Sitzung: 23.06.2020 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Vorlage: 0021/2020
Mit Schreiben vom 04.11.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, hat die CDU-Kreistagsfraktion nach § 5 der Geschäftsordnung einen Prüfauftrag in den Fachausschuss eingebracht, der ausgiebig diskutiert und in angepasster Form einstimmig angenommen wurde:
“Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Aachener
Verkehrsverbund (AVV) und der WestVerkehr, ob durch die Einführung eines
attraktiven und preisgünstigen Fahrausweises (Monatsticket im
Einzel-/ABO-Bezug) zusätzliche Kunden/-innen erschlossen werden können. Eine Abstimmung mit den
benachbarten Verkehrsverbünden ist anzustreben.“
Der AVV und die WestVerkehr haben auf der Grundlage
diverser gesetzlicher und tariflicher Vorgaben verschiedene Modellberechnungen
im Rahmen der Prüfung eines preisgünstigen AVV-Monatstickets im Kreis Heinsberg
durchgeführt. Durch gesetzliche/tarifliche Zwänge sind bei einer Betrachtung
auf Kreisebene alle entsprechend angebotenen AVV-Tarife in die Kalkulation
einzubeziehen, wie z. B. auch Schülerfahrkarten. Dies könnte u. a.
die Diskussion zur derzeit geforderten kreisweiten Einführung des
„School&Fun-Tickets“ beeinflussen.
Der für eine Tarifabsenkung Verantwortliche muss die
entstehenden Einnahmeausfälle in der Verbundsystematik ausgleichen,
gleichzeitig würden jedoch die erzielten Mehreinnahmen allen Verkehrsträgern im
AVV gem. vertraglicher Vereinbarungen zu Gute kommen.
Die Ergebnisse der Modellrechnung wurden von der
Verwaltung mit dem AVV und der WestVerkehr ausgiebig kontrovers diskutiert. Der
AVV wird seit geraumer Zeit mit Anfragen zu Anpassungen von Ortstarifen
konfrontiert. Die Einführung neuer, regionaler Tarifprodukte steht vom
Grundsatz her im direkten Spannungsverhältnis zur Forderung nach
Tarif-vereinfachung. Die Einführung eines City-Tarifs stellt tariflich
betrachtet eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Stärkung des örtlichen ÖPNV
dar. Um dennoch der Forderung des Komplexitätsabbaus mittel- bis langfristig
nachzukommen, wird von Seiten der Verbund-gesellschaft mit Einführung des
eTarifes im AVV perspektivisch die Überführung der City-Tarife verfolgt. Nähere
Erläuterungen zum aktuellen Planungsstand zur Einführung des eTarifes im AVV wurden schon in der
Sitzung unter TOP 3 vom AVV-Geschäftsführer Herrn Geulen gegeben.
Diverse Studien zeigen auf, dass Tarifabsenkungen im
ÖPNV, wenn überhaupt, nur in einem schlüssigen Gesamtkonzept Wirkung entfalten.
Um die geforderte Verkehrswende nachhaltig zu gestalten und somit einen Beitrag
zum Umweltschutz zu leisten, bedarf es aus Sicht vieler Experten und der
Verbundgesellschaft eines Konzepts in dem vorrangig zusätzliche Kapazitäten, verlässliche und
dichtere Takte, mit möglichst emissionsfreien Fahrzeugen auf intakter Infrastruktur
eingeplant und geschaffen werden. Dies wiederum verlangt nach einer
verlässlichen und dauerhaften Finanzierung der hierzu anfallenden Kosten beim
Verkehrs-unternehmen.
Ende November hat die Zweckverbandsversammlung den AVV
beauftragt, eine gutachter-liche Untersuchung von Maßnahmen zur Stärkung des
ÖPNV im AVV kurzfristig auszuschreiben.
Dieses Gutachten soll u. a. genau die oben
angesprochenen Themenkomplexe aufgreifen bzw. Fragestellungen beantworten:
·
Analyse und Ausarbeiten von Defiziten und Schwachstellen
des heutigen ÖPNV-Angebotes (u.a. Kapazitätsengpässe und Defizite im
Leistungsangebot, Qualitätsdefizite)
· Entwicklung und Bewertung (qualitativ und
monetär) von Vorschlägen für Maßnahmen in den relevanten Themenfeldern zur
Stärkung des ÖPNV wie Leistungsangebot, Qualität und mögliche weitere
Digitalisierungsschritte zur Stärkung des digitalen Vertriebs
·
Weitere Abschätzung von möglichen flankierenden
tariflichen Maßnahmen (z.B. eTarif)
Ziel des Gutachtens ist somit die Entwicklung von
Entscheidungsgrundlagen für die Er-greifung von Maßnahmen, die geeignet sind,
den Modal-Split nachhaltig zu Gunsten des
öffentlichen Nahverkehrs und des Umweltverbundes im gesamten
Verbundgebiet zu ver-ändern, mit entsprechenden Kostenschätzungen sowie
Aussagen zu möglichen Finanzierungsmodellen.
Ein weiterer Zugang könnte die Finanzierung von
ÖPNV-Projekten durch Fördermittel von Bund und Land darstellen. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant zum 3.
Quartal 2020 im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 – Maß-nahmenpaket des
Sektors Verkehr „Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV“ – eine Förderung von
Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV aufzulegen. Das Land NRW hatte im November 2019 zur Teilnahme an einem
Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen
Raum“ aufgerufen. Hier hat der Kreis in Kooperation mit der WestVerkehr eine
Projektskizze eingereicht.
Zum eingangs erwähnten Prüfauftrag der
CDU-Kreistagsfraktion hinsichtlich der Er-schließung zusätzlicher
ÖPNV-Kundenpotentiale im Kreis Heinsberg durch Einführung eines attraktiven und
preisgünstigen Zeitfahrausweises werden die Geschäftsführer des AVV, Herr
Geulen, und der WestVerkehr, Herr Winkens, in der Sitzung berichten.
In der Ausschusssitzung wird Ausschussmitglied
Dahlmanns zunächst das Wort erteilt, der Erläuterung zur Intention des Antrags
abgibt. Da - wie unter TOP 3 von Geschäftsführer Geulen ausgeführt - bereits
eine Untersuchung beauftragt ist, welche sich u. a. auch mit dem komplexen
Thema des Leistungsangebots und Tickets beschäftigt, erklärt sich
Ausschussmitglied Dahlmanns damit einverstanden, dass die Entscheidung über den
Antrag zurückgestellt wird.