Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung vom 08.12.2015 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales
(01.12.2015) folgend, beschlossen, die Verwaltung mit der Entwicklung eines den neuen Gegebenheiten sowie der
geltenden Rechtslage angepassten Konzeptes des Frauenhauses und mit dem
Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs-, und Prüfungsvereinbarung gem. den §§
75 ff SGB XII und § 17 SGB II zum Betrieb des bestehenden Frauenhauses zu
beauftragen.
Der Fachausschuss
ist vor Abschluss der Vereinbarung des Konzeptes erneut zu beteiligen.
In einem ersten
Gespräch mit dem SKFM am 16.03.2016
konnten vom SKFM Überlegungen zur Neustrukturierung oder Neukonzeption
nicht vorgestellt werden. Vielmehr wurde weiter die vollumfängliche
Pauschalfinanzierung entsprechend des zum 30.06.2016 aufgehobenen Beschlusses
des Kreisausschusses vom 27.02.1997
eingefordert. Daraufhin wurden die von Seiten der Verwaltung
angestellten Überlegungen zur Neustrukturierung vorgestellt und bekräftigt,
dass eine Pauschalfinanzierung zukünftig nicht mehr erfolgt.
Es wurde sowohl im
Gespräch als auch zusammenfassend schriftlich nochmals ausdrücklich darum
gebeten, die vorgestellten Modelle zu beraten und auch selbst
Alternativvorschläge zu machen.
Im Folgetermin am
21.04.2016 verwies der SKFM dann darauf, dass er eine aus seiner Sicht geeignete
Leistungsbeschreibung aus einem anderen Kreis erhalten habe, die allerdings der
Erörterung durch den Vorstand des SKFM bedürfte und daher erst danach vorgelegt
werden könne. Zur Finanzierung werde weiter eine Pauschalfinanzierung erfolgt.
Tatsächlich sind die
Unterlagen dem Kreis Heinsberg dann am 13.05.2016 zugänglich gemacht worden.
Eine intensive
Auseinandersetzung mit der Materie und eine Erörterung mit dem SKFM waren
bisher noch nicht möglich.
Es wird weiter
angestrebt, mit dem SKFM zu einer übereinstimmenden Lösung zu gelangen und den
Entwurf der abzuschließenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung
nebst der dieser zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, die dann rückwirkend
zum 01.07.2016 in Kraft treten soll, in
der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zur Beratung
vorzulegen.