Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer der Landesförderung eine entsprechende Förderung für 1,5 Stellen zu
beantragen, diese Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen.
Die Landesregierung
legt mit der Förderkonzeption „KOMM-AN NRW“ für die Jahre 2016/2017 ein
umfangreiches Landesprogramm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in
den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der
Flüchtlingshilfe auf, an dem alle Kommunen in NRW partizipieren können. Dabei
steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in
der Flüchtlingshilfe, insbesondere durch die Förderung von
Ankommenstreffpunkten, im Zentrum. Ein wichtiger Partner für die Umsetzung des
vorliegenden Landesprogramms sind die bewährten Strukturen der
landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren (KI) und der landesgeförderten
Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese werden zusätzlich
gestärkt, um zusammen mit den weiteren, vielfältigen Akteuren, die sich für
eine gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen
einsetzen, koordinierte Hilfe zu leisten.
Gegenstand des
Programmteils I ist die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren mit
finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal und für Sachausgaben, um die
Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung
und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung
zu gewährleisten.
Die KI sollen
künftig eine noch stärkere Rolle bei der Koordinierung und Vernetzung der
Integrationsarbeit im Flüchtlingsbereich übernehmen. Durch den Einsatz von
zusätzlichen Stellen für die (sozial)pädagogische/sozialwissenschaftliche
Begleitung und/oder für Angehörige der allgemeinen inneren kommunalen
Verwaltung (Verwaltungsfachkraft) sollen die Koordinierung, Vernetzung und
Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe
entlang einer Integrationskette, gestärkt bzw. erweitert werden. Dabei wird das
Ehrenamt ausdrücklich einbezogen.
Die Aufgaben der
Stelleninhaber/innen ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio eines KI‘s,
welche sich aus den jeweiligen Schwerpunktsetzungen der Kommune ergibt. Sie
sollen im Sinne einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung unter Einbindung des
gesamten KI-Teams umgesetzt werden. Hierunter fallen:
-
Implementierung von Angeboten für erwachsene Flüchtlinge,
-
Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich um
ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern (z.B. Integrationsagenturen,
Migrationsselbstorganisationen (MSO)),
-
Einrichtung von Arbeitskreisen auf Ebene der kreisangehörigen
Kommunen zu den Aktivitäten in der Flüchtlingshilfe, um eine bessere Vernetzung
und Nutzung von Synergieeffekten im Kreisgebiet zu erreichen,
-
Transparenzschaffung über vorhandene Angebote,
-
im Rahmen der Qualifizierung und Fortbildung arbeiten sie
einerseits (intern) für das Team des KI als auch extern als kommunaler Partner
und Multiplikator zur Gewährleistung fachlicher Standards im Bereich der
Integration und insbesondere der Flüchtlingshilfe,
-
Koordinierung und Vernetzung der vor Ort tätigen Behörden und
Institutionen hinsichtlich der sozialen Eingliederung von Flüchtlingen wie z.
B. Wohlfahrtsverbände, Jugendämter, Flüchtlingsinitiativen, Ausländerbehörden,
Schulen, Jobcenter, Religionsgemeinschaften,
-
Koordinierung und Vernetzung der kommunalen Flüchtlingsarbeit
mit dem Ziel, langfristig strukturelle Öffnungsprozesse zu initiieren (Öffnung
der Regeldienste) und
-
Unterstützung von z. B. Initiativen, Runde Tische u. ä. gegen
Rassismus / Fremdenfeindlichkeit oder für die Belange der Flüchtlinge.
Antragsberechtigt
sind die Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales
Integrationszentrum eingerichtet ist.
Die Höhe der
Stellenanteile in der jeweiligen Kommune richtet sich nach der am
Flüchtlings-aufnahmegesetz (FlüAG) bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen für
das Jahr 2016. Dieser liegt die Einwohnerzahl und Fläche der aufnehmenden
Kommune zugrunde. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg kann
demzufolge die jetzige personelle Ausstattung um weitere 1,5 Stellen
aufstocken. Eine volle Stelle wird mit bis zu 50.000 EUR/Jahr vom Land
bezuschusst. Weiterhin umfasst die Förderung einen Sachausgabenzuschuss in Höhe
von 15.000 EUR/Jahr. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Anforderung anteilig
zum 1.5. und 1.10. des jeweiligen Jahres.
Zur Fristwahrung
wurde bereits – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung – ein
entsprechender Antrag für Personalausgaben- und Sachausgabenzuschuss für das
Jahr 2016 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 36 – Kompetenzzentrum für
Integration – zum 20.05.2016 gestellt.
Parallel dazu wurden
Fördermittel in Höhe von 103.470,00 EUR für das Jahr 2016 nach Programmteil II
„KOMM-AN NRW – Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ beantragt. Folgende
Bausteine mit vorgegebenen Pauschalen können hiermit gefördert werden:
A.
Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs
von Ankommenstreffpunkten
B.
Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung
und Begleitung
C.
Förderung von Maßnahmen zur Informations- und
Wissensvermittlung
D.
Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich
Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Antrags- und
zuwendungsberechtigt sind auch hier die Kreise und kreisfreien Städte. Die
Mittel können an Dritte weitergeleitet werden. Empfänger der weitergeleiteten
Mittel können insbesondere die kreisangehörigen Gemeinden und andere
Drittempfänger, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind (z. B.
Migrantenselbstorganisationen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege,
Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheevereine,
Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine), sein.
Die Fördermittel
nach Programmteil III des Förderprogramms, die zur Stärkung der bestehenden
Integrationsagenturen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen sind
und ausschließlich von deren Dachverbänden beantragt werden könnten, kommen
nicht zum Tragen, da im Kreis Heinsberg keine Integrationsagenturen vorhanden
sind.
Nach dem
Programmteil IV „Erstellung einer Wertebroschüre“ wird eine von der
Landeszentrale für politische Bildung zusammen mit dem MAIS als Leitfaden für
Geflüchtete und Helfer/innen entwickelte Broschüre finanziert, die in insgesamt
sieben Sprachen übersetzt werden soll.
Vor dem Hintergrund
der dargelegten Aufgaben ist die Einrichtung von eineinhalb zusätzlichen
Stellen im Kommunalen Integrationszentrum Kreis Heinsberg über KOMM-AN NRW bis
zum 31.12.2017 sinnvoll und notwendig, um eine lokale leistungsstarke
Integrationsinfrastruktur, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den vor Ort
tätigen Behörden und Institutionen hinsichtlich der sozialen Eingliederung von
Flüchtlingen sowie eine bessere Vernetzung und optimale Nutzung von
Synergieeffekten im Kreisgebiet zielgerichteter, zeitnäher und
ressourcensparender erreichen zu können.