Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:
 

1.)    Der Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2018 mit der Bilanzsumme von 451.156.018,87 €.

 

2.)    Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 und 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises zum 31.12.2018 vorbehaltlos Entlastung.

 


2. stv. Landrat Tholen übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-      Gesamtbilanz,

-      Gesamtergebnisrechnung und

-      Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Den mit Datum vom 10.03.2020 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses hat der Kreistag im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 24.03.2020 zur Kenntnis genommen und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet. Allen Kreistagsmitgliedern wurde diese Entscheidung nebst dem Gesamtabschluss per E-Mail am 07.04.2020 zugeleitet.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss und bedient sich hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. § 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 29.10.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Beauftragung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 zugestimmt.


 

Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtlageberichtes erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dem Prüfungsbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH vom 17.03.2020 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht des Kreises Heinsberg für das Jahr 2018 gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. geprüft und den Prüfungsbericht der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, dem sich das Rechnungsprüfungsamt angeschlossen hat, als Stellungnahme gegenüber dem Kreistag übernommen.