Betreff
Gewährung von Investitionskostenzuschüssen an Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
0387/2016
Art
Berichtspunkt

Beschlussvorschlag:

Den in Ziffern 1 – 5 genannten Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder werden die beantragten Zuschüsse bewilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Ja, gemäß Aufstellung

 

Leitbildrelevanz:

3.1 Familie und Jugend

 

Inklusionsrelevanz:

Ja

I. Darstellung der beantragten Zuschüsse

 

1. Kommunale Tageseinrichtung für Kinder in Waldfeucht-Haaren

Die Tageseinrichtung soll um eine vierte Gruppe erweitert werden. Durch diese Erweiterung und eine hiermit verbundene Änderung der Gruppenformen entstehen zusätzlich 10 Plätze für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3-Kinder. Die voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten betragen 486.400,00 €. Die Wirtschaftlichkeit dieser Kosten wurde durch Prüfung des Amtes für Gebäudewirtschaft bestätigt. Die Planung ist hinsichtlich der Erteilung einer Betriebser-laubnis vom Landesjugendamt genehmigt.

 

Anerkennungsfähige Kosten für U3                                                                                                     200.000 €

Trägeranteil (10 %)                                                                                                                                        20.000 €

Zuschuss aus Bundesmitteln (90 %)                                                                                                     180.000 €

 

Anerkennungsfähige Kosten für Ü3                                                                     200.000 € Trägeranteil                                                                                                                                                  18.182 € Kreiszuschuss                                                                                                                                               18.182 € Mittel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz                                                                          163.636 €

Nicht gedeckte  Kosten                                                                                                                        86.400 €

 

Die Gemeinde Waldfeucht als Träger der Tageseinrichtung befindet sich in der Haushalts-sicherung. Sie sieht keine Möglichkeit, die nicht gedeckten Kosten zu übernehmen und be-antragt eine Übernahme durch den Kreis.

Im Rahmen der Betriebskosten übernimmt die Gemeinde Waldfeucht einen zusätzlichen Trägeranteil der vierten Gruppe von ca. 30.000 €/jährlich.                                                                                                                          

 

2. Kommunale Tageseinrichtung für Kinder in Selfkant-Wehr

Durch einen Anbau soll in der Einrichtung eine zweite Gruppe entstehen. Hierzu wurde bei anerkennungsfähigen Kosten von 120.000 € bereits aus Bundesmitteln ein Zuschuss von 108.000 € bewilligt.


 

Bei der bisherigen Planung wurden folgende erforderliche Maßnahmen nicht berücksichtigt:

 

1.      Durch die Hanglage ist eine besondere Gründung des Anbaus notwendig. Dadurch wird gleichzeitig ein von außen zugänglicher Keller als Abstellraum für Außenspielgeräte etc. geschaffen. Voraussichtliche Kosten 40.400 €.

2.      Die Tageseinrichtung liegt mit den Gruppenräumen und Nebenräumen in südlicher Ausrichtung, so dass ein Sonnenschutz erforderlich ist. Voraussichtliche Kosten 35.800 €

3.      Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes wurde ein Fluchtweg eingeplant, der unglücklicherweise mit einer Stufe von fast 40 cm abwärts ins Außengelände führt.

Durch eine Terrasse über die gesamte Länge des Gebäudes soll ein barrierefreier Fluchtweg geschaffen werden. Voraussichtliche Kosten 18.600 €

 

Die zusätzlichen Kosten betragen insgesamt 94.800 €. Die Wirtschaftlichkeit dieser Kosten wurde durch das Amt für Gebäudewirtschaft bestätigt. Weitere Bundes- oder Landesmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Selfkant beantragt eine Bezuschussung durch Kreismittel mit 90 % = 85.320 €

bei 10 % Trägeranteil = 9.480 €.

 

3. Kath. Tageseinrichtung für Kinder in Selfkant-Süsterseel

Durch Anbau soll einerseits eine dritte Gruppe und andererseits eine Verbesserung der Infrastruktur geschaffen werden. Für die dritte Gruppe werden Gruppenraum, Nebenraum und Sanitärbereich geschaffen. Daneben werden Leiterinnenbüro, Personalraum, Motorikraum und Abstellraum sowie Sanitärbereich für Personal und Besucher neu geschaffen. Derzeit besteht nur ein sehr kleines Büro. Die Personaltoilette ist nur durch dieses Büro erreichbar.

 

Die voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten betragen 599.000 €.

Die Wirtschaftlichkeit dieser Kosten wurde durch Prüfung des Amtes für Gebäudewirtschaft bestätigt. Die Planung ist hinsichtlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis vom Landesju-gendamt genehmigt.

 

Durch die neuen Förderrichtlinien für Ü3-Plätze sind 22 Plätze förderfähig.

 

Anerkennungsfähige Kosten Ü3                                                                                                            440.000 €

Trägeranteil (10 %)                                                                                                                                         44.000 €

Zuschuss aus Bundesmitteln     (90 %)                                                                                                 396.000 €

 

Nicht gedeckte Kosten                                                                                                               159.000 €

 

Der Träger will eine kirchenaufsichtliche Genehmigung für einen zinsgünstigen innerkirch-lichen Kredit für 80.000 € bis 100.000 € beantragen.

 

Die Gemeinde Selfkant wird bei den Betriebskosten den Trägeranteil der dritten Gruppe übernehmen.

Der Träger der Tageseinrichtung beantragt die Übernahme der nicht gedeckten Kosten von 59.000 € bis zu maximal 79.000 €.


 

4. Christlicher Kindergarten Bocket e.V.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der geringen Entlass-Kinder besteht die Notwendigkeit, für einen Zeitraum von 2 Jahren eine Übergangslösung zu schaffen.

In der am Außengelände des Kindergartens angrenzenden Bürgerhalle stehen hierfür Räume zur Verfügung.

Das  Landesjugendamt hat der Planung zugestimmt und wird eine Betriebserlaubnis erteilen.

 

Ein Großteil der Ausstattungsgegenstände wird bei den umliegenden Kindergärten ausgeliehen.

Einzelne Anschaffungen sind aber unumgänglich, z.B. für Raumteilung und Lärmschutz. Der Träger rechnet mit Kosten von 15.000 €. Bisher wurden Kosten von  8.300 € ermittelt.

Als Kreiszuschuss werden 90 %, also maximal 13.500 € beantragt. Der Trägeranteil beträgt max. 1.500 €.

 

5. Kath. Tageseinrichtung für Kinder  in Wegberg (Rathausplatz)

Mit hohem Aufwand wurde die ursprünglich dreigruppige Einrichtung in eine moderne zweigruppige Einrichtung umgebaut. Der Umbau war notwendig, um auch U3-Kinder betreuen zu können.

Die geplanten Kosten beliefen sich auf  336.707 €, die mit 200.210 € Bundesmitteln gefördert wurden.

Der geprüfte Verwendungsnachweis ergab Kosten von 458.081 €.

 

Die Mehrkosten von 121.374 € ergeben sich unter anderem durch Auflagen der Unteren Wasserbehörde wegen Einleitung des Oberflächenwassers in die Schwalm.

 

Der Träger beantragt eine Bezuschussung mit Kreismitteln in Höhe von 20.000 €.

 

 

II. Übersicht über die bisher bewilligten öffentlichen Mittel

Aus der beigefügten Aufstellung ist ersichtlich, in welcher Höhe bisher öffentliche Mittel (Bund, Land und Kreis) bewilligt wurden.

Der Betrag „Kreismittel“ erhöht  sich aufgrund der Kreisanteile im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und der noch zu bewilligenden Beträge gemäß Ziffern 1 – 5.