Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Fachausschusses am 11.09.2013 zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2013 betreffend „Erstellung eines Konzeptes für ein dezentrales Beratungsangebot“ ausführlich Stellung bezogen und angekündigt, zu Beginn des Jahres 2014 nach dem Vorliegen der bei der Neuorganisation der Beratungsangebote zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen über die weitere Entwicklung unaufgefordert zu berichten.

 

Ursprünglich sollte das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen – GEPA NRW – zum 01.01.2014 in Kraft treten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wurde dieser Termin jedoch auf den 01.07.2014 verschoben, so dass die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für ein dezentrales Beratungsangebot derzeit noch nicht verfügbar sind. Sobald das GEPA in seiner endgültigen Fassung bekannt ist, bzw. in Kraft tritt, wird die Verwaltung zur weiteren Entwicklung berichten.

 

 

 

 

 

Schaaf                                                                       Vaaßen

Vorsitzende                                                               Schriftführer