Beschluss: keine Beschlussfassung

Beschluss:


Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten:

 

4.1          Teilnahmewettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

 

Wie gewöhnlich findet alle drei Jahre der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreisebene statt, aus dem die Siegerdörfer hervorgehen, die beim Landeswettbewerb im darauffolgenden Jahr teilnehmen dürfen. Durch die Corona-Krise wurde der finale Bundeswettbewerb bereits vom Jahr 2022 auf 2023 verschoben. Der Landeswettbewerb wird sich demnach auf 2022 verschieben. Die ursprünglich geplante Bereisung der Dörfer auf Kreisebene, die für die 25. und 26. Kalenderwoche dieses Jahres vorgesehen war, wurde bereits storniert. Der Kreiswettbewerb wird in Folge dessen auf das Jahr 2021 verschoben. 

 

4.2          Mobilitäts-Testwochen für Betriebe im Kreis Heinsberg

 

Erstmalig wurden die Mobilitäts-Testwochen im vergangenen Jahr seitens der Kreisverwaltung im Kreis Heinsberg in Zusammenarbeit mit der IHK Aachen, der Region Aachen, der EnergieAgentur.NRW und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises den Unternehmen im Kreis Heinsberg angeboten. Diverse Mobilitätslösungen, ob für Mitarbeiter, Geschäftsreise oder Lieferverkehr, konnten kostenfrei kennen­gelernt werden, um eine klimafreundliche und effiziente Mobilität in Betrieben zu etablieren und voranzubringen.

 

Gemeinsam mit den Partnern der Alliander Netz Heinsberg, der NEW, dem AVV und der WestVerkehr sowie dem Autohaus Königs und BMW Kohl Automobile Heinsberg konnten Bausteine wie das Austesten von Pedelecs und Elektroautos, des ÖPNV und Carsharing angeboten werden.

 

Die Nachfrage nach den Angeboten der Mobilitäts-Testwoche war anfänglich verhalten, doch konnte im Juli mit der Fa. Saurer Spinning Solutions erstmalig ein Mobilitätstag für die Mitarbeiter des Unter­nehmens durchgeführt werden. Saurer Spinning Solutions hat am Firmensitz in Übach-Palenberg ca. 1.000 Mitarbeiter im Schichtdienst beschäftigt. Am Mobilitätstag, dem 17.07.2019, waren diverse Partner mit Ansprechpartnern vor Ort in Übach-Palenberg. BMW Kohl präsentierte zwei BMW i30 zum ausgiebigen Testen. Der Kreis Heinsberg sowie die EnergieAgentur.NRW stellten jeweils einen Renault Zoe bereit. Mitarbeiter der EnergieAgentur.NRW führten zudem diverse Beratungen zur Elektromobilität und zum    Mobilitätsmanagement für Unternehmen durch. Für diesen Mobilitätstag konnten zusätzlich die Fa. Sportwelt Scherer aus Übach-Palenberg und die Fa. Priocar aus Zülpich gewonnen werden. Sportwelt Scherer präsentierte die neusten E-Bike Modelle zum Testen und war mit zwei Mitarbeitern für die kompetente Beratung rund ums Thema Fahrrad und Pedelec vertreten. Priocar bot vor Ort Probefahrten mit einem StreetScooter, dem vollelektrischen Kleintransporter der Post, an. Die NEW stellte der Fa. Sauer abschließend zwei Pedelecs für zwei Wochen für die Mitarbeiter zu ausgiebigen Alltagstests zur Verfügung.

 

Zum Abschluss der Mobilitäts-Testwochen konnte am Kreishaus Heinsberg in direkter Nähe zum SPNV-Haltepunkt Kreishaus ein weiterer Standort für das Ford Carsharing des Autohauses Königs eröffnet werden.

 

Die Mobilitäts-Testwochen für Betriebe werden im Rahmen der Klimaschutzinitiativen des Kreises Heinsberg auch im Jahr 2020 wieder angeboten. Die Partner aus dem vergangenen Jahr sind weitgehend wieder mit dabei. Auf Grund der aktuell anhaltenden Situation wurde der Startzeitpunkt der Mobilitäts-Testwochen noch nicht festgelegt.

