Betreff
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0102/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die Vorschläge der Nummern 1 bis 4 umzusetzen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines Finanzpools mit den vier Stadtjugendämtern zu schließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zeitnah über die Umsetzung zu informieren.


Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg

Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) eingeführt und Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geändert. Das KKG ist seit dem 01.01.2012 in Kraft. In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07. März 2012 und 24. Oktober 2012 hat die Verwaltung  über das Bundeskinderschutzgesetz berichtet. Nunmehr sind die als Anlage beigefügten konzeptionellen Vorschläge erarbeitet worden.

Ausgehend von diesen konzeptionellen Überlegungen spricht sich die Verwaltung für folgende Umsetzungsschritte aus:

1.         Bildung eines Netzwerkes „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ auf der Ebene des Kreisjugendamtsbezirks Heinsberg.

2.         Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ auf Kreisebene unter Beteiligung der vier Stadtjugendämter.

3.         Zur Koordinierung der Aufgaben nach dem Bundeskinderschutzgesetz wird eine 0,5 Stelle „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ eingerichtet.

4.         Zur Information von werdenden Müttern/Vätern  und Eltern wird ein Beratungsangebot entwickelt (Flyer, Informationsschriften, Schaffung eines Internet-Portals „Frühe Hilfen“).

Die Koordinierungsstelle und die Honorare für die Familienhebammen werden aus den Fördermitteln des Bundes zur Umsetzung der Initiative „Frühe Hilfen“ und Haushaltsmitteln des Kreises finanziert. Die Förderrichtlinien sehen eine Eigenbeteiligung von 20 % vor. Für das Jahr 2013 stehen folgende Fördermittel des Bundes zur Verfügung:

 

Kreisjugendamt                                   33.717,00 Euro

Stadtjugendamt Heinsberg                   19.561,00 Euro

Stadtjugendamt Hückelhoven               22.786,00 Euro

Stadtjugendamt Geilenkirchen  11.239,00 Euro

Stadtjugendamt Erkelenz                     14.671,00 Euro

Gesamtbetrag                                   101.924,00 Euro.

 

Vorstellung der Verwaltung und der 4 Stadtjugendämter ist, einen gemeinsamen Finanzpool zu schaffen. Über die Bildung des Finanzpools und deren Verwendung wäre eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den vier beteiligten Jugendämtern zu schließen.

Bei der Beantragung der Fördermittel wurde erwähnt, dass die 5 Jugendämter im Kreis Heinsberg beim Einsatz der Familienhebammen kooperieren wollen. Dies wurde von der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen als der richtige Weg bezeichnet.

Die Jugendämter der Städteregion Aachen  beabsichtigen ebenfalls, in dieser Weise zusammen zu arbeiten.

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Jugendhilfeausschuss

29.05.2013