Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreistag nimmt den Sachstand zur Neuorientierung der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) zur Kenntnis.

2.        Der Kreistag stimmt grundsätzlich zu, dass sich der Kreis Heinsberg mittelbar (über den Zweckverband Region Aachen) oder unmittelbar an einer noch zu gründenden „IRR-Einrichtung“ beteiligt.

3.        Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Gründung einer „IRR-Einrichtung“ mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

4.        Der Kreistag erwartet nach Vorliegen eines abgestimmten Strukturvorschlags mit Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen Anfang 2014 eine entsprechende Beschlussvorlage. 

 


Im Rahmen der IRR-Beiratssitzung am 22.11.2013 wurde einvernehmlich mit der Bezirksregierung Köln und Vertretern des Landes NRW sowie den beteiligten Gebietskörperschaften die Fortführung der IRR und eine mögliche Trägerstruktur abgestimmt.

 

Unter Leitung der Regierungspräsidentin Gisela Walsken hat der Beirat der IRR Vorschläge für eine mögliche Organisations- und Arbeitsstruktur der IRR vorgelegt. Der neue Träger der IRR (Geschäftsstelle) könnte in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gebildet werden. Noch binnen Jahresfrist soll ein erster Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zwischen den potentiellen Gesellschaftern abgestimmt werden, der dann Anfang 2014 in den Gremien der Gebietskörperschaften des IRR beraten werden soll.

 

In diesem Zusammenhang unterstützt der Kreis Heinsberg eine Institutionalisierung der IRR, die sich auch in Form einer GmbH umsetzen ließe. Die Verwaltung vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass neben der endgültigen geeigneten Rechtsform auch der Gesellschafterkreis von Seiten der Region Aachen betrachtet werden sollte. Es ist grundsätzlich auch eine Vertretung der Region Aachen und seiner Gebietskörperschaften über den Zweckverband Region Aachen denkbar. Diese Option soll daher in der Region Aachen sowie mit der Regierungspräsidentin erörtert werden.

 

Der Beirat sprach sich am 22.11.2013 zunächst dafür aus, dass die Gebietskörperschaften der IRR-Region, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die RWE Power AG, die Gewerkschaften sowie das Land NRW Gesellschafter der IRR werden sollten. Der Gesellschaft sollen der Beirat und ein Aufsichtsrat, der dem bisherigen Verwaltungsrat entsprechen soll, zur Seite stehen.

 

Die Kernregion der IRR sollen die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft und der Rhein-Kreis Neuss bilden. Die Einbeziehung weiterer Städte und Gemeinden des Braunkohleplangebietes ist hingegen noch offen. Eine kooperative Vorgehensweise, bei der die Gebietskörperschaften und Akteure rund um die Kernregion in die Projektarbeit einbezogen werden können, soll ermöglicht werden.

 

Vier Schwerpunktthemen sollen zukünftig im Mittelpunkt der Arbeit der neuen „IRR GmbH“ stehen, für die zunächst ein Leitbild für die Region entwickelt wird:

-            Energie-/Industriepolitik/Technologie

-            Flächenentwicklung/Logistik

-            Fachkräfte/Arbeitsplätze

-            Bioökonomie

 

Des Weiteren soll in einer Sitzung des Beirates der IRR im Februar 2014 über den Entwurf der Kategorisierung und Bewertung von 24 Projektideen der einzelnen Arbeitsgruppen im IRR-Prozess beraten werden.

 

Die Verwaltung wird nach positiver Beschlussfassung des Kreistages mit der Bezirksregierung Köln die weiteren Schritte einer Institutionalisierung der IRR und der Vertretung der Region Aachen abstimmen und nach Vorliegen eines beschlussfähigen Konstrukts und Kenntnissen zur gemeinschaftlichen Finanzierung Anfang 2014 eine Vorlage zur Beratung in die Gremien des Kreises Heinsberg einbringen.

 

Eine Beteiligung des Kreises Heinsberg an einer „IRR GmbH“ wäre eine freiwillige Aufgabe. Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe l) KrO der Kreistag.

 

Der Haushaltsentwurf 2014 enthält für evtl. Gesellschaftseinlagen einen Ansatz von 15.000,00 €, aus dem die Beteiligung am Stammkapital einer IRR GmbH finanziert werden könnte. Weitere Mittel - etwa zur Finanzierung von Betriebskosten - sind im Haushaltsentwurf nicht eingeplant. Sie müssten zu gegebener Zeit ggf. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Auf den im Schreiben der Regierungspräsidentin vom 02.12.2013 enthaltenen Hinweis, dass Leistungen der Gesellschafter auch in Form einer Personalgestellung erfolgen können, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Weitere Informationen bezüglich der inhaltlichen und organisatorischen Neuaufstellung der IRR sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Im Einzelnen sind dies:

 

Anlage 1:      Schreiben des Landrates an die Kreistagsfraktionen vom 03.12.2013

Anlage 2:      Protokoll zu TOP 1 der Sitzung des Beirates der IRR am 22.11.2013

Anlage 3:      Karte zum künftigen Raum der IRR

Anlage 4:      Vorschlag der Bezirksregierung zur Organisationsform IRR GmbH

                     (Stand: 15.11.2013)

Anlage 5:      Schreiben der Regierungspräsidentin vom 02.12.2013

Anlage 6:                   Erster Entwurf eines Gesellschaftsvertrages der IRR (Stand: 02.12.2013)

 

Landrat Pusch informiert über die Sitzung des Beirates der IRR am 18.12.2013 und führt aus, dass nach wie vor zu viele Punkte unklar seien, um einen konkreten Beschluss zu fassen. Er sagt zu, die Fraktionsvorsitzenden zeitnah über weitere Entwicklungen zu informieren. Kreistagsmitglied Dr. Kehren erläutert umfassend die mögliche Bündelung der Aufgabe beim Zweckverband Region Aachen und führt aus, der Prozess sei nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, jedoch sei über die Details noch zu verhandeln.