Diese Anfrage beantwortet Landrat Pusch wie Folgt:

 

Frage 1: Seit wann verzichtet die Verwaltung auf die sachgrundlose Befristung bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten?

 

Antwort: Die Verwaltung verzichtet grundsätzlich seit Mitte 2019 auf die Befristung bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten oder die Übernahme von Auszubildenden.

 

 

Frage 2: Welche Gründe gibt es für das Abweichen von der bisherigen Praxis?

 

Antwort: Befristete Arbeitsverträge wurden bis 2019 in den weitaus meisten Fällen zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin (z. B. zur Vertretung während einer Elternzeit oder Beurlaubung) abgeschlossen. Sofern nicht in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegende Gründe eine andere Entscheidung rechtfertigen, erfolgte bereits bis Mitte 2019 aufgrund der fortwährenden personellen Fluktuation nach 2-jähriger Beschäftigungszeit regelmäßig die Übernahme in ein unbefristetes tarifliches Beschäftigungsverhältnis. Auf diese Art und Weise konnten so genannte Kettenbefristungen regelmäßig vermieden werden.

 

Nichtsdestotrotz hat sich die Verwaltung Mitte 2019 dazu entschieden, die Befristungspraxis - wie zu Frage 1 beschrieben - zu ändern. Ursächlich hierfür waren mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die Auswirkungen des demografischen Wandels sowie die Sicherung der Aufgabenerfüllung konzeptionelle Überlegungen zur Steigerung der Personalgewinnungschancen sowie zur Verbesserung der Bindung des tariflich beschäftigen Personals des Kreises Heinsberg.

 

 

Frage 3: Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich beim Kreis derzeit noch in sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnissen? Wurde oder wird ihnen die

vorzeitige Entfristung ihrer Arbeitsverträge angeboten?

 

Antwort: Der Kreis Heinsberg beschäftigt derzeit 763 tariflich Beschäftigte. Davon befinden sich aktuell 37 Bedienstete in sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Auch diesen derzeit noch sachgrundlos befristet Beschäftigten sollen im Sommer 2020 nach vorheriger Einholung von dienstlichen Beurteilungen die Entfristungen ihrer Arbeitsverträge angeboten werden.

 

 

Frage 4: Besteht die Absicht, auch in Zukunft auf sachgrundlose Befristungen bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten zu verzichten?

 

Antwort: Ja, auch in Zukunft besteht die Absicht, bei Neueinstellungen von Tarifkräften im Allgemeinen auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten.“