Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 30.04.2020 zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für Mai 2020 wird genehmigt.


Im Wege der Dringlichkeit wurde gem. § 50 Abs. 3 S. 4 KrO am 30.04.2020 folgender Be-schluss gefasst:

 

„Der Kreis Heinsberg setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und Kindertagespflegen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation für den Monat Mai 2020 aus. Sofern Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 trotzdem gezahlt werden, werden diese erstattet.“

 

Weitere Einzelheiten können der der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses bei-gefügten Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.