Sitzung: 09.06.2020 Kreistag
Vorlage: 0100/2020
Diese Anfrage beantwortet Landrat Pusch wie Folgt:
„Frage 1: Seit wann
verzichtet die Verwaltung auf die sachgrundlose Befristung bei der Einstellung
von Tarifbeschäftigten?
Antwort: Die Verwaltung verzichtet grundsätzlich seit
Mitte 2019 auf die Befristung bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten oder die
Übernahme von Auszubildenden.
Frage 2: Welche Gründe gibt es für das Abweichen von der bisherigen
Praxis?
Antwort: Befristete Arbeitsverträge wurden bis 2019 in
den weitaus meisten Fällen zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder
einer anderen Arbeitnehmerin (z. B. zur Vertretung während einer Elternzeit
oder Beurlaubung) abgeschlossen. Sofern nicht in der Person des Arbeitnehmers
oder der Arbeitnehmerin liegende Gründe eine andere Entscheidung rechtfertigen,
erfolgte bereits bis Mitte 2019 aufgrund der fortwährenden personellen
Fluktuation nach 2-jähriger Beschäftigungszeit regelmäßig die Übernahme in ein
unbefristetes tarifliches Beschäftigungsverhältnis. Auf diese Art und Weise
konnten so genannte Kettenbefristungen regelmäßig vermieden werden.
Nichtsdestotrotz hat sich die
Verwaltung Mitte 2019 dazu entschieden, die Befristungspraxis - wie zu Frage 1
beschrieben - zu ändern. Ursächlich hierfür waren mit Blick auf den zunehmenden
Fachkräftemangel und die Auswirkungen des demografischen Wandels sowie die
Sicherung der Aufgabenerfüllung konzeptionelle Überlegungen zur Steigerung der
Personalgewinnungschancen sowie zur Verbesserung der Bindung des tariflich
beschäftigen Personals des Kreises Heinsberg.
Frage 3: Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich
beim Kreis derzeit noch in sachgrundlos befristeten
Beschäftigungsverhältnissen? Wurde oder wird ihnen die
vorzeitige Entfristung ihrer Arbeitsverträge angeboten?
Antwort: Der Kreis Heinsberg beschäftigt derzeit 763
tariflich Beschäftigte. Davon befinden sich aktuell 37 Bedienstete in
sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes
über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Auch diesen derzeit noch
sachgrundlos befristet Beschäftigten sollen im Sommer 2020 nach vorheriger
Einholung von dienstlichen Beurteilungen die Entfristungen ihrer
Arbeitsverträge angeboten werden.
Frage 4: Besteht die Absicht, auch in Zukunft auf sachgrundlose
Befristungen bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten zu verzichten?
Antwort: Ja, auch in Zukunft besteht die
Absicht, bei Neueinstellungen von Tarifkräften im Allgemeinen auf sachgrundlose
Befristungen zu verzichten.“