Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Elternbeitragssatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen.


Aus folgenden Gründen ist es erforderlich, die Elternbeitragssatzung zu ändern:

 

Im neuen Kinderbildungsgesetz, welches im August 2020 in Kraft tritt, wurde die Beitragsfreiheit von einem Jahr auf 2 Jahre angehoben. Gem. § 50 KiBiz „ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“

 

Wie bereits ausgeführt wurden die Leitlinien zur Tagespflege geändert. Dadurch ergibt sich eine Änderung der Anlagen der Elternbeitragssatzung (Elternbeitragstabelle).

 

Weiterhin wurde die Elternbeitragsabteilung durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Bei dieser Überprüfung wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes auf fehlende Inhalte der Elternbeitragssatzung hingewiesen. Diese Änderungen (u. a. Aufnahme des KindergeldPlus) wurden nun in der Elternbeitragssatzung vorgenommen.