Betreff
Förderprogramm des MFKJKS des Landes NRW zum Thema "Präventives Handeln vor Ort stärken - Kommunales Förderprogramm zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention"
Vorlage
0391/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird vorbehaltlich einer Förderzusage zur Umsetzung des Projektes „Präventives Handeln vor Ort stärken – Kommunales Förderprogramm zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention“ beauftragt, ein kommunales Handlungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen. 


Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) hat einen Förderaufruf an die Kommunen gerichtet mit dem Ziel, präventives Handeln gegen rechts­extreme und rassistische Bestrebungen vor Ort zu stärken. Die vom Land bereitgestellten Finanzmittel (2,3 Mio. €) sollen überwiegend dazu genutzt werden, das Engagement der Kreise und kreisfreien Städte in der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu stärken. Bis zum 07.10.2016 konnten sich Kreise und kreisfreie Städte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Förderung bewerben. Ziel der Förderung ist es, die Kreise und kreisfreien Städte dabei zu unterstützen, bestehende kommunale Handlungskonzepte weiterzuentwickeln bzw. sich auf den Weg zu machen, solche zu entwickeln bzw. umzusetzen. Bei der Entwicklung/Umsetzung der Handlungskonzepte sollen grundsätzlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:

 

·         Die Entwicklung eines Handlungskonzeptes soll in einem strukturierten Verfahren erfolgen, das folgende Entwicklungsschritte umfasst:

 

-          Analyse zur Ausgangssituation und Ermittlung von Handlungsbedarfen,

-          Bestandsanalyse zu vorhandenen Maßnahmen und Aktivitäten gegen  Rechtsextremismus und Rassismus,

-          Bestimmung relevanter Handlungsfelder,

-          Bestimmung von Zielen sowie Formulierung von Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele.

 

·         Die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzeptes soll unter Beteiligung aller relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgen. Perspektiven von Betroffenen sind in geeigneter Weise einzubeziehen.

 

 

 

 

 

·         Im Rahmen des Entwicklungsprozesses soll der Aufbau einer koordinierenden Fachstelle erfolgen, zu deren Aufgaben u. a.

 

-          die fachliche Begleitung des Erarbeitungs- bzw. Umsetzungsprozesses,

-          die Sicherstellung der Vernetzung aller relevanten Akteure sowie

-          die Förderung der Qualifizierung von Organisationen und Institutionen

gehören.

 

·         Die Umsetzung des Handlungskonzeptes bzw. die Wirksamkeit der Maßnahmen ist durch geeignete Verfahren zu überprüfen.

 

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören u. a. folgende Aktivitäten:

 

·         Durchführung von Maßnahmen zur Analyse der Ausgangssituation,

·         Ermittlung von Problemlagen und Handlungsbedarfen,

·         Durchführung einer Bestandsanalyse zu bestehenden Projekten und Aktivitäten in der Rechtsextremismus- bzw. Rassismusprävention,

·         Unterstützung von Aktivitäten zur Zielentwicklung und Maßnahmenformulierung,

  • Maßnahmen zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Konzeptent­wicklung,
  • Bereitstellung von Mitteln für einen Aktionsfonds zur Umsetzung kleinerer Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Initiativen,
  • Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit.

 

Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Mittel können jedoch an Dritte weitergeleitet werden. Empfänger der weitergeleiteten Mittel können kreisangehörige Gemeinden sowie andere Drittempfänger, die in der Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus tätig sind, sein. Voraussetzung für die Teilnahme an der Förderung ist ein Beschluss des Kreistages, ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten bzw. umzusetzen. Der Beschluss soll spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nichtrückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtaus­gaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000,00 € pro Haushaltsjahr begrenzt. Der kommunale Eigenanteil liegt somit bei Ausschöpfung der maximalen Förderung bei 17.500,00 €.

 

Dieser Eigenanteil soll aus den seit dem Jahr 2009 vom Kreistag bereitgestellten Mitteln in Höhe von bisher jährlich 25.000 € für die politische Bildungsoffensive des Kreises Heinsberg gegen extremistische Gruppierungen finanziert werden mit der Folge, dass im Falle einer Bewilligung bei für den Kreis unverändert hohen Aufwendungen insgesamt 87.500 € für die Erfüllung dieser Gesamtaufgabe zur Verfügung stehen werden.

 

Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 01.01.2017. Der Förderzeitraum läuft voraussichtlich vom 01.01.2017 bis 31.12.2018.

 

Der Kreis Heinsberg hat fristgerecht zum 07.10.2016 sein Interesse an dem Förderprogramm bekundet. Da der Kreis Heinsberg bislang noch nicht über ein entsprechendes Handlungskonzept verfügt, soll dieses im Rahmen der in Aussicht gestellten Förderung erarbeitet werden. Nach Fertigstellung eines solchen Konzeptes sollen die Fördermittel zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Es ist vorgesehen, hierfür einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin zu gewinnen mit einem Stundenumfang von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Aufgabe des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin wäre es, ein auf die Situation im Kreis Heinsberg zugeschnittenes Handlungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Die nach Abzug der Personalkosten verbleibenden Fördermittel sollten, wie bereits erwähnt, für notwendige, noch zu planende Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Die Auswahl der Förderempfänger/innen erfolgt durch eine fachkundige Jury Mitte November 2016. Sollte der Kreis Heinsberg für eine Förderung vorgesehen werden, ist zeitnah noch ein entsprechender, konkretisierender Antrag zu stellen.

 

Wie bereits ausgeführt wurde, können die Mittel an Dritte, insbesondere an Städte und Gemeinden, weitergeleitet werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Kreis im Falle einer Förderzusage, bei der Erarbeitung des vorgesehenen Konzeptes auf die Städte und Gemeinden aktiv zuzugehen, um geeignete Aktivitäten und Maßnahmen vor Ort in das Konzept einzubeziehen und für eine finanzielle Förderung zu berücksichtigten.

 

In der Kreisausschusssitzung am 08.11.2016 wurde eine Änderung des Beschlussvorschlages auf Initiative der SPD vereinbart. Anstelle einer Umsetzung des Handlungskonzeptes ist zunächst die Vorlage eines Handlungskonzeptes vorgesehen.