zu einem späteren Zeitpunkt erstattet. Die
Verwaltung setzt sich für eine Beteiligung des Landes NRW an den Ausfallkosten
für den Monat März 2020 ein.“
Weitere Erläuterungen können der der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses beigefügten Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.