Beschlussvorschlag:
Der von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 18.04.2016 vorgeschlagenen Ergänzung zu der am 11.09.2007 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Heinsberg zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Heinsberg wird zugestimmt.
Auf der Basis einer zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis
Heinsberg abgeschlossenen Vereinbarung besteht seit 2008 im Kreis Heinsberg
eine Schulpsychologische Beratungsstelle. Die Beratungsstelle ist besetzt mit
den Schulpsychologinnen Annette Greiner (Leitung) und Daniela Müller, die sich
im Landesdienst befinden, sowie dem Kreismitarbeiter, Schulpsychologe Uwe
Sonneborn. Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist für alle Schulen aller
Schulformen im Kreis Heinsberg zuständig und berät Lehrer/innen,
Schulleiter/innen, schulische Fachkräfte, Eltern sowie Schüler/innen.
Der Schuljahresbericht 2014/2015 der Leiterin der Schulpsychologischen
Beratungsstelle, Annette Greiner, sowie Ausführungen zu einer geplanten
Stellenerweiterung um 0,5 Landesstellen sind der Einladung zur Sitzung des
Schulausschusses als Anlage beigefügt. Daneben wurde der Jahresbericht
2014/2015 der Niederschrift zur Sitzung des Schulausschusses beigefügt.
Mit Erlass vom 04.03.2016 wurden den Bezirksregierungen vom Ministerium
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für das
Haushaltsjahr 2016 20 Stellen zum
01.08.2016 zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Stellen sind zeitlich
befristet bis zum 01.08.2019 und zweckgebunden für die Unterstützung der
Integration durch Bildung für neu zugewanderte Menschen. Das Aufgabengebiet
beinhaltet grundsätzlich die intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und
Schulen. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie dem Kreis
Heinsberg, vertreten durch den Landrat, wurde am 11.09.2007 eine Vereinbarung
zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Heinsberg unterzeichnet. In § 5
dieser Vereinbarung wird der Umfang der schulpsychologischen Versorgung
geregelt. Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 18.04.2016 legt die
Bezirksregierung eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung vor. § 5 Abs. 1 wird danach wie folgt ergänzt:
„Das Land stellt dem Kreis Heinsberg nach Maßgabe des Haushalts
befristet für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 0,5 Stelle zusätzlich zur
Verfügung. Diese zusätzliche Stelle zur Beschäftigung einer Schulpsychologin
oder eines Schulpsychologen dient der Unterstützung der Integration durch
Bildung für neu zugewanderte Menschen, d. h. Geflüchtete und Menschen in
vergleichbaren Lebenslagen.
Grundsätzlich beinhaltet das Aufgabengebiet die intensive
Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen. Diese einzelfallübergreifende
Arbeit findet in Form von Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen und
Lehrkräftefortbildungen statt“.
Die Vereinbarung wurde bereits von der Regierungspräsidentin
unterzeichnet.
Zur Unterstützung der Integration durch Bildung für neu zugewanderte
Menschen im Kreis Heinsberg wird die Stellenmehrung um 0,5 Stelle begrüßt. Für
den Kreis Heinsberg entstehen keine Personalkosten, sondern lediglich die
Kosten eines Arbeitsplatzes, die gemäß der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) für einen Arbeitsplatz 9.700,00 € jährlich
betragen.