Sitzung: 19.12.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag nimmt den Sachstand zur Neuorientierung der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) zur Kenntnis.
2. Der Kreistag stimmt grundsätzlich zu, dass sich der Kreis Heinsberg mittelbar (über den Zweckverband Region Aachen) oder unmittelbar an einer noch zu gründenden „IRR-Einrichtung“ beteiligt.
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Gründung einer „IRR-Einrichtung“ mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.
4. Der Kreistag erwartet nach Vorliegen eines abgestimmten Strukturvorschlags mit Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen Anfang 2014 eine entsprechende Beschlussvorlage.
Im Rahmen der IRR-Beiratssitzung am 22.11.2013 wurde einvernehmlich mit
der Bezirksregierung Köln und Vertretern des Landes NRW sowie den beteiligten
Gebietskörperschaften die Fortführung der IRR und eine mögliche Trägerstruktur
abgestimmt.
Unter Leitung der Regierungspräsidentin Gisela Walsken hat der Beirat
der IRR Vorschläge für eine mögliche Organisations- und Arbeitsstruktur der IRR
vorgelegt. Der neue Träger der IRR (Geschäftsstelle) könnte in der Rechtsform
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gebildet werden. Noch binnen
Jahresfrist soll ein erster Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zwischen den
potentiellen Gesellschaftern abgestimmt werden, der dann Anfang 2014 in den
Gremien der Gebietskörperschaften des IRR beraten werden soll.
In diesem Zusammenhang unterstützt der Kreis Heinsberg eine
Institutionalisierung der IRR, die sich auch in Form einer GmbH umsetzen ließe.
Die Verwaltung vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass neben der
endgültigen geeigneten Rechtsform auch der Gesellschafterkreis von Seiten der
Region Aachen betrachtet werden sollte. Es ist grundsätzlich auch eine
Vertretung der Region Aachen und seiner Gebietskörperschaften über den
Zweckverband Region Aachen denkbar. Diese Option soll daher in der Region
Aachen sowie mit der Regierungspräsidentin erörtert werden.
Der Beirat sprach sich am 22.11.2013 zunächst dafür aus, dass die
Gebietskörperschaften der IRR-Region, die Industrie- und Handelskammern, die
Handwerkskammern, die RWE Power AG, die Gewerkschaften sowie das Land NRW
Gesellschafter der IRR werden sollten. Der Gesellschaft sollen der Beirat und
ein Aufsichtsrat, der dem bisherigen Verwaltungsrat entsprechen soll, zur Seite
stehen.
Die Kernregion der IRR sollen die Städteregion Aachen, die Kreise
Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft und der Rhein-Kreis Neuss bilden. Die
Einbeziehung weiterer Städte und Gemeinden des Braunkohleplangebietes ist
hingegen noch offen. Eine kooperative Vorgehensweise, bei der die
Gebietskörperschaften und Akteure rund um die Kernregion in die Projektarbeit
einbezogen werden können, soll ermöglicht werden.
Vier Schwerpunktthemen sollen zukünftig im Mittelpunkt der Arbeit der
neuen „IRR GmbH“ stehen, für die zunächst ein Leitbild für die Region
entwickelt wird:
-
Energie-/Industriepolitik/Technologie
-
Flächenentwicklung/Logistik
-
Fachkräfte/Arbeitsplätze
-
Bioökonomie
Des Weiteren soll in einer Sitzung des Beirates der IRR im Februar 2014
über den Entwurf der Kategorisierung und Bewertung von 24 Projektideen der
einzelnen Arbeitsgruppen im IRR-Prozess beraten werden.
Die Verwaltung wird nach positiver Beschlussfassung des Kreistages mit
der Bezirksregierung Köln die weiteren Schritte einer Institutionalisierung der
IRR und der Vertretung der Region Aachen abstimmen und nach Vorliegen eines
beschlussfähigen Konstrukts und Kenntnissen zur gemeinschaftlichen Finanzierung
Anfang 2014 eine Vorlage zur Beratung in die Gremien des Kreises Heinsberg
einbringen.
Eine Beteiligung des Kreises Heinsberg an einer „IRR GmbH“ wäre eine
freiwillige Aufgabe. Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 Satz 2
Buchstabe l) KrO der Kreistag.
Der Haushaltsentwurf 2014 enthält für evtl. Gesellschaftseinlagen einen
Ansatz von 15.000,00 €, aus dem die Beteiligung am Stammkapital einer IRR GmbH
finanziert werden könnte. Weitere Mittel - etwa zur Finanzierung von
Betriebskosten - sind im Haushaltsentwurf nicht eingeplant. Sie müssten zu
gegebener Zeit ggf. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Auf den im
Schreiben der Regierungspräsidentin vom 02.12.2013 enthaltenen Hinweis, dass
Leistungen der Gesellschafter auch in Form einer Personalgestellung erfolgen
können, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Weitere Informationen bezüglich der inhaltlichen und organisatorischen
Neuaufstellung der IRR sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Im Einzelnen
sind dies:
Anlage 1: Schreiben
des Landrates an die Kreistagsfraktionen vom 03.12.2013
Anlage 2: Protokoll
zu TOP 1 der Sitzung des Beirates der IRR am 22.11.2013
Anlage 3: Karte
zum künftigen Raum der IRR
Anlage 4: Vorschlag der Bezirksregierung zur
Organisationsform IRR GmbH
(Stand: 15.11.2013)
Anlage 5: Schreiben der Regierungspräsidentin vom
02.12.2013
Anlage 6: Erster
Entwurf eines Gesellschaftsvertrages der IRR (Stand: 02.12.2013)
Landrat Pusch informiert über die Sitzung des Beirates der IRR am 18.12.2013 und führt aus, dass nach wie vor zu viele Punkte unklar seien, um einen konkreten Beschluss zu fassen. Er sagt zu, die Fraktionsvorsitzenden zeitnah über weitere Entwicklungen zu informieren. Kreistagsmitglied Dr. Kehren erläutert umfassend die mögliche Bündelung der Aufgabe beim Zweckverband Region Aachen und führt aus, der Prozess sei nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, jedoch sei über die Details noch zu verhandeln.