Beschlussvorschlag:
Bei der Behandlung von TOP 4.1 der nichtöffentlichen
Sitzung am heutigen Tage wird die Anwesenheit von zwei Vertretern des SKFM
zugelassen.
Zu
TOP 4.1 wird die Verwaltung in nichtöffentlicher Sitzung über den Verlauf und
den Stand der Vertragsverhandlungen mit dem SKFM berichten. Dem potenziellen
Vertragspartner sollte dabei Gelegenheit gegeben werden, an der Sitzung zu
diesem Tagesordnungspunkt teilzunehmen.
Grundsätzlich
ist dies ausgeschlossen, da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung im Sinne
von § 8 Abs. 6 d der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg
handelt.
Gem.
§ 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung können einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung
für die Dauer einer Sitzung durch einstimmigen Beschluss des Ausschusses außer
Anwendung gesetzt werden soweit sie nicht gesetzlich oder in der Hauptsatzung
verankert sind. Die Voraussetzungen liegen vor.
Die
Verwaltung hat deswegen dem Geschäftsführer und einem Vertreter des Vorstands
unter dem Vorbehalt eines einstimmigen, zustimmenden Beschlusses des
Ausschusses die Gelegenheit zur Teilnahme eröffnet.