Betreff
Sachstand Abschluss einer Leistungsvereinbarung zum Betrieb des Frauenhauses des SKFM
Vorlage
0347/2016
Art
Berichtspunkt

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2015 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales (01.12.2015) folgend, beschlossen, die Verwaltung  mit der Entwicklung  eines den neuen Gegebenheiten sowie der geltenden Rechtslage angepassten Konzeptes des Frauenhauses und mit dem Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs-, und Prüfungsvereinbarung gem. den §§ 75 ff SGB XII und § 17 SGB II zum Betrieb des bestehenden Frauenhauses zu beauftragen.

 

Der Fachausschuss ist vor Abschluss der Vereinbarung des Konzeptes erneut zu beteiligen.

 

In einem ersten Gespräch mit dem SKFM am 16.03.2016  konnten vom SKFM Überlegungen zur Neustrukturierung oder Neukonzeption nicht vorgestellt werden. Vielmehr wurde weiter die vollumfängliche Pauschalfinanzierung entsprechend des zum 30.06.2016 aufgehobenen Beschlusses des Kreisausschusses vom 27.02.1997  eingefordert. Daraufhin wurden die von Seiten der Verwaltung angestellten Überlegungen zur Neustrukturierung vorgestellt und bekräftigt, dass eine Pauschalfinanzierung zukünftig nicht mehr erfolgt.

 

Es wurde sowohl im Gespräch als auch zusammenfassend schriftlich nochmals ausdrücklich darum gebeten, die vorgestellten Modelle zu beraten und auch selbst Alternativvorschläge zu machen.

 

Im Folgetermin am 21.04.2016 verwies der SKFM dann darauf, dass er eine aus seiner Sicht geeignete Leistungsbeschreibung aus einem anderen Kreis erhalten habe, die allerdings der Erörterung durch den Vorstand des SKFM bedürfte und daher erst danach vorgelegt werden könne. Zur Finanzierung werde weiter eine Pauschalfinanzierung erfolgt.

 

Tatsächlich sind die Unterlagen dem Kreis Heinsberg dann am 13.05.2016 zugänglich gemacht worden.

 

Eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie und eine Erörterung mit dem SKFM waren bisher noch nicht möglich.

 

Es wird weiter angestrebt, mit dem SKFM zu einer übereinstimmenden Lösung zu gelangen und den Entwurf der abzuschließenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nebst der dieser zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, die dann rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten soll,  in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zur Beratung vorzulegen.