Beschluss: keine Beschlussfassung

Mit Schreiben vom 04.11.2019 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Herrn Franz-Michael Jansen, hat die CDU-Kreistagsfraktion nach § 5 der Geschäftsordnung einen Prüfauftrag in den Fachausschuss eingebracht, der ausgiebig diskutiert und in angepasster Form einstimmig angenommen wurde:

 

“Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und der WestVerkehr, ob durch die Einführung eines attraktiven und preisgünstigen Fahrausweises (Monatsticket im Einzel-/ABO-Bezug) zusätzliche Kunden/-innen erschlossen werden     können. Eine Abstimmung mit den benachbarten Verkehrsverbünden ist anzustreben.“

 

Der AVV und die WestVerkehr haben auf der Grundlage diverser gesetzlicher und tariflicher Vorgaben verschiedene Modellberechnungen im Rahmen der Prüfung eines preisgünstigen AVV-Monatstickets im Kreis Heinsberg durchgeführt. Durch gesetzliche/tarifliche Zwänge sind bei einer Betrachtung auf Kreisebene alle entsprechend angebotenen AVV-Tarife in die Kalkulation einzubeziehen, wie z. B. auch Schülerfahrkarten. Dies könnte u. a. die Diskussion zur derzeit geforderten kreisweiten Einführung des „School&Fun-Tickets“ beeinflussen.

 

Der für eine Tarifabsenkung Verantwortliche muss die entstehenden Einnahmeausfälle in der Verbundsystematik ausgleichen, gleichzeitig würden jedoch die erzielten Mehreinnahmen allen Verkehrsträgern im AVV gem. vertraglicher Vereinbarungen zu Gute kommen.

 

Die Ergebnisse der Modellrechnung wurden von der Verwaltung mit dem AVV und der WestVerkehr ausgiebig kontrovers diskutiert. Der AVV wird seit geraumer Zeit mit Anfragen zu Anpassungen von Ortstarifen konfrontiert. Die Einführung neuer, regionaler Tarifprodukte steht vom Grundsatz her im direkten Spannungsverhältnis zur Forderung nach Tarif-vereinfachung. Die Einführung eines City-Tarifs stellt tariflich betrachtet eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Stärkung des örtlichen ÖPNV dar. Um dennoch der Forderung des Komplexitätsabbaus mittel- bis langfristig nachzukommen, wird von Seiten der Verbund-gesellschaft mit Einführung des eTarifes im AVV perspektivisch die Überführung der City-Tarife verfolgt. Nähere Erläuterungen zum aktuellen Planungsstand zur Einführung des     eTarifes im AVV wurden schon in der Sitzung unter TOP 3 vom AVV-Geschäftsführer Herrn Geulen gegeben.

 

Diverse Studien zeigen auf, dass Tarifabsenkungen im ÖPNV, wenn überhaupt, nur in einem schlüssigen Gesamtkonzept Wirkung entfalten. Um die geforderte Verkehrswende nachhaltig zu gestalten und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, bedarf es aus Sicht vieler Experten und der Verbundgesellschaft eines Konzepts in dem vorrangig zusätzliche           Kapazitäten, verlässliche und dichtere Takte, mit möglichst emissionsfreien Fahrzeugen auf intakter Infrastruktur eingeplant und geschaffen werden. Dies wiederum verlangt nach einer verlässlichen und dauerhaften Finanzierung der hierzu anfallenden Kosten beim Verkehrs-unternehmen.

 

Ende November hat die Zweckverbandsversammlung den AVV beauftragt, eine gutachter-liche Untersuchung von Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV im AVV kurzfristig auszuschreiben.

 

Dieses Gutachten soll u. a. genau die oben angesprochenen Themenkomplexe aufgreifen bzw. Fragestellungen beantworten:

·      Analyse und Ausarbeiten von Defiziten und Schwachstellen des heutigen ÖPNV-Angebotes (u.a. Kapazitätsengpässe und Defizite im Leistungsangebot, Qualitätsdefizite)

·      Entwicklung und Bewertung (qualitativ und monetär) von Vorschlägen für Maßnahmen in den relevanten Themenfeldern zur Stärkung des ÖPNV wie Leistungsangebot, Qualität und mögliche weitere Digitalisierungsschritte zur Stärkung des digitalen Vertriebs

·      Weitere Abschätzung von möglichen flankierenden tariflichen Maßnahmen (z.B. eTarif)

Ziel des Gutachtens ist somit die Entwicklung von Entscheidungsgrundlagen für die Er-greifung von Maßnahmen, die geeignet sind, den Modal-Split nachhaltig zu Gunsten des   öffentlichen Nahverkehrs und des Umweltverbundes im gesamten Verbundgebiet zu ver-ändern, mit entsprechenden Kostenschätzungen sowie Aussagen zu möglichen                   Finanzierungsmodellen.

 

Ein weiterer Zugang könnte die Finanzierung von ÖPNV-Projekten durch Fördermittel von Bund und Land darstellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant zum 3. Quartal 2020 im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 – Maß-nahmenpaket des Sektors Verkehr „Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV“ – eine Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV aufzulegen. Das Land NRW hatte im           November 2019 zur Teilnahme an einem Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ aufgerufen. Hier hat der Kreis in Kooperation mit der WestVerkehr eine Projektskizze eingereicht.

 

Zum eingangs erwähnten Prüfauftrag der CDU-Kreistagsfraktion hinsichtlich der Er-schließung zusätzlicher ÖPNV-Kundenpotentiale im Kreis Heinsberg durch Einführung eines attraktiven und preisgünstigen Zeitfahrausweises werden die Geschäftsführer des AVV, Herr Geulen, und der WestVerkehr, Herr Winkens, in der Sitzung berichten.

In der Ausschusssitzung wird Ausschussmitglied Dahlmanns zunächst das Wort erteilt, der Erläuterung zur Intention des Antrags abgibt. Da - wie unter TOP 3 von Geschäftsführer Geulen ausgeführt - bereits eine Untersuchung beauftragt ist, welche sich u. a. auch mit dem komplexen Thema des Leistungsangebots und Tickets beschäftigt, erklärt sich Ausschussmitglied Dahlmanns damit einverstanden, dass die Entscheidung über den Antrag zurückgestellt wird.