 

 

4.3          Wiederherstellung der Schienenverbindung Linnich-Hückelhoven/Baal          (Lückenschluss)

 

Die Kreise Düren und Heinsberg sowie die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) betreiben seit mehreren Jahren gemeinsam mit den anliegenden Kommunen die Wiederherstellung der ehem. Eisenbahnstrecke Linnich Baal. Auf dem Abschnitt Jülich – Linnich wurde im Jahr 2002 wieder Personenverkehr eingeführt. Eigentümer dieser Strecke ist die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH (BTG), zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist die Rurtalbahn GmbH (RTB). Gem. den Vorabstimmungen mit den beteiligten Kreisen Düren und Heinsberg und dem NVR als SPNV-Aufgabenträger soll das Eigentum an den Bahngrundstücken und den Bahnanlagen möglichst in kommunaler Hand sein. Insofern soll die BTG als 100 %-ige Tochter des Kreises Düren die erforderlichen Grundstücke erwerben und ins Eigentum übernehmen. Die Bahnanlagen sollen nach dem Eigentumsübergang auf die BTG an die RTB verpachtet werden, die RTB soll im Weiteren als Eisenbahninfrastrukturunternehmen für den sicheren Betrieb der Bahnanlagen verantwortlich werden.

 

Aus zuwendungsrechtlicher Sicht soll die BTG als Eigentümer der Bahnanlagen als Antragsteller und Zuwendungsempfänger auftreten. In ihrer Funktion als Zuwendungsempfänger und Eigentümer der Bahnanlagen ist die BTG Auftraggeber (AG) aller Leistungen.

 

Daher wurde zwischen den Kreisen Düren und Heinsberg eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die u. a. regelt, dass die BTG den Finanzierungsantrag für das Land NRW fertigt. Die hierzu notwendigen ingenieurtechnischen Planungen wie auch eine Umweltverträglichkeitsstudie wurden seitens der BTG im Frühjahr ausgeschrieben und konnten Ende April vergeben werde.

 

Für die Erstellung der zuwendungsrechtlichen Antragsunterlagen wurden für die Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie die notwendige technische Ausrüstung der Schienenstrecke das Büro Obermeyer (Büro Köln) beauftragt. Die Umweltverträglichkeitsstudie sowie artenschutzrechtliche Untersuchungen werden vom Büro Landschaft aus Aachen gefertigt. Beide Büros waren an der Reaktivierung der Heinsberger Bahn beteiligt.

 

Im Streckenabschnitt Linnich-Baal wurden 1974 die Gleisanlagen zurück gebaut. Gem. aktuellem Sachstand wurde die Bahnanlage jedoch nicht entwidmet. Zumindest aus Sicht der Raumordnung besteht noch eine Widmung als Verkehrsanlage und es wurde in der Regionalplanung entlang der Trasse ein Korridor für die wiederherzustellende Infrastruktur vorgesehen, so dass auf ein Raumordnungsverfahren zur Festlegung einer Trasse voraussichtlich verzichtet werden kann. Ob im engeren eisenbahnrechtlichen/planfeststellungsrechtlichen Sinn noch von einer Widmung ausgegangen werden kann, ist abschließend noch nicht geklärt. Da aber aus unterschiedlichen Gründen über weite Strecken eine Trassierung neben der ursprünglichen Bahnanlage erforderlich sein wird, wird vorsorglich davon ausgegangen, dass alle zu planenden Maßnahmen der Planfeststellungpflicht unterliegen.

 

Im Mai haben zwei Ortstermine der Büros mit der Unteren Naturschutzbehörde und der     Unteren Wasserbehörde der Kreise Düren und Heinsberg stattgefunden, um Konfliktpunkte bei der Trassierung frühzeitig zu identifizieren. So sollen die unterschiedlichen Trassenvarianten seitens der Planer in einer abgestimmten Trassenempfehlung münden, die dann entsprechend endbearbeitet wird.

 

Die Fertigstellung des Finanzierungsantrags ist für Juli 2021 vorgesehen. Zwischenzeitlich wird der NVR eine standardisierte Bewertung des Vorhabens veranlassen.

 


Abstimmungsergebnis: