Betreff
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe hier: Kaution für die Jugendzeltplätze
Vorlage
0107/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Kaution wird auf 100,00 Euro je Haus angehoben.


Bei der Nutzung der Jugendzeltplätze wird  je Haus eine Kaution von 50,00 Euro erhoben, die der Gruppe bei ordnungsgemäßer Abreise zurückgegeben wird.

Im Schadenfall oder bei unsachgemäßer Endreinigung wird die Kaution einbehalten und mit den angefallenen Kosten aufgerechnet.

Die überwiegende Zahl der Nutzergruppen verlässt die Plätze in ordnungsgemäßer Weise.

Bei den wenigen Ausnahmen hat sich folgende Haltung entwickelt: Die Gruppe teilt dem Platzwart bei der Abreise mit, dass sie bereits durch die hinterlegte Kaution die Endreinigung bezahlt hätte. Die tatsächlichen Kosten der Endreinigung liegen oft beim Dreifachen der einbehaltenen Kaution, so dass ein erheblicher Verwaltungsaufwand erforderlich wird, um die Kosten von der Nutzergruppe erstattet zu bekommen. Durch die Erhöhung der Kaution soll zum einen erreicht werden, dass noch mehr ordnungsgemäße Abreisen erfolgen und zum zweiten, dass oftmals auf eine Abrechnung zusätzlicher Kosten der Endreinigung verzichtet werden kann, weil die Kaution diese Kosten deckt.

 

Eine fernmündliche Umfrage bei umliegenden Zeltplatzanbietern hat ergeben, dass der Kreis Heinsberg mit der Kaution von 50,00 Euro weit unter dem Durchschnitt liegt. Eine Kaution von 100,00 Euro ist Standard.

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin